Der Kölner Gerichtsbeschluss ist der Sargnagel für ein AfD-Verbot
Von Michèle Winkler
Rund zehn Monate hatte das Verwaltungsgericht (VG) Köln für die Eilentscheidung gebraucht: Am 26. Februar verkündete es, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (VS) die Bundes-AfD vorläufig nicht als »gesichert rechtsextremistische Bestrebung« einstufen, behandeln und öffentlich bezeichnen darf. »Vorläufig«, weil auf diese Eilentscheidung noch eine Entscheidung im Hauptverfahren folgen wird. Die AfD hatte im Mai 2025 einen Eilantrag gegen den Inlandsgeheimdienst eingereicht, nachdem dieser bekannt gegeben hatte, sie vom »Verdachtsfall« zu einer »gesichert rechtsextremistischen Bestrebung« hochgestuft zu haben. Der VS hatte unter anderem argumentiert, das in der Partei vorherrschende »ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis« werte ganze Bevölkerungsgruppen ab und verletze sie in ihrer Menschenwürde. Dies zeige sich insbesondere im Konzept der »Remigration«.
Inhaltlich begründet das VG Köln die Entscheidung folgendermaßen: Es gebe zwar »eine hinreichende Gewissheit dafür, dass innerhalb der Antragstellerin gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen entfaltet werden. Die Antragstellerin als Partei wird durch diese Bestrebungen indes nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann.« Die AfD verfolge zwar programmatische Projekte, die die Menschenwürde verletzen und verfassungswidrig seien, zum Beispiel geplante Einschränkungen der Religionsfreiheit von Muslim*innen, doch das reiche nicht, um die Gesamtpartei entsprechend einzustufen. Weiter heißt es: »Hinreichende Erkenntnisse ergeben sich insbesondere nicht aus (…) Plänen mit Bezug zu einer sogenannten Remigration. Aus dem unklaren Begriff ›Remigration‹ folgt kein konkretes politisches Ziel im Sinne einer undifferenzierten Abschiebung der Betroffenen.« Dieser letzte Satz hat es in sich. Aufs differenzierte Abschieben kommt es an!
Wenig überraschend sehen viele den Beschluss als einen Sargnagel für ein AfD-Verbot. Es gibt aber auch andere Stimmen, nämlich solche, die auf mehr geheimdienstliche Aktivitäten dringen: die Grünen etwa oder der Correctiv-Reporter Jean Peters. Ein Problem, so argumentieren sie, liege darin, dass das VS-Gutachten nur öffentliche Quellen enthalte. Wenn auch geheime Ausforschungen verwendet würden, sähe alles ganz anders aus.
Eine legalistische Verbotskampagne verlangt, »harmlosen« und entgrenzten Rassismus zu unterscheiden, akzeptable und verfassungswidrige Abschiebungen. Das ist weder links noch antifaschistisch.
Die Kampagne AfD-Verbot Jetzt! reagiert auf die Gerichtsentscheidung mit Durchhalteparolen: Es handle sich nur um eine verwaltungsrechtliche Einschätzung, diese unterscheide sich von einem verfassungsrechtlichen Verbotsverfahren. Man solle sich nicht irritieren lassen, laut bleiben. Das klingt nach reinem Wunschdenken. Bitte weitermachen – stur geradeaus! Dabei scheinen die Maßstäbe der Kampagne verdreht: Die Geheimdienste können die Labels »extremistisch« und »verfassungsfeindlich« normalerweise frei Hand verteilen. Die für ein Verbot notwendige Verfassungswidrigkeit kann aber nur das Bundesverfassungsgericht feststellen, dafür sind die Hürden deutlich höher. Wenn nun ein Gericht schon den Einschätzungen des VS zur Verfassungsfeindlichkeit nicht folgen will, dann sollte das als Vorbote für die Bewertung durch das Verfassungsgericht ernst genommen werden.
Eine weitere beliebte Argumentationslinie: Das VG Köln habe die Remigrationspläne zu lasch bewertet und sei von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Compact-Beschluss vom Juni 2025 abgewichen, das die Remigrationspläne als menschenwürdewidrig bewertet hatte. Das mag stimmen. Genau hier versteckt sich aber auch der Knackpunkt der Verbotskampagne: Gemäß der Verbotslogik muss gezeigt werden, dass die AfD rote Linien überschreitet. Diese rote Linie wird bei den Remigrationsplänen erst dort gesehen, wo Staatsbürgerschaften aberkannt und Deutsche mit Migrationsgeschichte außer Landes geschafft werden sollen. Das ist natürlich eine rassistische Eskalation, die unbedingt verhindert werden muss. Doch auch unterhalb dieser Eskalation befinden wir uns nicht im Menschenwürde-Schlaraffenland. Hier tummeln sich Merz’ »Stadtbild«-CDU und Scholz’ »Im-großen-Stil-abschieben«-SPD. Ein Kommentar in der Legal Tribune Online, der schon im August 2025 die Einschätzung des VG Köln vorweggenommen hatte, bringt das Problem auf den Punkt: Das VS-Gutachten enthalte zu viele »harmlose« AfD-Zitate, etwa im Bereich der Migrationspolitik, wo sich die Rhetorik von AfD und Union teilweise überschnitten.
Die Staatsbürgerschaft als Maßstab für menschenunwürdige »Remigration«? Das wirft alle ohne deutschen Pass unter den Bus, deren Abschiebungen in dieser Argumentation als rechtskonform, oder – wie es das VG Köln nennen würde – als »differenziert« gelten. Das ist offensichtlich keine menschenrechtliche Position. Die Abschiebemaschinerie ist brutal. Das gesamte Abschiebungs- und Visaregime gehört abgeschafft. Die Menschenwürde fragt nicht nach dem deutschen Pass. Das Vorantreiben einer legalistischen Verbotskampagne verlangt aber solche Grenzziehungen: Es verlangt, »harmlosen« und entgrenzten Rassismus zu unterscheiden, akzeptable und verfassungswidrige Abschiebungen. Natürlich kann man so argumentieren. Das sollte dann aber weder links noch antifaschistisch genannt werden.