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Eines Rechtsstaates unwürdig

Wer hierzulande in Abschiebehaft gerät, hätte häufig gute Chancen, dagegen zu klagen – dieser Weg bleibt vielen Betroffenen verwehrt

Von Lisa Huttenlocher

Bild einer Abschiebeeinrichtung mit Gittern vor den Fenstern. Davor hängen am Zaun zahlreiche Protestbanner
Zahlreiche Soligruppen versuchen, den Inhaftierten mit Beratungen und mit rechtlicher Hilfe zur Seite zu stehen – ein Wettlauf gegen die Zeit. Foto: Lisa Huttenlocher

Freiheitsentzug ist das höchste Strafmaß im deutschen Rechtssystem. Dabei sind die Gerichte, die eine Haft beschließen, stets dazu verpflichtet, mildere Mittel zu prüfen. In einem Bereich werden die Haftbeschlüsse jedoch zuhauf und oft ohne ausreichende Prüfung ausgestellt, und das, obwohl die Betroffenen keine Straftat begangen haben. Die Herkunft und ein fehlender Aufenthaltstitel der Menschen reichen hierfür aus.

In Abschiebehaft kommen Menschen, die als »vollziehbar ausreisepflichtig« gelten und denen zusätzlich eine Fluchtgefahr unterstellt wird. Eine solche vermuten die zuständigen Ausländerbehörden aber oft willkürlich, zum Beispiel wenn eine betroffene Person gegen die Meldeauflagen verstößt und sich länger als drei Tage nicht am gemeldeten Wohnort aufhält. Die Haft dient lediglich dazu, einen schnellen Zugriff auf die Betroffenen zu gewährleisten, damit ihre Abschiebungen zügig und effizient erfolgen können. Je nach Haftart kann eine maximale Dauer von bis zu 18 Monaten angeordnet werden.

Keine staatlichen Statistiken

Dass etwa die Hälfte der Menschen in Abschiebegefängnissen rechtswidrig inhaftiert ist, interessiert kaum jemanden. Die Praxis der Abschiebehaft läuft oft unter dem Radar der Öffentlichkeit, was von den zuständigen staatlichen Institutionen wohl auch so gewollt ist: Die Statistiken zu rechtswidrigen Inhaftierungen stammen nicht von den Behörden selbst, sondern vom Rechtsanwalt Peter Fahlbusch. Seit 1998 vertrat er Tausende Fälle von Inhaftierten und kommt zu dem Schluss, dass knapp die Hälfte zumindest teilweise rechtswidrig in Abschiebegefängnissen saß oder noch sitzt. Die ehemalige Richterin Johanna Schmidt-Räntsch ging sogar noch weiter: Sie schätzte, dass etwa 85 Prozent aller Haftbeschlüsse, die vor dem BGH landen, rechtswidrig seien.

Die ehemalige Richterin Johanna Schmidt-Räntsch schätzte, dass etwa 85 Prozent aller Haftbeschlüsse, die vor dem BGH landen, rechtswidrig seien.

Die Gründe liegen manchmal in Formfehlern der Gerichte, manchmal in der Ahnungslosigkeit der zuständigen Richter*innen sowie in unzureichender Prüfung der Haftumstände und Beweislage. Amts- und Landgerichte beschließen die Haft vielfach, obwohl die Anträge der Ausländerbehörden rechtlich nicht ausreichend begründet sind. Zugleich fehlt es den Betroffenen oft an Zugang zu qualifizierter Rechtsvertretung. Das Rechts- und das Rechtshilfesystem schaffen also in ihrer Form bereits Bedingungen, unter denen die Inhaftierung für viele Menschen vorprogrammiert ist.

Dabei wird unter anderem von der schleswig-holsteinischen Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) der euphemistische Slogan verwendet, dass die Haft ein »Wohnen minus Freiheit« darstelle. »Wohnen« bedeutet in den meisten Anstalten jedoch vor allem Isolation: Smartphone-Verbote, da keine Kameras erlaubt sind, eine Stunde Hofgang am Tag und oft auch bestimmte Besuchsbeschränkungen. Häufig haben die Inhaftierten nur Kontakt zu Menschen auf derselben Etage. Wenn dann noch Sprachbarrieren hinzukommen, verstärkt das die Isolation. Diese Maßnahmen führen nicht selten zu selbstverletzendem Verhalten bis hin zu Suizidversuchen, worauf häufig mit Beruhigungsmitteln und noch mehr Isolation in besonders gesicherten Hafträumen reagiert wird. Zudem gibt es zahlreiche Berichte über medizinische Unterversorgung in der Abschiebehaft.

Bar jeder Verhältnismäßigkeit

Solche Praxen entbehren schon jetzt jeder Verhältnismäßigkeit. Dennoch muss zukünftig noch mit weiteren Verschärfungen gerechnet werden. So wurde im Bundestag bereits über einen Gesetzentwurf abgestimmt, der den erst vor eineinhalb Jahren von der Ampel-Regierung eingeführten Anspruch auf einen Pflichtanwalt in Abschiebehaft wieder abschafft.

Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) rechtfertigte den Vorstoß damit, dass die Pflichtanwält*innen Abschiebungen verhindern würden. Der Minister machte damit deutlich, dass er deren Funktion nicht verstanden hat: Pflichtanwält*innen sind lediglich für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Haft verantwortlich. Deren Abschaffung würde bedeuten, dass die Betroffenen in dieser rechtlich heiklen Situation allein gelassen werden und weniger bis keine Chancen bestehen, dass die Haft auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft wird.

Auch der sächsische Innenminister Armin Schuster (CDU) will in seinem Bundesland Verschärfungen bei Abschiebungen durchsetzen. Nachdem drei Menschen aus dem Dresdner Abschiebegefängnis erfolgreich sogenannte Asylfolgeanträge gestellt hatten und damit im Juli einem Charterflug nach Afghanistan entgangen waren, bezeichnete Schuster die Anträge als »substanzlos«. Er versprach, diesen »einen Riegel vorzuschieben«.

Bei Asylfolgeanträgen handelt es sich um Verfahren, im Rahmen derer Asylgründe aufgrund einer veränderten Lageeinschätzung – etwa bei politischen Verschärfungen im Zielland – erneut geprüft werden müssen – auch aus der Haft heraus. Die Reaktion Schusters zeigt einmal mehr, dass es vielen politischen Entscheidungsträger*innen nicht darum geht, geltendes Recht zu stärken, sondern darum, die Zahl der Abschiebungen zu erhöhen.

Dafür nimmt der Bund auch gerne etwas mehr Geld in die Hand – das unter anderem in den Bau weiterer Haftanstalten fließt. Zu den deutschlandweit bereits 15 existierenden kommen drei neue Anstalten hinzu, verbunden mit enormen Baukosten: In der Haftanstalt in Volksstedt, Sachsen-Anhalt, stiegen diese während der Errichtung von zwölf auf 34 Millionen Euro. Das entspricht 1,2 Millionen Euro pro Haftplatz. Wenn es darum geht, die Menschen so schnell wie möglich loszuwerden, ist der Staat also bereit, hohe Summen zu investieren.

Wer in Deutschland Asyl sucht, muss damit rechnen, zu Unrecht und unter menschenunwürdigen Bedingungen inhaftiert und abgeschoben zu werden. Deshalb ist es notwendig, dort hinzuschauen, Missstände sichtbar zu machen und Betroffene mit den traumatisierenden Erfahrungen nicht allein zu lassen.

Wettlauf gegen die Zeit

Mittlerweile gibt es zahlreiche solidarische Netzwerke und Supportgruppen, die in ehrenamtlicher Arbeit die Haftanstalten unter die Lupe nehmen, öffentlich kritisieren, eigene Statistiken erheben, Inhaftierte besuchen, rechtlich beraten und Haftbeschwerden einlegen. Diese Aktivitäten und Informationen werden seit Kurzem vom Bundesfachverband zur Unterstützung von Menschen in Abschiebehaft (BUMAH e.V.) gebündelt und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Der Verband fungiert als bundesweite Interessenvertretung für die solidarische Arbeit in Abschiebegefängnissen.

Beratungen von Betroffenen sind jedoch oft ein Wettlauf gegen die Zeit, da insbesondere die Rechtswidrigkeit einer Haft meist erst festgestellt wird, wenn die Menschen bereits abgeschoben sind. Dennoch ist die Arbeit wichtig und relevant – um autoritären staatlichen Bestrebungen entgegenzuwirken und sichtbar zu machen, dass die Praxis der Abschiebehaft eines Rechtsstaates unwürdig ist.

Lisa Huttenlocher

ist Aktivistin und engagiert sich als Teil der Abschiebehaftkontaktgruppe Dresden im europaweiten Widerstand gegen Abschiebehaft und Abschottungspolitik.

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