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Bei der Gesichtserkennung darf die Polizei bisher nicht alles – das würden einige gern ändern

Von Matthias Monroy

verschwommene Aufnahme eines Frauengesichts, darüber liegt ein quadratischer Rahmen
Einfach Fahndungsfotos in private KI-Tools wie PimEyes eingeben, darf die Polizei im Normalfall aus gutem Grund nicht. Foto: Facebook

Die Fahndung gegen mutmaßliche RAF-Mitglieder hat die Diskussionen um die Ausweitung der polizeilichen Gesichtserkennung wieder in Schwung gebracht. »Jetzt zeigt sich, wie gut Polizeiarbeit funktionieren würde, wenn sie mit technischer Unterstützung, KI und Gesichtserkennung unterstützt wird«, verkündete Jochen Kopelke, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Nicht nur Kopelke fordert mehr polizeiliche Befugnisse – und damit den massiven Eingriff in Grundrechte durch massenhafte Überwachung, auch Unionspolitiker*innen nutzen die Gelegenheit und verlangen mehr Videoüberwachung, mehr KI, mehr Gesichtserkennung für die Polizei.

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