Kriminalisieren und abschrecken
Hanna S. wurde zu fünf Jahren Haft verurteilt und weitere Prozesse gegen Antifaschist*innen beginnen noch dieses Jahr
Von Gina Kessel
Das Oberlandesgericht München hat am 26. September Hanna S. zu fünf Jahren Haft verurteilt. Der 30-Jährigen wird vorgeworfen, im Februar 2023 an zwei Angriffen auf Rechtsextreme in Budapest beteiligt gewesen zu sein. Die Bundesanwaltschaft hatte auf versuchten Mord plädiert und neun Jahre Haft gefordert. Das Oberlandesgericht München sah den Tatbestand des versuchten Mordes nicht als erwiesen an. Das Urteil erfolgte aufgrund gefährlicher Körperverletzung – und wegen der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung nach Paragraf 129 des Strafgesetzbuches. Es ist die alte Leier. Nur die dazu nötigen Beweise werden immer weniger, im Fall von Hanna S. waren es lediglich Indizien.
Rückblende: Anfang Februar findet in Budapest jährlich der sogenannte Tag der Ehre statt. Ein Tag, an dem Hunderte Neonazis aus ganz Europa zusammenkommen und sich vernetzen. In revisionistischer Manier und mit einer gehörigen Prise Heldenmythos wird der deutschen Wehrmacht »gedacht«, die im Februar 1945 einen letzten Ausbruch versuchte, um der Roten Armee zu entkommen. Es tummeln sich Mitglieder aus Neonazi-Gruppen wie Combat 18, Blood & Honour und Hammerskins, dazwischen zahlreiche Hakenkreuze und SS-Uniformen. Dazu gibt es eine Reihe von Rechtsrock-Konzerten.
Im Umfeld dieser Veranstaltung kam es 2023 zu mehreren Angriffen auf Rechtsextreme. Die ungarische Polizei meinte, auf Videoaufnahmen von einigen Angriffen das gleiche Muster erkennen zu können wie bei der sogenannten Antifa Ost. Diese wird für mehrere Angriffe auf Rechtsextreme in Sachsen und Thüringen zwischen 2018 und 2020 verantwortlich gemacht. Die Videos aus Budapest wurden an die sächsischen Kollegen weitergeleitet, die meinten, auf einem Video Hanna S. identifizieren zu können.
Die Verhandlung im Hanna-S.-Prozess wurde vom Justizgebäude in eine »Verhandlungszelle« der JVA München-Stadelheim verlegt. Ein unterirdischer Hochsicherheitssaal, der für Terrorismus-Verfahren genutzt wird. Auch wenn das Gericht den Tatbestand des versuchten Mordes nicht für gegeben sah, hielt die Bundesanwaltschaft daran fest. Dass die Verletzungen aus den beiden Angriffen, an denen Hanna S. beteiligt gewesen sein soll, nicht lebensgefährlich waren, spielte dabei keine Rolle. Ebenso wenig wie die Tatsache, dass es keine klaren Beweise dafür gibt, dass Hanna S. an den Angriffen beteiligt war. Deshalb plädierte die Verteidigung bis zuletzt auf Freispruch.
Ein weiteres Exempel
Der Prozess gegen Hanna S. steht in einer Reihe von Prozessen und wird als weiteres Exempel dienen. Bereits im März dieses Jahres war Lina E. vom Oberlandesgericht Dresden wegen §129 zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden (ak 694). Und im November beginnt vor demselben Gericht der Prozess gegen sieben weitere Personen im Antifa-Ost-Verfahren, unter anderem gegen Johann G. Der als Schlüsselfigur geltende Partner von Lina E. soll, wie zwei weitere Angeklagte, in Budapest an Angriffen beteiligt gewesen sein. Ebenfalls noch in diesem Jahr wird der Prozessstart vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf erwartet, bei dem sechs Personen eine Beteiligung an den Geschehnissen in Budapest vorgeworfen wird. Bei beiden Prozessen lauten die Vorwürfe: Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, gefährliche Körperverletzung und versuchter Mord.
Währenddessen sitzt die rechtswidrig an Ungarn ausgelieferte Maja T. noch immer unter unwürdigen Bedingungen in Isolationshaft in Ungarn. War bis vor Kurzem noch mit einem Urteil Anfang Oktober gerechnet worden, so sind nun vier weitere Verhandlungstage für Januar angesetzt worden. Voraussichtlicher Termin für das Urteil ist der 22. Januar 2026. Maja T. drohen bis zu 24 Jahre Haft in Ungarn. Das Gericht verwies bei der Ansetzung der neuen Verhandlungstage zudem auf das Urteil im Fall Hanna S. und den Vorwurf des versuchten Mordes.
Durch die Verdrehung von §129 wird eine Kriminalisierung im Vorfeld ermöglicht.
Das spätere Urteil bedeutet für Maja T. eine länger andauernde Isolationshaft und unmenschliche Haftbedingungen. Mitte Juli hatte Maja T. einen 40-tägigen Hungerstreik beendet, bei dem T. 14 Kilogramm verloren hatte. Eine weitere Folge des Hungerstreiks waren einer Behandlung im Haftkrankenhaus zufolge wohl Mikroblutungen im Gehirn. Und vor einigen Wochen war T. einer gewaltvollen und stundenlangen Nacktkontrolle unterzogen worden. Immer wieder berichtet Maja T. von Schreien und Geräuschen, von Schlägen aus den umliegenden Räumen. Ein erneuter Antrag der Verteidigung, Maja T. unter Hausarrest zu stellen, wurde mit der Begründung abgelehnt, dass die stattfindenden Kundgebungen T.s Zugehörigkeit zu militanten antifaschistischen Gruppen belege. Das ist ein heikler Punkt, denn Mitte September hatte Regierungschef Viktor Orbán die Antifa nach US-Vorbild zu einer Terrororganisation erklärt – ausdrücklich auch die Gruppe Antifa Ost. Orbán nutzt den Prozess, um sich als Beschützer vor der linksextremistischen Gefahr zu inszenieren..
Die Welle der Repression rollt jedoch nicht nur durch Deutschland und Ungarn. So stellte sich der ebenfalls im »Budapest-Komplex« beschuldigte Zaid A. Anfang Oktober den Behörden in Frankreich, die bereits gegen die Auslieferung des Beschuldigten Rexhino »Gino« A. geurteilt hatten. Obwohl der in Deutschland aufgewachsene Zaid A. zunächst unter Auflagen auf freiem Fuß war, drohte ihm aufgrund seiner syrischen Staatsbürgerschaft die Auslieferung nach Ungarn. Am 7. Oktober entschied das EU-Parlament immerhin knapp, die Immunität der italienischen Abgeordneten Ilaria Salis nicht aufzuheben. Auch ihr wird von ungarischer Seite vorgeworfen, an den Aktionen im Februar 2023 in Budapest beteiligt gewesen zu sein.
Kommunikationsüberwachung und Hausdurchsuchungen
Klar ist: Die Personen stehen stellvertretend vor Gericht, es geht um die Kriminalisierung von antifaschistischem Engagement insgesamt. Besonders auffällig ist hierbei das Missverhältnis von Urteilen gegen Rechte und Linke. Auf der einen Seite wird Hanna S. aufgrund fadenscheiniger Indizien und wegen gefährlicher Körperverletzung zu fünf Jahren Haft verurteilt, obwohl die Verletzungen nicht lebensgefährlich waren. Von den von der Staatsanwaltschaft geforderten neun Jahren Haft und der Anklage wegen versuchten Mordes ganz zu schweigen. Auf der anderen Seite wurden zwei bekannte Neonazis wegen brutaler Angriffe auf Journalisten in Fretterode 2018 lediglich zu einer Bewährungsstrafe und Arbeitsstunden verurteilt. (ak 685) (Immerhin hob der Bundesgerichtshof das Urteil auf, der neue Prozess soll Ende des Jahres beginnen.)
Es bestätigt sich die Einschätzung, dass der Vorwurf der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung im Fall Lina E. zur weiteren Verfolgung von Antifaschist*innen instrumentalisiert wird. Durch die Verdrehung von §129 wird eine Kriminalisierung im Vorfeld ermöglicht: vermeintliche Gründer*innen und Mitläufer*innen können auch ohne konkrete Straftat verurteilt werden, so wie die Unterstützung der jeweiligen kriminalisierten Organisation. Die Befugnisse durch den Einsatz des Paragrafen sind weitreichend: Kommunikationsüberwachung, Überwachung des sozialen Umfelds, Hausdurchsuchungen und so weiter.
Das Urteil im Fall Hanna S. passt in das Bild von pauschaler Kriminalisierung und Abschreckung. Nach dem Verbot der Antifa in den USA und Ungarn stellt sich die Frage, wann es auch in Deutschland zu diesem Schritt kommen könnte. Die AfD hat bereits einen Antrag zum Antifa-Verbot vorgelegt, in dem sie sich dafür ausspricht, gemeinsam mit Ungarn und den Niederlanden gegen Antifa-Bewegungen vorzugehen«. In den Niederlanden hatte das Parlament Ende September einen entsprechenden Antrag des Rechtspopulisten Geert Wilders angenommen. Hierzulande hatte der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages zum Thema Antifa als kriminelle Vereinigung 2018 noch verlauten lassen, dass aufgrund fehlender »klarer organisatorischer Strukturen« wenn, dann nur im Einzelfall diese Bewertung erfolgen könne. Es würde nicht überraschen, sollten die aktuellen Prozesse zu einer Änderung dieser Einordnung führen.