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|ak 725 | Feminismus

Strafrechts­feminismus befreit uns nicht

Um den Fall Collien Fernandes werden Forderungen nach härteren Strafen lauter – doch was es wirklich braucht, sind Maßnahmen zur Unterstützung Betroffener

Von Ulla Scharfenberg

Demonstrierende bei einem Protest in Hamburg in Solidarität mit Collien Fernandes. Unter anderem ein Schild mit der Aufschrift "Die Scham muss die Seiten wechseln" wird hochgehalten.
Als Feminist*innen sollten wir unsere Wut gegen den Staat auf die Straßen tragen, statt uns mit diesem gemein zu machen. Foto: C. Suthorn/Wikimedia, CC BY-SA 4.0

Die Schauspielerin Collien Fernandes hat im März öffentlich gemacht, dass ihr Ex-Mann Christian Ulmen ihr über Jahre sexualisierte Gewalt angetan haben soll. Unter anderem wirft sie ihm Identitätsdiebstahl und das Verbreiten gefälschter Pornovideos vor. Daraufhin veröffentlichten 250 »namenhafte Frauen aus Politik, Wirtschaft und Kultur« einen offenen Brief an die Bundesregierung, in dem sie fordern: »Die Straflosigkeit männlicher Gewalt muss endlich ein Ende haben.« Bevor zehn konkrete Forderungen folgen, zeigt dieser Satz bereits die Richtung an, in die es geht. Denn es werden nicht etwa Maßnahmen gefordert, die Gewalttaten verhindern oder ihnen vorbeugen. Es werden Strafen gefordert.

»In der westlichen Welt ist ein allgemeines Strafbedürfnis allgegenwärtig, wie ein Gespenst nistet es auf allen Altersstufen, in allen Gesellschaftsschichten und Klassen, in allen Berufen und auf allen Bildungsgraden sowie in fast allen politischen Gruppierungen«, schreibt der Rechtswissenschaftler Klaus Günther. Das drängende Bedürfnis nach Bestrafung verdeckt, was die wenigsten wirklich wahrhaben wollen: Strafen funktionieren nicht. Zumindest nicht zur Verhinderung oder Beseitigung von Kriminalität. Trotzdem haben Forderungen nach mehr und höheren Strafen im Zusammenhang mit geschlechtsbasierter Gewalt Konjunktur, auch im Feminismus. Die 250 Unterzeichnerinnen des offenen Briefs fordern unter anderem, die Erstellung und Verbreitung »sexualisierter Deepfakes« und »voyeuristischer Aufnahmen« strafbar zu machen, das Sexualstrafrecht nach dem »Ja heißt Ja«-Prinzip zu reformieren und den Straftatbestand »Femizid« ins Strafgesetzbuch aufzunehmen. Es sind Paradeforderungen des karzeralen Feminismus.

Bestrafung als einzig denkbare Lösung

Der Begriff »Carceral Feminism« wurde 2007 von der US-Soziologin Elizabeth Bernstein im Zusammenhang mit dem Anti-Sexwork-Aktivismus geprägt und wird in der deutschsprachigen Debatte oft mit »Strafrechtsfeminismus« übersetzt. Er geht zurück auf ein Phänomen, das insbesondere Schwarze Feminist*innen und Aktivist*innen of color beschrieben haben. Zentral ist ein Verständnis von Gewalt als individuelle Handlung einzelner Delinquenten statt als Produkt gesellschaftlicher Verhältnisse. Entsprechend wird auf Strafverfolgung und Verurteilung des individuellen Täters gesetzt, statt die Gewalt auf struktureller Ebene nachhaltig zu bekämpfen.

Bestrafung erscheint den karzeralen Feminist*innen dabei nicht nur als die einzig richtige, sondern auch als die einzig denkbare Lösung. »Wenn wir uns Gerechtigkeit nur auf eine einzige Weise vorstellen können, dann erscheinen strafrechtliche Maßnahmen als Reaktion auf sexuelle Gewalt als selbstverständlich«, schreibt die britische Feministin Lola Olufemi. Die Tatsache, dass strafrechtliche Verfolgung die Gewalttaten zwar nachträglich ächtet, sie aber nicht verhindert, rückt hier hinter ein »Auge-um-Auge«-Gerechtigkeitsverständnis zurück.

Karzeraler Feminismus zeichnet sich durch sein grundlegendes Vertrauen in »den Rechtsstaat« und in die Fairness von Justiz- und Vollstreckungsbehörden aus. Die britische Autorin Leah Cowan fasst es so zusammen: »Carceral Feminism basiert auf dem Vertrauen darauf, dass polizeiliche Maßnahmen, Gerichtsurteile, Bewährungsstrafen, Gefängnisse, Grenzkontrollen, Abschiebungen und andere repressive Systeme eine wünschenswerte Antwort auf geschlechtsspezifische Gewalt darstellen.«

Wenn also die Unterzeichnerinnen des offenen Briefs »von der Bundesregierung Schutz vor männlicher Gewalt und digitaler sexualisierter Gewalt« fordern, folgen sie ganz der karzeralfeministischen Logik. Sie verstehen den strafenden Staat als Hüter der Ordnung, der für Recht sorgen soll. Und tatsächlich scheint er ein geeigneter Partner zur Erreichung ihrer Ziele. Denn die CDU-geführte Regierung ist durchaus offen für strafrechtliche Lösungen, wie ein Blick in den Koalitionsvertrag verrät. Dort sind bereits »Strafbarkeitslücken, zum Beispiel bei bildbasierter sexualisierter Gewalt« und »Deep Fakes« benannt, genauso wie die Strafrechtsverschärfung bei Stalking und die bundesweite Einführung der »elektronischen Fußfessel nach dem sogenannten Spanischen Modell«.

Rassistische Instrumentalisierung

Hier wird ein Phänomen sichtbar, das auch als »Femonationalismus« bezeichnet wird: Die Instrumentalisierung feministischer Forderungen für die rechte, rassistische Agenda. Dass Friedrich Merz den »Schutz der Frauen« lediglich als Stichwortgeber für seine rassistische Politik nutzt, zeigte sich etwa, als er im Zusammenhang mit der steigenden Gewalt gegen Frauen forderte, man müsse »auch ansprechen, dass ein beachtlicher Teil dieser Gewalt aus den Gruppen der Zuwanderer in die Bundesrepublik Deutschland kommt«.

Für viele Betroffene ist »der Rechtsweg« viel zu oft keine Option. Die Polizei rufen kann nur, wer sich nicht vor ihr fürchten muss.

Femonationalismus und karzeraler Feminismus gehen Hand in Hand. Statt die Gewährung sozialer Sicherheit zu fordern, bezahlbaren Wohnraum, Gesundheitsversorgung, gerechte Löhne, macht sich der Strafrechtsfeminismus zum Erfüllungsgehilfen des autoritären Staates. Repressive Gesetze und Überwachung bis hin zu Grundrechtseinschränkungen werden zugunsten des vermeintlichen Gewaltschutzes in Kauf genommen. »Durch den Strafrechtsfeminismus wachsen die schlimmsten Aspekte und Mechanismen eines Staates, während hinter den Kulissen die wichtigsten und besten Mechanismen schrumpfen. Gleichzeitig wird die Arbeit aller Anti-Gewalt-Aktivist*innen und Organisationen missachtet, die von Anfang an wussten, dass stärkere Kriminalisierungsmaßnahmen nicht nur kontraproduktiv sind, sondern eine weitere Bedrohung darstellen«, beschreibt es die US-Journalistin Victoria Law.

Sicherheit für wen?

Der deutsche Staat bietet (wenn überhaupt) nur denjenigen Schutz und Sicherheit, die ihn nicht als Gewalttäter fürchten müssen. Für Schwarze Menschen, Menschen mit psychischer Erkrankung, arme und obdachlose Menschen, Sexarbeiter*innen oder Menschen ohne oder mit unsicherem Aufenthaltstitel ist »der Rechtsweg« viel zu oft keine Option. Die Polizei rufen kann nur, wer sich nicht vor ihr fürchten muss.

»Gewaltschutz« wird in Deutschland äußerst selektiv verstanden. Weder wird ausreichend Schutz vor staatlicher Gewalt gewährt, wie die eskalierende Polizeigewalt gegen palästinasolidarische Proteste, die Razzia in einem Berliner Frauenhaus oder die Abschiebung einer Frauenhausbewohnerin in Hamburg exemplarisch zeigen, noch haben Opfer häuslicher Gewalt gleichermaßen Anspruch auf Schutz: Das »Gewalthilfegesetz«, ein 2025 verabschiedetes Bundesgesetz, das Betroffenen von häuslicher- und Partnerschaftsgewalt besseren Zugang zum Hilfesystem ermöglichen soll und unter anderem den Rechtsanspruch auf einen Schutzplatz gewährt, schließt nicht nur trans Frauen davon aus, sondern auch Betroffene ohne sicheren Aufenthalt, die z.B. aufgrund einer Wohnsitzauflage nicht in ein Frauenhaus außerhalb ihrer zugewiesenen Kommune fliehen können oder erst nach drei Jahren »Ehebestandszeit« einen vom (gewalttätigen) Partner unabhängigen Aufenthaltstitel erhalten können.

Für die nachhaltige Bekämpfung geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt braucht es strukturelle Ansätze und einen Gewaltbegriff, der über die Logik des delinquenten Einzeltäters hinausgeht. Nur wenn wir anerkennen, dass dem kapitalistischen Wirtschafts- und Gesellschaftssystem Gewalt inhärent ist, und sie sich in die Körper der Menschen und in ihre Beziehungen zueinander einschreibt, können wir geeignete Wege finden, dieser Gewalt insgesamt zu begegnen. Ganz unmittelbar helfen z.B. bezahlbarer Wohnraum, sichere Aufenthaltstitel, ein Ausbau sozialer und psychotherapeutischer Hilfs- und Beratungsangebote, gemeinwesenorientierte Bildungs- und Präventionsprogramme und ein gesellschaftlicher Diskurs über Männlichkeits- und Weiblichkeitsbilder, der misogyne Narrative zurückdrängt, binäre Geschlechtervorstellungen aufbricht und kollektive Verantwortungsübernahme als Alternativen zum repressiven Justiz- und Polizeiapparat diskutiert.

Eine feministische Bewegung, die sich selbst ernst nimmt, richtet ihre Wut gegen den repressiven Staat, statt sich mit ihm gemein zu machen, und solidarisiert sich mit denen, die in diesem System Gewalt erfahren. Als Feminist*innen müssen wir uns als Teil sozialer, antirassistischer, antimilitaristischer Kämpfe verstehen. Statt Strafrechtsfeminist*innen zu folgen, die sich auf die Werkzeuge der Unterdrückung verlassen, sollten wir uns an die Worte der Schwarzen Bürgerrechtsaktivistin Fannie Lou Hamer (1917–1977) erinnern: »Niemand ist frei, bis wir alle frei sind.«

Ulla Scharfenberg

arbeitet freiberuflich in der politischen Bildungsarbeit und Teilzeit in einem autonomen Frauenhaus.

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