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|ak 670 | Geschichte

Frieden für die Obrigkeit

Die europäische Polizei wurde nicht geschaffen, um Gefahren abzuwenden, sondern um verarmte Massen zu kontrollieren

Von Lea P.

Historisches Gruppenbild, das uniformierte Männer auf einer Art Veranda stehend zeigt
Eine der ersten Aufgaben der Polizei war es, dafür zu sorgen, dass die Leute arbeiten, statt angenehmere Dinge zu tun. Easter Ross Division der Ross and Cromarty Constabulary, Schottland 1914. Foto: Dave Connor / Flickr, CC BY 2.0

Um dem Ursprung der modernen Polizei in Europa auf den Grund zu gehen, müssen wir zurück ins Mittelalter. Auf dem Land prägte die Leibeigenschaft das Leben, in der Bauern und Bäuerinnen für die Großgrundbesitzer arbeiteten und im Gegenzug ein kleines Stück Land bekamen, um sich selbst versorgen zu können. Ab dem 13. Jahrhundert geriet diese Ordnung ins Wanken. Statt der abzuleistenden Frondienste verlangten viele Grundbesitzer nun Geldzahlungen, wodurch arme Bauern und Bäuerinnen sich verschuldeten.

Daneben wurde vom späten 15. Jahrhundert bis ins 18. Jahrhundert massenhaft gemeinschaftlich genutztes Land privatisiert, wodurch einem Großteil der Bevölkerung fortan die Mittel zur eigenen Reproduktion fehlten. Die Leibeigenen wurden so von ihrem Land verjagt und waren gezwungen, sich andere Wege des Überlebens zu suchen. Viele wanderten in dieser Zeit in die immer größer werdenden Städte ab. Diese Masse aus mittellosen Personen wurde zum Schrecken der herrschenden Klasse, die in den Vagabunden, Bettlern, Landstreichern und Prostituierten eine unkontrollierbare Gefahr sah.

Die »Policeywissenschaft«

Eine Antwort darauf war die zu Beginn des 16. Jahrhunderts aufkommende »Policeywissenschaft«, die vor allem in den deutschen Territorialstaaten von Fürsten, Königen und Rechtsgelehrten betrieben wurde. (1) »Gute Policey« stand für Sicherheit und den Erhalt der öffentlichen Ordnung: Darunter fielen sämtliche Bereiche, denen irgendeine ordnungsbewahrende Funktion zugeschrieben wurde, von Verwaltungsmaßnahmen, Armen-Fürsorge, Umgang mit Naturkatastrophen bis hin zur Regulierung des Marktes. Im Verlauf des 17. und 18. Jahrhunderts erließen die Reichsstände etliche Policeyordnungen.

Obwohl zum Beispiel die Reichspoliceyordnung von 1530 propagierte, dass sie zu »Frieden, Ruhe und Einigkeit für die Untertanen und die Obrigkeit« führe, wird bei einem Blick auf die Objekte der Policeyordnungen klar, dass es sich hauptsächlich um den Frieden und die Ruhe der Obrigkeit drehte. (2) Gegenstand der Verordnungen waren schon damals vor allem Marginalisierte: Vagabunden (Landstreicher ohne festen Wohnort und feste Arbeit), Fremde, Rom*nja und Sinti*zze, Jüdinnen und Juden, Diebes- und Räuberbanden, Prostituierte und angebliche Hexen. Kriminalisiert wurden Handlungen, die eine Gefahr für die neu entstehende Ordnung darstellten. Darunter fielen Überlebensstrategien wie Betteln, Vagabundentum oder Eigentumsdelikte.

Personen, die kriminalisierten Überlebensstrategien nachgingen, sollten zum Arbeiten diszipliniert werden.

Gerade Tätigkeiten, die die Sicherung des Lebensunterhalts auf andere Weise als durch Lohnarbeit garantierten, verhinderten die Durchsetzung der neuen Arbeitsmoral. Daneben wurden auch Abtreibungen und Unzucht verfolgt.  Sexuelle Beziehungen außerhalb der ehelichen Familie standen der Etablierung einer bürgerlichen Sexualdisziplin entgegen, während Geburtenkontrollen dem Bevölkerungswachstum im Wege standen, das – nachdem mindestens ein Drittel der europäischen Bevölkerung an der Pest gestorben war – für die Ausbeutung der Arbeitskraft so wichtig war.

Trotz der Unmenge an Gesetzen blieb die Realität zunächst hinter den Erwartungen zurück: »Weder der Gebrauch des Wortes Polizei noch der Einsatz von Männern, deren Aufgabe die Aufrechterhaltung der Ordnung und die Verfolgung von Straftätern war, garantierten die Durchsetzung der Gesetze und die öffentliche Sicherheit. Die deutschen Fürsten des 17. Jahrhunderts erließen zwar Polizeiverordnungen, doch fehlte es oft an Funktionären, die sich für deren Durchsetzung einsetzten«, schreibt Clive Emsley. (3)

Schwarzweiß Foto von Landarbeitern sowie Kindern, die mit Heugabeln auf einem Hof stehen.
Landarbeiter*innen zu Beginn des 20. Jahrhunderts in East Yorkshire. Die gewaltsame Allmendeaufhebung in England war wesentlicher Teil der Durchsetzung des Kapitalismus. Foto: East Riding Archives / Wikimedia Commons, Public Domain

Personen, die den beschriebenen kriminalisierten Überlebensstrategien nachgingen, sollten zum Arbeiten diszipliniert werden. In England setzte dafür die Tudor-Dynastie mit den »Poor Laws« eine Trennung in »echte« und »unechte« Arme durch, die sich auch in anderen Teilen Westeuropas wiederfand. Als wirklich arm galten diejenigen, die physisch nicht arbeiten konnten. Alle anderen, die »unechten Armen«, wurden als undiszipliniert, faul und der Arbeit abgeneigt abgestempelt. Arm zu sein und trotz körperlicher Fähigkeit nicht zu arbeiten, wurde als bewusste Entscheidung behandelt, die strafrechtlich verfolgt werden sollte. (4)

Mit der Kriminalisierung und der anschließenden Bestrafung zielten die Königs- und Fürstenhäuser auf zweierlei: die Einprägung einer kapitalistischen Arbeitsmoral bei den Untertanen sowie die Schaffung kostenloser Arbeitskräfte. So bestimmte ein Statut des englischen Königs von 1547, dass Arbeitsverweigerer oder Fortgelaufene zu »jeder auch noch so eklen Arbeit durch Auspeitschung und Ankettung« zu treiben seien. Falls sie flohen, sollten sie zu Sklaverei auf Lebenszeit verurteilt werden. (5) In Venedig ordnete man 1529 die Verhaftung aller fremden Bettler*innen an, um sie in der Schiffsflotte als Zwangsarbeiter*innen einzusetzen, in Frankreich wurden später unter Louis XVI Obdachlosenjagden organisiert, um sie auf Schiffsgaleeren als Ruderer einzusetzen. So garantierten die Herrschenden nicht nur die Disziplinierung der Massen durch die Bekämpfung von Überlebensstrategien jenseits der Arbeit, sondern sie rekrutierten gleichzeitig kostenlose Arbeitskräfte, um ihre lukrativen Geschäfte wie den Kolonialismus voranzutreiben.

Liberale Polizeireform in England

Mark Neocleous beschreibt in »The Fabrication of Social Order«, wie sich im 18. Jahrhundert in England unter dem Einfluss des Liberalismus und der Aufklärung schließlich die Idee der modernen Polizei herauszubilden begann. Sie entstand in Abgrenzung zur Polizei des absolutistischen Frankreichs, wo es ab der Mitte des 18. Jahrhunderts Polizeibeamte gab. In Paris gehörten etwa 3.000 Männer der lieutenant général de police de Paris an; eine Hälfte von ihnen patrouillierte die Stadt, die anderen waren beispielsweise als Müllsammler oder Feuerwehrmänner tätig. Sie kontrollierten dabei ein großes Feld, von den Märkten bis hin zum Buchhandel. Die größte Abteilung war jedoch schon damals für Kriminalität und Bettelei zuständig.

Dieser alles kontrollierende Charakter der Polizei wurde in England als zu autoritär bewertet, die Regulierung sämtlicher gesellschaftlicher Bereiche, insbesondere der Wirtschaft, wurde abgelehnt. Vielmehr gewann die mit dem Liberalismus aufkommende Idee einer unsichtbaren Hand an Einfluss, nach der die Gesellschaft durch das natürliche Streben jedes einzelnen nach seinem Glück bestimmt und geordnet werde.

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In der Tat regelte »der Markt« nun gewisse Dinge wie von selbst: Die Massen waren immer mehr der Logik des Kapitals und der Lohnarbeit unterworfen, andere Möglichkeiten, für den eigenen Lebensunterhalt zu sorgen, waren weitestgehend zerstört oder kriminalisiert. Nach der Verfestigung der kapitalistischen Verhältnisse war keine direkte Gewalt mehr notwendig, um die Arbeiter*innen zum Arbeiten zu zwingen. So konnte, für den gewöhnlichen Gang der Dinge, der Arbeiter den »Naturgesetzen der Produktion« überlassen werden. (6)

Das kontinentale Polizeikonzept wurde in England reformiert: Aus einer Institution, die alle möglichen gesellschaftlichen Bereiche kontrollierte, wurde eine, deren Aufgabe allein die Verbrechensbekämpfung sein sollte.

Die Schaffung einer »kriminellen Klasse«

Von Beginn an arbeiteten die neuen Polizeibeamten mit einem bestimmten Muster, wen sie kontrollierten und observierten. Der italienische Arzt und Professor Cesare Lombroso entwickelte einen pseudomedizinischen Ansatz, um Kriminelle zu erkennen. Er vertrat die Theorie, dass Personen schon als Kriminelle geboren würden und dass ihre Kriminalität an bestimmten körperlichen Erscheinungen festgemacht werden könnte (die auch den Kolonisierten zugeschrieben wurden).

Valeria Vegh Weis unterstreicht, dass es somit nicht mehr notwendig war, darauf zu warten, dass eine Straftat begangen wurde, weil schon klar war, wer potenziell eine Straftat begehen würde. Indem es möglich war, den »geborenen Kriminellen« und die Nachbarschaft, in der er lebte, auszumachen, konnte die Verbrechenskontrolle nun präventiv erfolgen. Der ärztliche Hinweis auf die besonderen Körpermerkmale der Kriminellen wirkte dabei als Legitimation für das Eingreifen der Polizeibeamten im städtischen Raum, um genau diese Kriminellen zu »finden«.

Neben der Kontrolle der Armenviertel wurde die Polizei ab dem 19. Jahrhundert zur Niederschlagung von Streiks und Massenbewegungen eingesetzt. Dafür griff sie nun nicht mehr nur auf gewaltvolle Mittel zurück, sondern baute ein effektives Überwachungsnetz auf, mit dem sie alle potenziell gefährlichen Personen observierte.

Dass die Polizei heute vor allem rassifizierte, queere, obdachlose und andere marginalisierte Personen kontrolliert, ist kein Zufall. Genau so wenig ist es ein Zufall, dass Kriminelle nur an bestimmten Orten gesucht werden. Die Polizei wurde für genau dieses selektive Überwachen geschaffen. Sie war notwendig, um die kapitalistische Ordnung durchzusetzen, und ist es jetzt, um den Status Quo zu schützen.

Lea P.

studiert in Berlin Rechtswissenschaft, arbeitet zu marxistischer Kriminologie und ist in sozialistisch-feministischen Strukturen aktiv.

Anmerkungen:

1)    Karl Härter: Strafrechts- und Kriminalitätsgeschichte der Frühen Neuzeit. De Gruyter, Berlin 2017, S. 27.
2)    Andrea Iseli: Gute Policey. UTB, Stuttgart 2009, S. 18.
3)    Clive Emsley, Crime, Police and Penal Policy: European Experiences 1750-1940. Oxford University Press, Oxford 2007, online I.4. S. 5.
4)    Valeria Vegh Weis, Marxism and Criminology. Brill, Leiden 2018, S. 46.
5)    MEW 23, 763.
6)    Ebenda, 765.

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