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|ak 727 | Deutschland

Großangriff auf den Sozialstaat

Überall soll gekürzt werden, aber was genau ist eigentlich geplant? Ein Überblick

Von Lene Kempe, Guido Speckmann und Johannes Tesfai

Das bild zeigt Bundeskanzler Friedrich Merz bei einer Veranstaltung der Europäischen Volkspartei. Merz sitzt auf einem Podium in einem weißen Ledersessel und grinst.
Das verschmitzte Lächeln hinter dem Sozialabbau: Bundeskanzler Friedrich Merz. Foto: European People’s Party – EPP Political Assembly, 04-05 May, Munich/Wikimedia, CC BY 2.0

Was wir im Moment erleben, ist der härteste Angriff, der bislang überhaupt auf diesen Sozialstaat gefahren wurde«, sagt Ulrich Schneider. Der ehemalige Hauptgeschäftsführer des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes spricht auch vom Klassenkampf von oben. Das kann man unterschreiben, präzisieren müsste man nur »gefahren wird«.  Denn von dem vollmundig von Kanzler Merz angekündigten »Herbst der Reformen« hat bislang nur wenig Gesetzeskraft.  Vieles befindet sich in der Vorbereitung und noch mehr Vorschläge kursieren. Schließlich hat Finanzminister Lars Klingbeil alle Ministerien dazu verdonnert, ihre Etats um ein Prozent für 2027 zu verringern – ausgenommen das Rüstungsministerium.

Im Folgenden bringen wir Ordnung in das Trommelfeuer gegen den Sozialstaat.

Was bereits beschlossen ist

Schon Anfang März hat der Bundestag die Abschaffung des Bürgergeldes beschlossen. Ab dem 1. Juli wird schrittweise das neue Grundsicherungsgeld eingeführt. Dieses markiert einen deutlichen Kurswechsel: mehr Pflichten, weniger Schonvermögen und ein »Vermittlungsvorrang« für die schnelle Arbeitsaufnahme. Die Kosten der Unterkunft sollen schon in der einjährigen Karenzzeit gedeckelt werden, und die Sanktionsregelungen werden insgesamt verschärft. Im Kern: Armut wird bestraft statt bekämpft, und der Druck auf Erwerbslose, jeden Job anzunehmen, verschlechtert Arbeitsbedingungen für alle. Hartz IV lässt grüßen.

Schon zu Beginn des Jahres ist das sogenannte Rentenpaket 2025 in Kraft getreten. Im Vordergrund stand die Verlängerung der Haltelinie für das Rentenniveau bei 48 Prozent. Im Vorfeld der Abstimmung im Bundestag hatte es heftigen Streit zwischen Merz und jüngeren sowie noch neoliberaleren Unionsabgeordneten gegeben. Und die Linkspartei hatte das Paket mitermöglicht, um Verschlechterungen zu verhindern (ak 721). Ebenfalls eingeführt wurden die Mütterrente und die Aktivrente. Letztere ersetzt die bisherige Riester-Rente durch neue, potenziell renditestärkere Produkte und weitet die staatliche Förderung auf risikoreiche Kapitalanlagen ohne Garantien aus. Ein weiterer Schritt ins »Renten-Casino« (ak 722). Die Verlängerung der Haltelinie war vornehmlich ein SPD-Projekt, die das als Wohltat für Rentner*innen verkaufte, ohne jedoch strukturelle Probleme zu thematisieren wie: Warum gibt es hierzulande so viel Altersarmut?

Armut wird bestraft statt bekämpft, und der Druck auf Erwerbslose, jeden Job anzunehmen, verschlechtert Arbeitsbedingungen für alle.

Das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze (aka Nina Warkens Spargesetz) durchläuft zurzeit noch das parlamentarische Verfahren, im Kabinett wurde es im April beschlossen. Ziel ist es, die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) durch geringere Ausgaben finanziell zu entlasten – auf dem Rücken der Versicherten und der Beschäftigten im Gesundheits- und Pflegesektor. 2027 soll die GKV 16,3 Milliarden Euro einsparen, 2030 bis zu 38,1 Milliarden Euro. Dafür sollen beispielsweise die Zuzahlungen bei Medikamenten von bisher mindestens fünf Euro auf mindestens 7,50 Euro steigen. Die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern wird ab 2028 in den meisten Fällen kostenpflichtig. Außerdem soll vor bestimmten Operationen ein verpflichtendes Zweitmeinungsverfahren eingeführt werden. Und bestimmte Leistungen, etwa in der Schwangerenversorgung, sollen nicht mehr von der Kasse übernommen werden. Die Hautkrebsvorsorge soll – trotz drastisch steigender Zahlen – zumindest auf den Prüfstand kommen. Geplant ist schließlich, das Krankengeld bei Langzeiterkrankung von 70 auf 65 Prozent des Bruttogehalts zu senken. 

Neben den Versicherten sollen auch Krankenhäuser, Pharmaindustrie, Apotheken, Ärzt*innen und Krankenkassen zu Einsparungen verpflichtet werden. Durch die geplante (bedarfsunabhängige) Begrenzung des Pflegebudgets können beispielsweise Pflegepersonalkosten nicht mehr umfassend refinanziert werden. Zudem sieht der Gesetzesentwurf das Ende der vollständigen Refinanzierung von Tarifsteigerungen für Krankenhausbeschäftigte vor. Tariflohnerhöhungen müssten also teilweise durch Streichungen in anderen Bereichen gegenfinanziert werden – etwa durch den Abbau von Personal. ver.di fürchtet vor diesem Hintergrund und angesichts der ohnehin angespannten Finanzlage vieler Krankenhäuser Versorgungsengpässe, Standortschließungen und eine Verschlechterung der Versorgungsqualität. Auch viele andere Kostensteigerungen in Krankenhäusern (etwa in Folge von Investitionen in Infrastruktur, Digitalisierung oder Personalerhöhung) müssten künftig durch Einsparungen an anderer Stelle refinanziert werden. 

Bereits beschlossen hatten die Krankenkassen zudem, dass die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen zum 1. April 2026 abgesenkt wird. Psychotherapeut*innen erhalten künftig für viele Leistungen 4,5 Prozent weniger Honorar für ihre Arbeit (ak 726). Eine nun im Beitragsstabilisierungsgesetz der GKV vorgesehene weitere Deckelung des Budgets für die psychotherapeutische Versorgung  würde zudem zu einer deutlichen Begrenzung von Therapieplätzen führen.

Was noch geplant ist

Die Kürzungs-Koalition hat noch einiges fest eingeplant, was in den nächsten Monaten entschieden werden soll. So hat die Bundesregierung etwa angekündigt, den gesetzlich festgelegten Acht-Stunden-Tag aufzuweichen. Bis jetzt gilt, dass nicht mehr als acht Stunden am Tag gearbeitet werden dürfen, in einigen Ausnahmen sind zehn Stunden täglich zulässig. Diese Regelung soll durch eine Wochenarbeitszeit von maximal 48 Stunden ersetzt werden. Damit können Chefs bis zu 13-Stunden-Arbeitstage anordnen, solange elf Stunden Pause zwischen zwei Arbeitstagen liegen. Der DGB lehnt den Vorstoß ab. In Deutschland gilt der Acht-Stunden-Tag seit 1918 und wurde auch als Befriedungsmaßnahme gegenüber der Novemberrevolution eingeführt. Michael Hüther vom Institut der deutschen Wirtschaft sagte im ARD-Morgenmagazin, dass diese Regelung nicht mehr nötig sei, weil »wir in einer anderen Zeit leben«. Gerade für prekär Beschäftigte , die keinen Tarifvertrag haben, ist das Arbeitszeitgesetz aber der einzige juristische Schutz davor, bis zum Umfallen arbeiten zu müssen.

Auch bei der Pflegeversicherung soll die Axt angelegt werden. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat Anfang Juni einen Gesetzentwurf vorgelegt, bei dem zu pflegende Menschen, deren Angehörige und auch Gesundheitsarbeiter*innen schlecht wegkommen. Bei einigen Pflegestufen soll der Entlastungsbetrag gekürzt werden, für die Pflegestufe 1 soll er sogar ganz wegfallen. Dieser Betrag wird derzeit an pflegende Angehörige ausgezahlt, damit sie sich mit dem Geld Unterstützung bei der Pflege besorgen können. Zudem will die Gesundheitsministerin bei den Rentenbeiträgen der pflegenden Angehörigen sparen. Damit würden sie weniger Rentenpunkte bekommen, die derzeit durch Zahlungen der Pflegekasse in die Rentenkasse aufgebaut werden. Zusätzlich sollen die Beitragszahlungen für Kinderlose und Gutverdiener*innen steigen. Das neue Gesetz könnte zudem die Löhne der Pflegefachkräfte drücken: Derzeit müssen alle Einrichtungen, die pflegen und das mit der Pflegekasse direkt abrechnen, tarifähnlich bezahlen. Diese seit 2022 geltende Regelung soll gestrichen werden. ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler kommentierte, dass die Bundesgesundheitsministerin »Politik gegen die Beschäftigten in der Altenpflege« betreibe.

Auch bei der Pflegeversicherung soll die Axt angelegt werden.

In der Pipeline ist außerdem eine Steuerreform. Schon im Koalitionsvertrag hatten SPD und CDU eine Neuregelung der Einkommenssteuer vereinbart. Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) betonte kürzlich, dass er vor allem Einkommen zwischen 2.500 und 4.000 Euro entlasten möchte. Im Gegenzug zu den vorgesehenen Entlastungen sollen Besserverdienende mehr Steuern auf ihr Einkommen zahlen, um die Mindereinnahmen im Bundeshaushalt zu kompensieren. Der gegenwärtige Spitzensteuersatz von 42 Prozent, der derzeit bei einem Einkommen von 69.879 Euro für Alleinstehende greift, soll nach dem Willen der SPD steigen. Die Union will, wenn der Satz schon erhöht wird, die Bemessungsgrenze für den Spitzensteuersatz auf 85.000 Euro anheben. Um die geringeren Steuereinnahmen durch eine Reform der Einkommenssteuer auszugleichen, gibt es auch Vorschläge aus Wirtschafts- und Regierungskreisen, die Mehrwertsteuer zu erhöhen. Dies würde vor allem Geringverdiener*innen hart treffen und die Inflation anheizen, denn die Preise schauen nicht auf das Einkommen. Die Mindereinnahmen bei der Einkommenssteuer könnten aber auch zu weiteren Kürzungen bei den Sozialausgaben führen. Außerdem ist es grundsätzlich fraglich, ob niedrige Einkommen durch eine Einkommenssteuerreform überhaupt merklich entlastet werden können, weil der Anteil der Steuer am Bruttolohn in ihrem Fall sehr gering ist. Der DGB schlägt dagegen vor, den Grundfreibetrag bei der Einkommenssteuer um rund 3.000 Euro im Jahr für geringe Einkommen zu erhöhen. Die Neubewertung der Freibeträge steht für Herbst ohnehin an, weil die Bundesregierung Berichte zum Existenzminimum und zur Steuerprogression vorlegen will.

Worüber gesprochen wird

Weniger konkret, aber dafür nicht weniger drakonisch sind weitere Maßnahmen, die die Merz-Regierung in nächster Zeit auf den Weg bringen will. Manche davon sind Nebeneffekte von bereits beschlossenen Sparmaßnahmen.

Im Bundeshaushalt ist vorgesehen, dass das Bauministerium 2027 eine Milliarde Euro einspart. Die zuständige Ministerin, Verena Hubertz (SPD), hat bereits angekündigt, dass sie vor allem beim Wohngeld kürzen will und der staatliche Mietzuschuss umstrukturiert werden soll. Zurzeit wird er zu gleichen Teilen von Bund und Ländern geleistet. An welchen Stellschrauben gedreht werden soll, um zu kürzen, ist noch unklar. Es gelten aber zwei Optionen als wahrscheinlich. Bei der ersten Variante soll die gegenwärtige Anpassung des Wohngeldes an Einkommen und Mieten ausgesetzt werden. Bei der zweiten könnte das Bauministerium den Kreis der Berechtigten stark einschränken. Erst 2023 wurde der Bereich der Wohngeldberechtigten erweitert, weil Inflation und Mietsteigerungen Mieter*innen finanziell unter Druck gesetzt hatten.

Auch die Anpassung der BAföG-Sätze hatte sich die schwarz-rote Regierung in den Koalitionsvertrag geschrieben. Forschungsministerin Dorothee Bär (CSU) will sie jedoch nicht mehr umsetzen. Eigentlich war vorgesehen, den Grundbedarf zum Wintersemester 2027/28 an die Grundsicherung anzupassen. Den Zuschuss zur Miete wollte die Regierung von 380 auf 440 Euro erhöhen. Laut einer Recherche der Zeit war es Studierenden schon 2025 in nur 23 Universitätsstädten bundesweit möglich, ein Zimmer im Rahmen der Wohnkostenpauschale zu finden. In München lag der Preis mit 800 Euro für studentische Unterkünfte bei mehr als dem Doppelten. Die Ausbildungsförderung wird an Studierende bezahlt, deren Eltern zu wenig Einkommen haben, um sie finanziell zu unterstützen. Die neunmalkluge Empfehlung der Ministerin an Studierende, die auf die versprochene BAföG-Erhöhung warten und nun möglicherweise leer ausgehen, war, neben dem Vollzeitstudium doch einfach zu arbeiten.

Die Reform der Rente bleibt ein zentrales Projekt.

Dass es mit der im Dezember 2025 beschlossenen Rentenreform auch in diesem Bereich noch nicht getan ist, zeigen die Worte von Kanzler Merz. So ließ er sich beim 75. Geburtstag des Bankenverbandes zu der Aussage hinreißen, dass es zukünftig nur eine Basisrente geben sollte. Sie würde nicht zum Leben im Alter reichen, sondern mit kapitalgedeckten Formen der Vorsorge aufgestockt werden müssen. Die Reform der Rente bleibt ein zentrales Projekt. Seit Anfang des Jahres tagt eine von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission. Das Gremium aus Sachverständigen und Vertreter*innen von Union und SPD soll der Regierung noch Ende Juni Vorschläge unterbreiten, wie das Rentensystem umgebaut werden kann. Dass hier rabiat in die Daseinsvorsorge der Lohnabhängigen eingegriffen werden soll, zeigen erste Meldungen aus der Kommission. Demnach soll dort eine Rente ab 70 diskutiert worden sein, wie die Bild im Mai vermeldete. Umgehend dementierten Rentenkommission und Regierung diesen Vorschlag. Allerdings hatten sich in der Vergangenheit sowohl Kanzleramtschef Thorsten Frei als auch Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (beide CDU) immer wieder geäußert, dass eine Rente ab 70 notwendig sei. Zudem hatte schon im letzten Jahr der Vorsitzende der Deutschen Rentenversicherung gesagt, dass das Rentenniveau von 48 Prozent auf 46 Prozent des Durchschnittslohns ab 2031 sinken würde. Neben der Rente mit 70 wird parallel darüber diskutiert, ob die Rente nicht erst nach einer bestimmten Anzahl von Beitragsjahren ausgezahlt werden solle und nicht nach Lebensjahren. Bereits jetzt wird die Rente bis 2031 schrittweise auf 67 angehoben.

Was macht der Widerstand?

Schon für den 1. Juni hatten Protestbündnisse in vielen Städten zu Demonstrationen gegen den geplanten Sozialkahlschlag aufgerufen. Unter dem Motto »Es reicht!« protestierten in Berlin etwa 1.000 Menschen, in Hannover kamen 400, in Rosenheim etwa 100 zusammen. Auch in mehreren Städten in NRW gab es Aktionen, im Osten dagegen kaum, hier soll Mitte Juni der Startschuss in Leipzig fallen. In Hamburg versammelten sich am ersten Juni-Wochenende rund 500 Protestierende.

Dass der Auftakt des bundesweiten Protestzyklus eher mau ausfiel, dürfte die Organisator*innen kaum überrascht haben. Denn noch gibt es sie nicht: die große bundesweite Bewegung gegen die Demontage des Sozialstaates, wie sie 2003/04 als Reaktion auf die vom damaligen SPD-Kanzler Gerhard Schröder ins Werk gesetzte Agenda 2010 (Hartz IV) entstanden war. Die sogenannten Montagsdemos brachten auf ihrem Höhepunkt im August 2004 mindestens 200.000 Menschen in 200 Städten gleichzeitig auf die Straße. Daran will die Linkspartei als eine der Hauptorganisator*innen nun erklärtermaßen anknüpfen. Geplant ist eine »Protestkaskade aus mehreren Stufen«: Bündnisse schmieden, Demonstrationen anmelden und unterstützen, bundesweite Aktionen planen.

Den Beginn dieses Prozesses markierte Ende Mai ein digitales Vernetzungstreffen mit etwa 1.500 Teilnehmenden. Und tatsächlich sind auch für die kommenden Wochen bundesweit Proteste und Aktionen von Bündnissen aus Partei, Gewerkschaften, Sozialverbänden, lokalen Gruppen, Kulturschaffenden, Schüler*innen und Studierenden angekündigt, wie eine interaktive Karte, abrufbar auf der Webseite der Linkspartei, zeigt. Und immerhin: Am 10. Juni folgten 8.000 Kolleg*innen aus dem Gesundheitswesen in Hannover einem Protestaufruf, um anlässlich der dort stattfindenden Gesundheitsministerkonferenz von Bund und Ländern (GMK) gegen die Sparpläne von Nina Warken (CDU) zu demonstrieren. Mobilisiert dazu hatte ver.di.

Am 10. Juni demonstrierten 8.000 Kolleg*innen aus dem Gesundheitswesen in Hannover.

Ein Anfang ist also gemacht. Dass die Gewerkschaften bei der Organisation von Anti-Regierungs-Protesten ganz offiziell mit im Boot sind und mittlerweile auch recht laute Kritik an dieser formulieren, ist genauso überfällig, wie es eine gute Nachricht ist. Im Handelsblatt bezeichnete ver.di-Chef Frank Werneke die Einschränkungen des Streikrechts und des Kündigungsschutzes, eine Erhöhung des Renteneintrittsalters oder die Absenkung des Rentenniveaus Anfang Juni gar als »rote Linien« – und kündigte Widerstand für den Fall an, dass diese überschritten würden. Auf die Frage, ob die Gewerkschaften das Land »lahm« legen würden, wenn der Acht-Stunden-Tag tatsächlich abgeschafft wird, antwortete Wernecke schon deutlich abgeschwächt: »Ob es Proteste gibt und wenn ja, in welchem Umfang, hängt von der Gesamtkonstellation ab.« In puncto Konfliktbereitschaft ist also noch viel Luft nach oben. Fürs Erste ruft der DGB für den 27. Juni zu einer Großkundgebung nach Berlin, Motto auch hier, leicht umformuliert: »Jetzt reicht’s«.

Lene Kempe

ist Redakteurin bei ak.

Guido Speckmann

ist Redakteur bei ak.

Johannes Tesfai

ist Redakteur bei ak.