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Wenn Tee trinken zur Betätigung für die PKK wird

Strafverteidigerin Antonia von der Behrens über den Fall Kenan Ayaz und den langen Arm des türkischen Staatspräsidenten

Interview: Carina Book

Ein Teebeutel mit PKK-Logo, davor ein Kopf Erdogans aus dem ein langer Arm herauswächst
Der Arm des türkischen Staates reicht weit. Grafik: Melanie Nehls

Vor dem Oberlandesgericht Hamburg begann am 3. November der Prozess gegen den kurdischen Aktivisten Kenan Ayaz. Ihm wird in Deutschland Mitgliedschaft in der PKK und damit Mitgliedschaft in einer »ausländischen terroristischen Vereinigung« nach Paragraf 129b Strafgesetzbuch (StGB) vorgeworfen. Ayaz war im März 2023 aufgrund eines von Deutschland beantragten Europäischen Haftbefehls am Flughafen Larnaka auf Zypern festgenommen und bereits Anfang Juni in die Bundesrepublik ausgeliefert worden. Seither sitzt er unter erschwerten Haftbedingungen im Untersuchungsgefängnis in Hamburg ein. Warum das Verfahren ein Beispiel für politische Justiz ist und was der Prozess mit dem türkischen Staatspräsidenten zu tun hat, erzählt Antonia von der Behrens, Strafverteidigerin von Kenan Ayaz, im Interview mit ak.

Die Suche nach dem Anfang der Verfolgung von Kenan Ayaz ist nicht einfach. Sie beginnt jedenfalls nicht am 3. November 2023 in Hamburg, sondern…?

Antonia von der Behrens: Da könnte man sehr weit zurückgehen, und zwar in das Jahr 1993, in dem Kenan Ayaz als 18-Jähriger gemeinsam mit seinem 13-jährigen Bruder in der Türkei festgenommen worden ist. Beide sind schwer gefoltert worden. Aufgrund eines »erfolterten« Geständnisses wurde Kenan Ayas zu einer 15-jährigen Haftstrafe verurteilt, von denen er elf Jahre unter schlimmsten Bedingungen in der Türkei verbüßt hat. Nachdem Ayaz entlassen worden war, wurde er im Jahr 2010 erneut gesucht, und zwar als Beschuldigter in dem großen KCK-Hauptverfahren, weshalb er aus der Türkei nach Zypern floh und dort als politischer Flüchtling anerkannt wurde. Man muss dazu sagen, dass ihm auch in diesem Verfahren – wie schon 1993 – keine Gewalthandlungen vorgeworfen wurden, sondern man hat ihn angeklagt, weil er in einer kurdischen Bildungseinrichtung über die kurdische Geschichte aufgeklärt hat. Deswegen wird er beschuldigt, Mitglied in der KCK, der Union der Gemeinschaften Kurdistans, zu sein, die in der Türkei und zum Teil auch in Deutschland mit der PKK gleichgesetzt wird. Diese Ereignisse kann man in einer gewissen Weise als Anfang des derzeit vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht gegen ihn laufenden Strafverfahrens verstehen.

Wir gehen davon aus, dass das jetzige Verfahren gegen Kenan Ayaz hier in Deutschland ganz maßgeblich im Interesse und auch auf Betreiben der Türkei geführt wird.

Inwiefern ist es der Anfang?

Das ist der Anfang, weil wir davon ausgehen, dass das jetzige Verfahren gegen Kenan Ayaz hier in Deutschland ganz maßgeblich im Interesse und auch auf Betreiben der Türkei geführt wird. Das Verfahren hat formal mit seiner Festnahme am 15. März auf Zypern begonnen. Dort ist er am Flughafen von Larnaka festgenommen worden, als er auf dem Weg zu einem Familienbesuch nach Schweden war. Der Bundesgerichtshof hatte einen Europäischen Haftbefehl mit dem Vorwurf der Mitgliedschaft in der PKK gegen ihn erlassen. Ganz konkret wird ihm vorgeworfen, in der Zeit von September 2018 bis Juni 2020 als Kader der PKK für die Region Hamburg und die Region Nordrhein verantwortlich gewesen zu sein.

Und welche konkreten Straftaten werden ihm vorgeworfen?

Was ihm vorgeworfen wird, ist völlig harmlos: etwa die Organisation von Demonstrationen oder das Organisieren von Musiktechnik für Veranstaltungen. Er soll auch in der Region Nordrhein Spendensammlungen überwacht haben. Dafür gibt es gar keine Belege, aber dazu vielleicht später mehr. Jedenfalls sind das alles zunächst legale Handlungen, die zu terroristischen Aktivitäten werden, weil sei eingebunden in die PKK-Hierarchie und für die PKK erfolgt sein sollen.

Wenn Kenan Ayaz in Zypern politisches Asyl bekommen hatte, wie konnte er dann nach Deutschland ausgeliefert werden?

Er ist auf Zypern anerkannter Flüchtling. Das hindert aber Zypern nicht daran, ihn im Rahmen des europäischen Auslieferungsverkehrs zum Beispiel an Deutschland auszuliefern. Voraussetzung ist, dass er nicht weiter in die Türkei ausgeliefert wird. Dies musste Deutschland ausdrücklich zusichern, da ihm in der Türkei politische Verfolgung droht. Die Strafverfolgung in Deutschland wird in der EU natürlich nicht als politische Verfolgung gewertet. Auf der anderen Seite halte ich das Verfahren eben für ein klar politisch motiviertes Verfahren, da es ein Verfahren ist, das ganz maßgeblich im Interesse der Türkei geführt wird.

Kannst du das vielleicht ein wenig ausführen?

Kenan Ayaz war und ist in diesem großen KCK-Hauptverfahren Angeklagter – ein Verfahren, an dem die Türkei ein erhebliches Interesse hat, weil sie in vielen der Angeklagten – wie in Ayaz – ernst zu nehmende politische Gegner sehen. Auffällig ist, dass die Ermittlungen in Deutschland gegen Kenan Ayaz bereits viele Jahre zurückliegen, sie wurden im Jahr 2019 begonnen und faktisch im Jahr 2020 abgeschlossen. Bei diesem Ermittlungsverfahren kam wenig heraus, obwohl es sogar hoch angesiedelt war, nämlich bei der Bundesanwaltschaft und dem Bundeskriminalamt. Die Ermittlungen liefen auf Sparflamme: Man hat mal ein paar Telefone abgehört, man hat ein wenig observiert, aber mehr nicht. Der erste und letzte Sachstandsbericht stammt aus dem Mai 2020. Das Verfahren erweckt den Anschein, dass man dachte, ja, vielleicht ist der Kenan Ayaz in irgendeiner Form in der kurdischen Bewegung aktiv, aber man weiß nichts Genaues, und dann wurde es einfach beiseitegelegt. Nach meiner Auffassung wäre das Verfahren im Regal verstaubt, irgendwann hätte man es eingestellt.

Lass mich raten, dann kam irgendwann der türkische Außenminister Çavuşoğlu zum Staatsbesuch nach Deutschland und plötzlich änderten sich die Dinge?

Ganz so war es nicht, aber der Ukrainekrieg kam und der Wunsch von Schweden und Finnland, der Nato beizutreten, das war im Frühjahr 2022. Die Türkei hatte mit dem Wunsch nach dem Nato-Beitritt dieser Länder ein großes Pfund in der Hand und versuchte und versucht noch immer, verschiedene Forderungen durchzudrücken. Eine Forderung richtete sich an Schweden. Das Land sollte sein Anti-Terrorismusgesetz verschärfen und kurdische Aktivist*innen so verfolgen, wie es zum Beispiel in Deutschland geschieht. Bisher sind oder waren solche Dinge wie Spenden sammeln oder Demonstrationen mit Bezug zur PKK zu organisieren in Schweden nämlich legale Tätigkeiten. Straftaten stellten nur Handlungen dar, die auch ohne PKK-Bezug strafbar wären, wie etwa Spenden zu erpressen. Außerdem hat das Erdoğan-Regime an Schweden eine lange Liste mit Oppositionellen übermittelt, die es gerne aus Schweden ausgeliefert haben möchte und hat insofern ganz massiven Druck gemacht.

Was hat ein deutscher Generalbundesanwalt mit dem Präsidenten eines anderen Landes zu besprechen?

Auf dem Nato-Gipfel Ende Juni 2022 in Madrid wurden die Beitrittsverhandlungen mit Schweden und Finnland dann förmlich eröffnet…

Ja, genau, und dann geschah noch etwas Interessantes: Einige Tage nach diesem Nato-Gipfel ist der damalige Generalbundesanwalt Dr. Peter Frank in die Türkei gereist. Dort hat er sich mit dem türkischen Generalstaatsanwalt, dem Präsidenten des Kassationsgerichtshofs und dem Justizminister getroffen. So weit, so gut, immerhin sind das alles Personen und Funktionsträger mit Bezug zur Tätigkeit des Generalbundesanwalts. Aber: Er hat sich auch mit Erdoğan persönlich getroffen. Wenn man die Funktionsebenen dieser beiden Personen betrachtet, ist das ein völlig inadäquates Treffen. Was hat ein deutscher Generalbundesanwalt mit dem Präsidenten eines anderen Landes zu besprechen? In Deutschland wurde das Treffen erst aufgrund der türkischen Berichterstattung über das Treffen und die Bilder von Frank und Erdoğan bekannt. Allerdings gibt es bis heute nur nebulöse Informationen darüber, was denn Inhalt dieses Gesprächs gewesen sein soll, außer, dass man sich irgendwie zufrieden gezeigt hat. In einer Kleinen Anfrage ist nachgefragt worden, in der Antwort der Bundesregierung hieß es jedoch nur – ich zitiere –, es sei »um die Aufgaben und die Arbeit der jeweiligen Strafjustiz« gegangen. Und weiter: »Konkrete Strafverfahren wurden nicht besprochen. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass sich die Bundesregierung zu Inhalten von vertraulichen Treffen mit internationalen Gesprächspartnern grundsätzlich nicht näher äußert.«

Und was hat das alles mit Kenan Ayaz zu tun?

Unmittelbar vor diesen zwei Ereignissen, also dem Nato-Gipfel und dem Treffen des Generalbundesanwalts mit Erdoğan, wurde Mitte Mai 2022 der Europäische Haftbefehl gegen Ayaz durch den Generalbundesanwalt beantragt – und dann auch vom Bundesgerichtshof erlassen. Hierfür gab es keinen erkennbaren Anlass, zumindest keinen, der in dem Strafverfahren begründet lag. Seit zwei Jahren gab es keine neuen Erkenntnisse. Die letzten Ermittlungshandlungen, die auch nichts Neues zutage gefördert hatten, waren viele Monate alt. Die zeitliche Koinzidenz und das Fehlen einer sich aus dem Verfahren ergebenden Erklärung für die plötzliche Beantragung des Europäischen Haftbefehls ist für uns ein ganz deutliches Indiz, dass hierfür politische Gründe maßgeblich waren.

Wieso hat der Bundesgerichtshof dann dem Antrag auf Erlass des Europäischen Haftbefehls zugestimmt?

Der Maßstab dessen, was man braucht, um in Deutschland Menschen mit dem Vorwurf, der Mitgliedschaft in der PKK oder der Unterstützung der PKK nach Paragraf 129b Strafgesetzbuch zu verfolgen, ist so niedrig, da können einige SMS und Telefonate genügen, aus denen sich angeblich Anweisungen oder Hierarchien ergeben. Deswegen ist es nicht sehr schwierig, in dem Bereich einen Haftbefehl zu erhalten. Jedoch ist stets ein Antrag auf Erlass solch eines Haftbefehls notwendig, und dieser wäre – davon bin ich überzeugt – ohne die Frage des Nato-Beitritts und dem anzunehmenden Wunsch des damaligen Generalbundesanwalts, nicht mit leeren Händen nach Ankara zu fahren, nicht beantragt worden.

Antonia von der Behrens

arbeitet seit 2003 als Rechtsanwältin in Berlin. Ihre Arbeitsschwerpunkte liegen im Straf- und Migrationsrecht. Sie trat in München im NSU-Prozess als Nebenklagevertreterin auf und übernahm die Verteidigung des Hauptangeklagten im TKP/ML-Verfahren und verteidigt häufig in Verfahren mit dem Vorwurf der Mitgliedschaft in der PKK.

Wie ist es dann weitergegangen?

Nach der Festnahme von Kenan Ayaz auf Zypern gab es neben dem juristischen Kampf gegen die Auslieferung auch eine breite Öffentlichkeit, die sich gegen die Auslieferung gestellt hat. Auf Zypern gibt es – aufgrund der eigenen Erfahrung mit der türkischen Besatzung – eine ganz andere Sympathie für die kurdische Bewegung als zum Beispiel in Deutschland. Der Kampf gegen die Auslieferung wurde jedoch letztendlich verloren und Ayaz wurde nach Deutschland ausgeliefert. Der Generalbundesanwalt hat dann sehr schnell im August 2023 allein aufgrund der alten Ermittlungsergebnisse Anklage zum Hanseatischen Oberlandesgericht erhoben. Wir haben natürlich beantragt, dass die Anklage nicht zugelassen werden soll, weil es schlicht keine ausreichende Beweisgrundlage für die erhobenen Vorwürfe gab, jedoch hatte dieser Antrag keinen Erfolg.

Wie wird das jetzt vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht diskutiert?

Am 3. November begann die Hauptverhandlung. Ein Ziel war und ist es zu klären, wie es zu der Beantragung des Haftbefehls kommen konnte. Als Zeugen gehörte Ermittlungsbeamte des BKA haben die Verantwortung dafür ganz klar von sich gewiesen und gesagt, das sei allein eine Entscheidung der Bundesanwaltschaft gewesen, sie hätten damit nichts zu tun. Formal ist das zwar richtig, aber in anderen Verfahren mit Bezug zur PKK ist in der Regel immer ersichtlich, warum jeweils ein Haftbefehl beantragt wurde, dies ergibt sich aus den Ermittlungen, und es gibt zeitnahe Absprachen mit den ermittelnden Polizeibehörden. Dies alles fehlte hier.

Du hast das Thema SMS schon kurz gestreift. Was hat es damit auf sich?

Das BKA und die Bundesanwaltschaft haben für diese PKK-Verfahren ein Interpretationsmuster für SMS und Telefongespräche entworfen, dem auch die Oberlandesgerichte folgen. Es wird behauptet, es gäbe eindeutige Codes zum Beispiel für das Spendensammeln. Wenn jemand schreibt »Ich gehe Tee trinken«, »Ich bekomme essen« oder »Ich gehe spazieren«, soll das der Code für »Ich gehe Spenden sammeln« sein, und das Spendensammeln für die PKK ist eine sogenannte Betätigungshandlung und in diesem Kontext strafbar nach Paragraf 129b.

Und wie soll man sagen, dass man spazieren geht?

Ja, das ist eine gute Frage. Da wird nicht differenziert. Spazieren gehen gleich Spendensammeln. Im hiesigen Verfahren wurden uns SMS vorgelegt, die die Bundesanwaltschaft Kenan Ayaz zuordnet. Darin schreibt jemand: »Wir sind gerade am Laufen, aber das Essen ist noch nicht da.« Später erkundigt sich eine Person, die Kenan Ayaz sein soll, ob das Essen jetzt da ist. Und die andere Person antwortet: »Ja, das Essen ist da.« Der vermeintliche Kenan Ayaz erkundigt sich auch bei anderen Personen, ob sie Essen bekommen haben, und diese bestätigen das. Was macht die Bundesanwaltschaft daraus? Eine von Kenan Ayaz überwachte Spendensammlung. Es gab jedoch genau in dieser Zeit den sogenannten langen Marsch. Den organisieren kurdische Jugendliche jährlich und demonstrieren damit für die Freilassung von PKK-Mitbegründer Abdullah Öcalan aus türkischer Haft. Und diese Jugendlichen laufen den ganzen Tag über, und natürlich brauchen die auch etwas zu Essen. Deswegen ist es völlig plausibel, dass jemand sagt, ja, wir sind noch gerade am Laufen, wir haben noch kein Essen bekommen und irgendwann sagt, ja, jetzt haben wir Essen bekommen. In der Akte findet sich sogar ein Vermerk, dass dieser lange Marsch genau zu dem Zeitpunkt des SMS-Verkehrs stattfand. Da hätte man einfach eins und eins zusammenzählen können, was die Bundesanwaltschaft aber nicht gemacht hat, weil sie ihr Interpretationsmuster hat und das politisch begründete Verfolgungsinteresse. Allerdings ist das ein Beispiel, wo leicht gezeigt werden konnte, wie willkürlich diese Art der Interpretation ist, das ist in anderen Fällen viel schwieriger.

Aber das heißt ja, dass ihr gefordert seid, einen Gegenbeweis zu erbringen, wobei es doch eigentlich Aufgabe des Gerichts wäre zu beweisen, dass diese Interpretationen korrekt sind?

Genau das. Es führt letztlich zu einer Art Beweislastumkehr und damit einer Umgehung der Unschuldsvermutung. Ein Beamter des BKA sagt: »Wir wissen aus unserer langjährigen Erfahrung, spazieren gehen ist ein Synonym für Spenden sammeln.« Und dann sagt das Gericht, wir haben hier eine SMS, da steht drin »Ich gehe gerade spazieren«, ergo da müssen Spenden gesammelt worden sein. Das gleiche gilt zum Beispiel auch für die Annahme von vermeintlichen Hierarchien, was auch stets Teil der Anklagen in PKK-Verfahren ist. Dort heißt es dann, jemand sei ein PKK-Kader, weil er anderen Personen Anweisungen gegeben oder etwas im Befehlston gesagt habe. Kenan Ayaz wird zum Beispiel vorgeworfen, er hätte eine SMS mit dem Inhalt »Dringende Aktion für Maxmur!« erhalten und an mehrere Personen weitergeleitet. Diese SMS soll er in einer Zeit erhalten haben, als gerade das türkische Militär Luftangriffe gegen das kurdische Flüchtlingslager Maxmur im Nordirak flog. Aus diesen bei politisch Aktiven üblichen Telefon- bzw. SMS-Ketten wurde dann der Empfang bzw. die Weitergabe von einem »Befehl« und damit der Beleg für eine angebliche Kaderstellung.

Wie geht ihr als Strafverteidiger*innen denn damit um?

Wir sind noch mitten im Verfahren und versuchen, mit verschiedenen Anträgen dieses Vorgehen anzugreifen. Ich glaube, man kann immer nur wieder versuchen, den Rechtsstaat an seinen eigenen Maßstäben zu messen und aufzuzeigen, wo diese gerade nicht eingehalten werden. Das ist natürlich frustrierend und bringt auch leider sehr wenig. Gleichzeitig versuchen wir, gerade auch im Fall von Kenan Ayaz zu vermitteln: Hier wird ein kurdischer Aktivist, der in der Türkei schwere Folter und langjährige Haft überlebt hat, im Interesse Erdoǧans auch in Deutschland inhaftiert. Die Annahme, dass es sich um ein hochpolitisches Verfahren handelt, hat nach Erdoǧans Deutschlandbesuch im November eine Bestätigung gefunden. Nach seiner Rückkehr in die Türkei soll er sich – laut eines Artikels in der FAZ – sehr zufrieden darüber gezeigt haben, dass gegen einen PKK-Aktivisten vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht ein Verfahren geführt wird. Es gibt derzeit nur ein PKK-Verfahren in Hamburg, und das ist das gegen Ayaz. Dies bedeutet, der türkische Präsident persönlich beobachtet das Verfahren gegen Kenan Ayaz.

Carina Book

ist Redakteurin bei ak.

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