Mit schmutzigen Tricks gegen Selbstorganisation
Gorillas findet viele Werkzeuge, um lästige Beschäftigte loszuwerden – der Erfolg des Widerstandes bleibt eine Frage der Kräfteverhältnisse

Es ging hoch her im großen Saal des Arbeitsgerichts Berlin, als Anfang April über die Klage von drei entlassenen Rider*innen gegen das Startup Gorillas verhandelt wurde. »Sowas habe ich noch nicht erlebt«, rief der Anwalt der Kläger*innen, Benedikt Hopmann, empört, nachdem der Richter der Klägerin Duygu Kaya verweigert hatte, eine Stellungnahme vorzulesen. Eine »Schmähkritik« der Beschäftigten über das Unternehmen sei nicht angebracht. Der vorsitzende Richter warf dem Anwalt vor, es würde ihm im Verfahren nicht um bessere Arbeitsbedingungen beim Lieferdienst gehen, sondern nur um politische Ziele. Dabei ist offensichtlich, dass das Verfahren eine äußerst politische Dimension hat: Geht es doch um die Frage, ob das postfaschistische deutsche Streikrecht vereinbar mit dem Völkerrecht ist. Im Gegensatz zu allen anderen Ländern der EU darf in Deutschland nur gestreikt werden, wenn eine große Gewerkschaft damit versucht, einen Tarifvertrag durchzusetzen – »wilde« Streiks sind demnach illegal. Für Benedikt Hopmann ein klarer Verstoß gegen die Europäische Sozialcharta. Für Gorillas ist das deutsche Streikreicht ein Werkzeug, um den Protest der Belegschaft zu brechen.

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