Kriminalisieren und abschrecken
Hanna S. wurde zu fünf Jahren Haft verurteilt und weitere Prozesse gegen Antifaschist*innen beginnen noch dieses Jahr
Von Gina Kessel

Das Oberlandesgericht München hat am 26. September Hanna S. zu fünf Jahren Haft verurteilt. Der 30-Jährigen wird vorgeworfen, im Februar 2023 an zwei Angriffen auf Rechtsextreme in Budapest beteiligt gewesen zu sein. Die Bundesanwaltschaft hatte auf versuchten Mord plädiert und neun Jahre Haft gefordert. Das Oberlandesgericht München sah den Tatbestand des versuchten Mordes nicht als erwiesen an. Das Urteil erfolgte aufgrund gefährlicher Körperverletzung – und wegen der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung nach Paragraf 129 des Strafgesetzbuches. Es ist die alte Leier. Nur die dazu nötigen Beweise werden immer weniger, im Fall von Hanna S. waren es lediglich Indizien.

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