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Ganz besonders normal

Daniela Klettes Sonderhaftbedingungen gegenüber den Bedingungen des Normalvollzugs – ein Überblick nach Auskunft der Verteidigung

Von Stephanie Bart

roter Aprfel vor dunkelgrünem Hintergrund
Daniela Klettes Zelle wird achtmal so oft durchsucht wie die von Gefangenen im Normalvollzug; frisches Obst darf sie, anders als jene, von ihren Besuchen nicht erhalten. Foto: JK Sloan / Unsplash

Das »normale Strafverfahren« gegen Daniela Klette unterscheidet sich von den meisten anderen »normalen Strafverfahren« dadurch, dass fast nichts an ihm normal ist. Das gilt auch für die Haftbedingungen. Alle Gefangenen in dem Trakt, in dem Daniela Klette inhaftiert ist, sind in Untersuchungshaft. Entsprechend ist im Folgenden mit »Normalvollzug« der Untersuchungshaft-Normalvollzug gemeint und nicht der Strafhaft-Normalvollzug.

Aufschluss

Daniela Klette hat pro Woche insgesamt 28 Stunden und 30 Minuten weniger Aufschluss als ihre Mitgefangenen im Normalvollzug. Am Wochenende sind es nur zweieinhalb und zweieinviertel Stunden weniger, unter der Woche täglich vier Stunden und 45 Minuten weniger Aufschluss als im Normalvollzug. Jeden Sonntag und an Feiertagen ist sie von 15.45 Uhr bis zum nächsten Morgen in ihre Zelle eingeschlossen. Während des Aufschlusses ist ihr verboten, was im Normalvollzug erlaubt ist: Erstens, sich im ganzen zweistöckigen Trakt frei zu bewegen – sie muss auf ihrer Ebene bleiben, darf auch nicht auf die Treppe, die die Stockwerke verbindet. Zweitens, einen Zellenschlüssel zu haben – ihre Zelle wird in der Aufschlusszeit abgeschlossen, will sie rein, muss sie eine Beamt*in finden, die dafür Zeit hat. Und drittens, sich mit einzelnen anderen Gefangenen in einer Zelle aufzuhalten – nie kann sie in Ruhe ungestörte Gespräche mit ihren Mitgefangenen führen, kann nur im Flur, in der Küche und beim Hofgang, also in Durchgangsräumen, mit ihnen sprechen. Damit ist eine soziale Kontaktsituation hergestellt, in der sich der soziale Kontakt über einen ungewissen Anfang hinaus nicht herstellen kann. Das ist eine etwas entschärfte Form dessen, was in der Pönologie, das ist die Strafforschung, »Soziale Isolation« heißt.

Dusche und Sport

Sozial isolierend ist auch ihre Absonderung in Dusche und Sporthalle. Die Gefangenen im Normalvollzug können in Duschzeiten zu zweit und zu dritt duschen, sich dazu verabreden, Daniela Klette nur allein, nur wenn sie irgendwann zwischen 7.30 und 10 Uhr dazu abgeholt wird und nur mit Bewachung vor der Tür. Die Wache verhindert, dass andere Gefangene hineingehen und unter der Dusche die Köpfe mit Daniela Klette zusammenstecken.

Das Obstverbot hat der BGH verfügt, nach sorgfältiger Abwägung zwischen den gesundheitlichen Folgen des Entzugs frischen Obsts für die Gefangene und den Gefahren von frischem Obst für die Sicherheit und Ordnung der Anstalt.

In die Sporthalle darf sie nicht ohne Trainer, der auf die Sportart »Kein-Kontakt-mit-anderen-Gefangenen« spezialisiert ist und im Dezember genau zweimal verfügbar war. Die Gefangenen im Normalvollzug dürfen täglich eine Stunde ohne Aufsicht. Dieses faktische Sportverbot gegen Daniela Klette, das so tut, als wäre es keins, ist ein direkter Angriff auf ihre körperliche Unversehrtheit. Die Verletzung der körperlichen Unversehrtheit von Gefangenen ist legal (StVollzG § 196) und muss es sein, weil das Gefängnis als solches ein fortwährender Anschlag auf die körperliche Unversehrtheit, der menschliche Organismus nicht für die Gefangenschaft ausgelegt ist (so wenig wie für die doppelt freie Lohnsklaverei, siehe die ICD-Liste der WHO). Das Sportverbot isoliert nicht nur sozial, es ruiniert den Körper gleich mit, denn die Zerstörung der Gefangenen ist das Ziel jeder Zwangsanstalt: die Ruinierung ihres Körpers, die Brechung ihres Willens, die Traumatisierung ihrer Seele, die Vernichtung ihrer Identität. Jedes Detail dieser barbarischen Institution ist daraufhin konzipiert.

Post

Daniela Klettes Post wird von beiden Haftbefehl ausstellenden Gerichten kontrolliert, das sind das Landgericht Verden und der Bundesgerichtshof (BGH), die zusammen vier und manchmal auch zwölf Wochen für das Lesen eines Briefes in Anspruch nehmen. Die Kontrolle ist gesetzlich, zu ihrer Dauer hat sich der Gesetzgeber nicht geäußert. Damit ist eine briefliche Kommunikation hergestellt, in der sich die Kommunikation nicht herstellen kann. Briefe mit vier bis zwölf Wochen Verzögerung und Kontakte im Flur sind wie das Möhrchen an Schnur und Stock, das dem Esel vor der Nase baumelt, und in das er niemals beißen kann. Das ist ein fine tuning der Total-Isolation, aber die Menschen, die so etwas wissenschaftlich entwickeln, können nicht verhindern, dass Gefangene, anders als Esel, denken und infolgedessen ihr Verhalten anders ändern können, als sie sollen. Fuck you, Pönologie.

Zellendurchsuchung

Daniela Klettes Zelle wird zweimal wöchentlich, also etwa achtmal im Monat, durchsucht, die andern Zellen einmal im Monat. Nicht, dass in den bisher über 180 Zellendurchsuchungen je etwas Ungesetzliches bei ihr gefunden worden wäre, nein, aber mit der Zellendurchsuchung kann man die Gefangenen ihre totale Entrechtung nachhaltig fühlen lassen.

Besuch

Vor und nach Besuchen muss sie sich umziehen, die Besuche werden von zwei Kriminalbeamt*innen und einer Vollzugsbeamt*in überwacht, was beides im Normalvollzug nicht gemacht wird und auch gar nicht finanziert werden könnte. Manchmal darf sie dem Besuch etwas zeigen, manchmal nicht, das hängt von der Willkür der Beamt*innen ab. Zuverlässig nie darf der Besuch ihr frisches Obst geben. Die Gefangenen im Normalvollzug dürfen frisches Obst von ihren Besuchen erhalten, es ist ein Tupfer Leben gegen die zersetzende sinnliche Deprivation im Gefängnis, jedoch im gefängnisinternen Einkauf für die Gefangenen teuer und schlecht.

Das Obstverbot hat der BGH verfügt. Man darf sicher sein, dass er sorgfältig und gewissenhaft abgewogen hat zwischen den gesundheitlichen Folgen des Entzugs frischen Obsts für die Gefangene einerseits und andererseits den Gefahren von frischem Obst für die Sicherheit und Ordnung der Anstalt. Damit ist der heutige BGH obstmäßig noch brutaler als sein Vorgänger und Prinzing, der Vorsitzende Richter des Stammheimer RAF-Verfahrens, es in offener Feldschlacht waren. Die Stammheimer Gefangenen durften frisches Obst von ihren Besuchen erhalten und hatten nicht mal darum kämpfen müssen. 2026: Sire, geben Sie Obstfreiheit!

Transport

Anders als ihre Mitgefangenen im Normalvollzug ist Daniela Klette bei den Transporten zum und vom Gerichtssaal an Händen und Füßen gefesselt und wird bewacht von drei Vollzugsbeamt*innen im Auto und dem SEK-Konvoi davor und dahinter: »Normales Strafverfahren«, my ass, wer soll das glauben?

Das RAF-Verfahren gegen Daniela Klette in Verden an der Aller ist ein antikommunistischer Schauprozess. Sie darf keine Gespräche, die über Smalltalk hinausgehen, mit anderen Gefangenen führen, weil diejenigen, die es noch nicht wissen, dabei feststellen könnten, dass der sogenannte »Linksterrorismus« gar kein Terrorismus ist, sondern umgekehrt auf das Gute Leben Für Alle zielt. Dann wird dieses Konzept von der Angeklagten auf die Gefangenen übergehen, wie ein Gespenst. Und nun gießt der Staat im Kampf gegen dieses Gespenst das Geld mit der Gießkanne aus, um an Daniela Klette ein abschreckendes Exempel zu statuieren, das sich jede Opposition gegen seine suizidale Politik hinter die Ohren schreiben soll. Danke, nicht nötig, wir machen sowieso weiter, wir brauchen das Exempel nicht, es ist fürn Arsch, wir brauchen die Gesellschaft, die keine Knäste braucht, und im Übrigen gilt: Wer »normales Strafverfahren« sagt, muss auch »normale Haftbedingungen« sagen.

Stephanie Bart

ist Schriftstellerin. Zuletzt erschien von ihr der RAF-Roman »Erzählung zur Sache« (Secession, Berlin 2023).

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