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Mehr Selbstreflexion, genau so viel Rassismus

Auf jahrelange Kämpfe gegen Racial Profiling reagiert die Polizei mit Diversity-Schulungen – das geht am Kern des Problems vorbei

Von Katharina Schoenes

Ein Demozug läuft durch Berlin, im Juni 2017. Auf einem roten Transparent ist zu lesen: Ban Racial Profiling. Gefährliche Orte abschaffen.
Black Lives Matter-Demo 2017 in Berlin: Protest gegen rassistische Polizeiarbeit bleibt auch 2023 notwendig, denn bislang wurden vor allem symbolische Verbesserungen erkämpft. Foto: Montecruz Foto (2017) , CC BY-SA 4.0

Der Begriff des ›Racial Profiling‹ ist aus den USA bekannt.« So antwortete die Bundesregierung 2008 auf eine parlamentarische Anfrage zu institutionellem Rassismus. Weiter heißt es in der Antwort: »In der Bundesrepublik verbietet sich eine solche Vorgehensweise schon aufgrund des Grundgesetzes und des rechtstaatlichen Systems. Daher bedienen sich weder das Bundeskriminalamt (BKA) noch die Bundespolizei eines solchen Instruments.« Heute klingt das etwas anders: Zwar bestreitet die Bundesregierung weiterhin hartnäckig die Tatsache, dass Polizist*innen in Deutschland Personen aufgrund von Hautfarbe oder anderen rassifizierten Merkmalen kontrollieren. Jedoch betont sie inzwischen den hohen Stellenwert, den die Menschenrechte und die Verhütung rassistischer Diskriminierung in der Aus- und Weiterbildung von Bundespolizist*innen hätten. In Antworten auf neuere parlamentarische Anfragen hebt das Bundesinnenministerium zudem hervor, dass den Beamt*innen bei Schulungen mit Referent*innen aus der Zivilgesellschaft auch die »Perspektive der Betroffenen« vermittelt werde.

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