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|ak Sonderheft Polizeiproblem

Tode in Polizeigewahrsam: Amad Ahmad und Aman A.

Immer wieder kommt es zu Todesfällen in Polizeigewahrsam – fast nie werden diese aufgeklärt und die Beamt*innen zur Verantwortung gezogen. Der dank der enormen Ausdauer von Aktivist*innen wohl bekannteste Fall der vergangenen Jahrzehnte bleibt der Tod von Oury Jalloh, der am 7. Januar 2005 in einer Zelle eines Dessauer Polizeireviers verbrannte. In den vergangenen zwei Jahren starben in Gewahrsamssituation unter anderem Amad Ahmad und Aman A.

Beide Fälle stehen exemplarisch für sich immer wieder einstellende Situationen, in denen rassifizierte Menschen zu Tode kommen – und im Nachhinein trotz vieler Widersprüche die Ermittlungen im Sand verlaufen. Der 26-jährige syrische Kurde Amad Ahmad starb am 29. September 2018 an den Folgen eines Brandes in der Justizvollzugsanstalt Kleve. Er hatte dort mehr als zwei Monate lang zu Unrecht, wegen einer Verwechselung, eingesessen – und dies, obgleich Polizei und Staatsanwaltschaft schon drei Wochen nach der Verhaftung Ahmads ihren Irrtum erkannt hatten. Der tödliche Brand in seiner Zelle sei angeblich in suizidaler Absicht vom Ahmad selbst gelegt worden – ein Notruf von ihm über die Sprechanlage der Zelle wurde allerdings von dem aufsichtführenden Wärter nicht angenommen. Die Ermittlungen zum Tod von Amad Ahmad wurden im November 2019 eingestellt.

Ein weiterer Fall von Tod in Gewahrsamssituationen ist der von Aman A. der am 17. August 2019 in Stade von der Polizei erschossen wurde. Der junge Mann aus Afghanistan war 2015 im Alter von 15 Jahren als Flüchtling nach Deutschland gekommen und hatte seitdem immer in Lagern beziehungsweise Gemeinschaftsunterkünften gelebt. Als er am 17. August 2019 eine offenbar akute psychische Krise erlebte, riefen Freunde die Polizei – die Polizist*innen traten seine Zimmertür ein und schossen fünfmal auf Aman A., der angeblich mit einer Hantelstange gedroht haben soll. Der Staatsanwalt spricht von »Notwehr«, Zeug*innen gibt es dafür nicht, die Polizei war mit Aman A. allein – die Ermittlungen wurden auch in diesem Fall eingestellt.