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Der berühmte erste Schritt

Die EU-Institutionen verhandeln über ein Lieferkettengesetz auf Unions-Ebene – in Deutschland zeigt sich bereits, was so ein Gesetz kann und was nicht

Von Merle Groneweg

Auf dem Foto ist das eingestürzte Fabrikgebäude der Textilfabrik Rana Plaza in Bangladesh zu sehen. Das Bild ist von einem erhöhten Punkt aufgenommen. Etliche Menschen stehen vor dem Gebäude und sehen sich den Schaden an. Auch auf dem kaputten Gebäude sind Menschen unterwegs, viele in Schutzausrüstung
Spätestens seit dem Einsturz der baufälligen Textilfabrik Rana Plaza in Bangladesch 2013 ist auch einer breiten Öffentlichkeit bekannt, unter welchen Bedingungen große westliche Modemarken ihre Produkte fertigen lassen. Damals kamen mindestens 1.135 Menschen ums Leben, knapp 2.500 wurden verletzt. Foto: rijans/Flickr, CC BY-SA 2.0 Deed

Es war das Resultat jahrzehntelanger politischer Kämpfe: 2021 verabschiedete der Bundestag – noch unter der Regierung Merkel – nach intensiver Kampagnenarbeit von zivilgesellschaftlichen Organisationen endlich das »Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz« (LkSG). Schon zehn Jahre zuvor hatten sich die Vereinten Nationen (VN) auf die »VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte« geeinigt. Dass diese rechtlich nicht bindenden Vorgaben nun – zumindest teilweise – in Gesetzesform gegossen wurden und der Ausbeutung insbesondere von Menschen im globalen Süden Grenzen setzen sollen, ist ein Erfolg. Klar, die Industrie- und Unternehmensverbände haben mit ihrer Lobbyarbeit dafür gesorgt, dass das LkSG erheblich verwässert wurde und gegenüber den VN-Leitprinzipien zahlreiche Mängel aufweist. Aber nichtsdestotrotz ist es ein wichtiger Ansatzpunkt, um in Deutschland ansässige Unternehmen für die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeiten zur Rechenschaft zu ziehen. Denn im globalen Kapitalismus sind niedrige Arbeits, Umwelt- und Sozialstandards ein »Wettbewerbsvorteil«, von dem auch deutsche Unternehmen profitieren, wenn sie ihre Produktion mittels weit verzweigter Netzwerke auslagern. Doch jetzt können diese nicht mehr einfach auf ihre Zulieferer verweisen und sagen, sie hätten von nichts gewusst.

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