Weimers Boomerang
Gegen den Ausschluss dreier linker Buchläden vom Deutschen Buchhandlungspreis gehen diese nun juristisch vor – Anwalt Sven Adam erklärt die Hintergründe
Interview: Nelli Tügel
Wolfgang Weimer war lange Zeit als rechtskonservativer Journalist tätig, seit Mai 2025 ist er Kulturstaatsminister (Stand 13. März 2026). Anfang März kam heraus, dass er drei linke Buchhandlungen vom Deutschen Buchhandlungspreis ausgeschlossen hatte. Der Preis ist eine staatliche Auszeichnung, die jährlich vergeben wird, um unabhängige Buchhandlungen in Deutschland zu würdigen. Inzwischen hat Weimer auch die Verleihung des Preises abgesagt, und die betroffenen Buchhandlungen wehren sich juristisch. Einer der Anwälte, Sven Adam, spricht im Interview über die Vorgänge und ihre Bedeutung.
Für alle, die es noch nicht mitbekommen haben: Was ist rund um den Deutschen Buchhandlungspreis passiert?
Sven Adam: Der Deutsche Buchhandlungspreis wird jedes Jahr an über 100 Buchhandlungen verliehen. Welche Buchhandlungen mit dem Preis gewürdigt werden, entscheidet eine Jury von Fachleuten aus der Buchbranche nach Durchsicht der umfangreichen Bewerbungsunterlagen. Danach zeichnet die oder der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, BKM, die Liste der Jury ab und diese Preise werden verteilt – jedenfalls ist das so geschehen in allen Jahren seit Bestehen des Preises. Dieses Jahr war es anders, was offensichtlich durch einen Whistleblower an die Presse gelangt ist. Der aktuelle und wer weiß wie lange noch BMK Wolfram Weimer hat drei der nominierten Buchhandlungen von der Liste gestrichen. Er hat erstmals im Kulturbetrieb das sogenannte Haber-Verfahren (1) angewendet und das Bundesamt für Verfassungsschutz in den Entscheidungsprozess über die Preisvergabe mit eingebunden. Bezeichnenderweise hat der Verfassungsschutz hierbei wohl nicht mal gesagt, was er meint, über die Buchhandlungen zu wissen, sondern lediglich mitgeteilt, dass es »Erkenntnisse« über die Buchhandlungen gäbe. Mehr nicht. Herrn Weimer hat das gereicht.

Sven Adam
ist Rechtsanwalt in Göttingen und vertritt gemeinsam mit Lea Voigt (Bremen), Jasper Prigge und Sophie Hartmann (Düsseldorf) die drei linken Buchläden Golden Shop (Bremen), Rote Straße (Göttingen) und Zur schwankenden Weltkugel (Berlin), die von Kulturstaatsminister Wolfgang Weimer vom diesjährigen Buchhandlungspreis ausgeschlossen wurden. Foto: Privat
Was hat er denn dann getan?
Er hat aufgrund dieser Information in eine Entscheidung einer unabhängigen Fachjury ohne belastbare Begründung eingegriffen. Es ist kafkaesk. Die Buchhandlungen wissen nicht, was gegen sie vorliegen soll. Sie können sich im Verfahren nicht verteidigen und hätten von dem Vorgang auch nicht mal was erfahren. Sie wurden durch Lügen in Absagemails sogar in dem Glauben gelassen, sie wären von der Jury nicht ausgewählt worden. Bezeichnenderweise waren zwei der drei Buchhandlungen dabei sogar als »besonders herausragende Buchhandlungen« für einen mit 15.000 Euro dotierten Preis von der Jury vorgesehen worden. Seit dem Bekanntwerden dieser ganzen Vorgänge hagelt es Kritik an dem Vorgehen von Herrn Weimer. Auf vielen Ebenen. Zu Recht.
Die drei betroffenen Buchhandlungen haben juristische Schritte angekündigt: gegen wen und mit welchem Vorwurf?
Wir klagen mit einem Anwält*innen-Team und mit Unterstützung des Gegenrechtsschutzes von FragDenStaat und der Gesellschaft für Freiheitsrechte, GFF, gegen den BMK auf Vergabe des Preises wie von der Jury gewollt. Weiterhin klagen wir gegen den BMK auf Feststellung, dass die Nutzung des sogenannten Haber-Verfahrens rechtswidrig ist. Beide Anträge sind jeweils für die Buchhandlungen bereits vor dem Verwaltungsgericht Berlin anhängig. Daneben klagen wir gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz auf die Feststellung, dass das Amt keinerlei Informationen über die Buchhandlungen an den BMK im Rahmen dieses Haber-Verfahrens hätte abgeben dürfen. Dieses Verfahren läuft vor dem Verwaltungsgericht Köln.
Was erhoffen sich eure Mandant*innen davon?
Zunächst haben die Buchhandlungen den Preis einfach verdient und deswegen sollen sie ihn auch kriegen. Und zwar, weil sie herausragende Sortimente haben, weil sie Lesungen durchführen, weil sie sich an der Förderung des Buchhandels aktiv und toll beteiligen und weil sie liebevoll eine fantastische Beratung in allen Facetten, die das Buch bietet, geben. Die Buchhandlungen wurden von der Jury zudem offensichtlich auch ausgewählt, weil sie sich mit ihrem Engagement im Bereich von Literatur und Kunst für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Vielfalt einsetzen. Sie geben denen Stimmen, die betroffen von Rassismus, Antisemitismus, Sozialdarwinismus, Queerfeindlichkeit und Misogynie sind. Sie geben Raum für Diskurse über Utopien des Zusammenlebens ohne Diskriminierung und Ausgrenzung. Wer das nicht auszeichnen will, hat selbst im demokratischen Diskurs nichts verloren. Es kommt daher weniger darauf an, was sich die Buchhandlungen erhoffen. Es kommt darauf an, was wir alle tun können, um diesen Angriff abzuwehren. Das betrifft nicht nur den Kulturkampf von Herrn Weimer, sondern auch die Einflussnahme durch den Verfassungsschutz. Das Haber-Verfahren und die Entscheidung des Herrn Weimer sind hier politische Einflussnahmen auf den Kulturbetrieb. Es ist Teil eines rechten Kulturkampfes und es ist eine Gefahr für die Demokratie. Dem müssen wir alle begegnen. Nicht nur die Buchhandlungen, nicht nur in den Gerichten.
Die Beteiligung des Verfassungsschutzes sendet an jede Buchhandlung, jeden Verlag, jede Kultureinrichtung in diesem Land die Botschaft: Pass auf, was du ins Schaufenster stellst.
Welche Reaktionen gab es nach Weimers Schritt aus der Buchbranche und der breiteren Öffentlichkeit?
Die Solidarität ist überwältigend. Der Buchhandel zeigt sich solidarisch, die nicht ausgeschlossenen Preisträger*innen wollen Teile ihrer Preise an die drei Buchhandlungen geben, manche verweigern die Annahme des Preises ganz. Ganze Verlage und die Schriftstellervereinigung PEN haben sich an der Seite der drei Buchhandlungen zu Wort gemeldet. Es gibt unter lesen-hilft.org eine Kampagnenseite, die bereits nach einer Woche viele, viele Spenden gesammelt hat für die Unterstützung der Buchhandlungen.
Was glaubst du, warum hat Weimer diese Entscheidung getroffen, die ja schon recht weitgehend ist?
Er betreibt einen rechten Kulturkampf. Nicht mehr und nicht weniger. Er will für ihn missliebige Meinungen nicht hören und deren Äußerung und Einfluss faktisch beeinträchtigen. Deswegen dürfte er auch die Preisverleihung abgesagt haben. Da hätte es Kritik gehagelt. Die will er nicht hören.
Hast du den Eindruck, dass das für ihn nach hinten losgegangen ist?
Absolut. Er hat eine fachkundige Jury übergangen. Er hat versucht, es heimlich zu tun. Seine Behörde hat dafür gelogen. Er sagt feige die Preisverleihung ab. Er verteidigt sich jetzt albern mit dem Argument, dass an der Hausfassade des Golden Shop »Deutschland verrecke« stehen würde. Die Fassade des Golden Shop ist offensichtlich ein Kunstprojekt mit vielen Zitaten aus Liedern, Büchern und Filmen. Ein Kulturstaatsminister, der die Leitentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Kunstfreiheit von 2000 – auch Slime sang »Deutschland verrecke« – nicht kennt oder übergehen will, ist eine Gefahr für dieses Amt, und zu dieser Erkenntnis kommen nicht erst jetzt sehr viele Menschen.
Welche Folgen haben solche Maßnahmen wie der Ausschluss von dem Preis über den konkreten Anlass oder die konkrete Branche hinaus?
Um die Bedeutung der Verwendung des Haber-Verfahrens im Kulturbetrieb zu verdeutlichen: Die Beteiligung des Verfassungsschutzes, der ganz andere Aufgaben hat, sendet an jede Buchhandlung, jeden Verlag, jede Kultureinrichtung in diesem Land die Botschaft: Pass auf, was du ins Schaufenster stellst. Überleg dir, wen du einlädst. Halt dich zurück, wenn du Fördergelder beantragst. Der Datenaustausch befördert eine schleichende Selbstzensur, die mit der Meinungs- und Pressefreiheit unvereinbar ist.
Wenn es nach Herrn Weimer und seinem Chef, Herrn Merz, geht, wird es bei der Einflussnahme im Kulturbetrieb nicht bleiben. Bereits jetzt finden Gesinnungsprüfungen in diversen staatlich geförderten Bereichen statt. Wer weiß, wieviel davon auch schon heimlich passiert. Das ist brandgefährlich.
Wie geht es jetzt für die betroffenen Buchhandlungen weiter?
Sie werden das tun, was sie schon immer und sehr, sehr gut machen. Sie machen an sechs Tagen in der Woche ihre Buchhandlung pünktlich auf, beraten zu Büchern und bringen den Menschen das Buch in all seiner Vielfalt näher. Aktuell machen sie das sogar noch viel mehr als sonst, weil sie sich vor Bestellungen und neuen Kund*innen kaum retten können. Und sie setzen sich weiter gegen Rassismus, Antisemitismus und Sexismus ein. Daran wird sie auch Herr Weimer oder der Verfassungsschutz nicht hindern.
Anmerkung:
1) Das Haber-Verfahren bezeichnet eine im Jahr 2004 verfügte und später nach Emily Haber – einer Staatssekretärin im damaligen Bundesinnenministerium – benannte Überprüfung staatlich geförderter Projekte durch den Verfassungsschutz.