Einsame Verbrecher
Wer die Mafia als isoliertes Phänomen beschreibt, wird ihren Zugriff auf Gesellschaft und Staat nie ganz verstehen
Von Miryam Frickel

Im Kampf gegen die Mafia sind alle Mittel erlaubt – darüber sind sich die verschiedenen
politischen Lager in Italien einig. Das italienische Strafrecht ermöglicht daher
weitreichende Maßnahmen gegen das organisierte Verbrechen. Verändert die Mafia ihre Strategie, reagiert der Staat mit Strafverschärfungen. Eine davon ist der Artikel 41-bis des italienischen Strafvollzugsgesetzes. Für Notsituationen und gegen Mafiosi eingeführt, wurde die Anwendung des Gesetzes über die Jahre ausgeweitet. Einer der aktuell unter Art 41-bis Inhaftierten ist der Anarchist Alfredo Cospito. Seit über hundert Tagen befindet er sich im Hungerstreik, um gegen die Haftbedingungen zu protestieren. Sein Gesundheitszustand soll inzwischen lebensbedrohlich sein. Der isolierte Sonderstrafvollzug ist eigentlich dafür gedacht, den Kontakt zwischen Mafia-Bossen und ihren Organisationen zu unterbinden. Ministerpräsidentin Giorgia Meloni betonte dazu Ende Januar: »Der Staat darf sich nicht von jenen einschüchtern lassen, die dessen Vertreter bedrohen«. Das Narrativ vom starken Staat, das die Postfaschistin bemüht, verstellt den Blick auf das eigentliche Verhältnis zwischen Staat und Mafia. Die Anwendung des Mafia-Paragrafen auf einen anarchistischen Gefangenen zeigt, dass das Gesetz auch politisch genutzt werden kann.

Noch kein Abo?
Ein ak-Abo versorgt dich mit fundierten Analysen, jeder Menge Kritik und dem Wichtigsten aus linker Debatte und Praxis weltweit!
-
Jahres-Abo
-
monatlich auf 36 Seiten + Sonderhefte und Onlinezugang
-
als Print oder Digital-Abo erhältlich
-
mit Abo-Prämie!
-
-
Probe-Abo
-
3x monatlich auf 36 Seiten und Onlinezugang
-
als Print oder Digital-Abo erhältlich
-
-
Sozial-Abo
-
monatlich auf 36 Seiten + Sonderhefte und Onlinezugang
-
als Print oder Digital-Abo erhältlich
-
Du hast bereits ein Abo und willst dich einloggen?
Zum Login