Ein Vergesellschaftungsgesetz für Berlin
Deutsche Wohnen und Co enteignen startet den nächsten Anlauf
Von Bana Mahmood

Der Auftrag im September 2021 war eindeutig: Eine Mehrheit der Berliner*innen stimmte für die Vergesellschaftung der Immobilienbestände großer Wohnungskonzerne. Vier Jahre später: noch immer kein brauchbares Gesetz, keine Umsetzung. Stattdessen lieferte der Senat Prüfaufträge, juristische Ausflüchte und politische Nebelkerzen. Das ist mehr als Trägheit: Es untergräbt das Vertrauen in demokratische Verfahren. Wenn ein Volksentscheid folgenlos bleibt, wird Beteiligung zur Kulisse.

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