Die umfassendste Verschärfung seit den Neunzigern
Was die anstehende Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems GEAS in nationales Recht bedeutet
Knapp zwei Jahre ist es her, dass auf EU-Ebene eine umfassende Verschärfung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) beschlossen wurde. Ende Februar hat der Bundestag über die Umsetzung dieser sogenannten GEAS-Reform ins nationale Recht entschieden. Im Juni 2026 wird das neue GEAS europaweit in Kraft treten.
Während 2023 auf europäischer Ebene über das Gesetzespaket verhandelt wurde, übten Menschenrechtsorganisationen scharfe Kritik. Sie warnten vor einer gefährlichen Aushöhlung des Rechts auf Asyl und einem »System der Haftlager« (Pro Asyl im Dezember 2023) für flüchtende Menschen. Im Mittelpunkt standen dabei die Zustände an den EU-Außengrenzen, was der Schwerpunktsetzung der GEAS-Reform entspricht: Asylsuchende sollen künftig noch entschiedener daran gehindert werden, aus den Ersteinreiseländern ins Zentrum der EU zu gelangen. Das war von Beginn an die Idee, die dem Aufbau eines europäischen Asylsystems zugrunde lag. Sie soll jetzt noch radikaler umgesetzt werden.
Hierzu sieht die neue Asylverfahrensverordnung verpflichtende Grenzverfahren unter Haftbedingungen vor, die ein Großteil der Asylsuchenden durchlaufen soll. Das betrifft etwa Menschen aus Herkunftsländern, bei denen die Schutzquote im Asylverfahren europaweit unter 20 Prozent liegt. Dazu gehört zum Beispiel die Türkei, auch Syrien fällt seit dem Sturz Assads darunter. Die Grenzverfahren müssen innerhalb von drei Monaten abgeschlossen werden. Danach kann sich ein dreimonatiges Abschiebungsverfahren anschließen. Das Ziel ist klar: Möglichst viele Geflüchtete sollen im Schnellverfahren abgefertigt und gleich wieder abgeschoben werden.
Isolieren, inhaftieren, loswerden
Als Blaupause dient der EU-Türkei-Deal. In dessen Folge werden auf den griechischen Ägäis-Inseln schon seit 2016 ankommende Geflüchtete in Lagern interniert. Mittlerweile geschieht das in sogenannten Closed Controlled Access Centers – mit hohen Mauern und Nato-Stacheldraht umgebene Hochsicherheitslager, die ab 2021 mit EU-Geldern errichtet wurden. Es handelt sich um Orte der Überwachung und Ausgrenzung, die den Zweck haben, Asylsuchende ununterbrochen zu kontrollieren und sie vom Rest der Bevölkerung zu isolieren. Ein anderes Labor befindet sich in Bulgarien. Dort werden seit 2023 Grenzverfahren im Sinne der GEAS-Reform in einem »Pilotptojekt« erprobt. Dieses System wird künftig zur Norm.
Der Fokus auf die Außengrenzen lenkt mitunter davon ab, dass das »reformierte« GEAS auch innerhalb der EU die Asylsysteme grundlegend verändern wird. So werden auch in Deutschland Grenzverfahren an Flughäfen stattfinden. Sie lösen das bisherige Flughafenverfahren ab, das wesentlich weniger Geflüchtete betraf. Um Asylsuchende während des Grenzverfahrens inhaftieren zu können, werden derzeit in sechs Bundesländern neue Asylknäste gebaut. Darunter ist auch ein geplantes Abschiebezentrum am Berliner Flughafen BER, gegen das Aktivist*innen bereits seit Jahren mobilisieren. Es soll 2028 fertiggestellt werden.
Zusätzlich ermöglicht das GEAS-Anpassungsgesetz es den Bundesländern, »Sekundärmigrationszentren« einzurichten. Dort sollen jene Menschen isoliert werden, die über einen anderen EU-Staat eingereist sind – also ein Großteil der Geflüchteten, die nach Deutschland kommen. Mit dieser Vorgabe schießt die Bundesregierung deutlich über das hinaus, was die europäischen Regelungen vorsehen. Von Sonderlagern für Dublin-Geflüchtete ist darin keine Rede. Eine Blaupause gibt es aber bereits: das »Dublin-Zentrum« im brandenburgischen Eisenhüttenstadt. Dort untergebrachte Geflüchtete klagen über ständige Kontrollen, Schikanen und Stigmatisierung. Auch in bayerischen Anker-Zentren wurden Dublin-Geflüchtete schon vor Jahren durch mangelnde Privatsphäre, Polizeirazzien, Leistungskürzungen und gewalttätige Securitys zermürbt.
Das Aufenthalts- und Staatsangehörigkeitsrecht weist Menschen unterschiedliche Statuspositionen zu. Es wäre ein Fehler, diese staatlich produzierte Spaltung als gegeben hinzunehmen und zum Ausgangspunkt antirassistischer Arbeit zu machen.
Als wäre das nicht genug, können Behörden ab Mitte 2026 die Bewegungsfreiheit von Geflüchteten deutlich stärker einschränken als bisher: Sie können ihnen untersagen, die Aufnahmeeinrichtung zu verlassen. Während des laufenden Asylverfahrens sind diese Verbote zunächst nur nachts möglich, im Fall einer ablehnenden Entscheidung aber rund um die Uhr. Faktisch kommt das einer Inhaftierung gleich. Wenn Menschen gegen diese Anordnung verstoßen, kann Asylverfahrenshaft angeordnet werden. Schon jetzt ist absehbar, dass sich die Isolation von Geflüchteten drastisch verschärfen wird. Das zielt nicht nur darauf ab, Kontakte in die Nachbarschaft, zu Rechtsberater*innen oder Aktivist*innen zu unterbinden. Bei den Maßnahmen geht es auch darum, Menschen, denen »Sekundärmigration« vorgeworfen wird, zu bestrafen und sie zur Ausreise zu drängen. Haft ist dazu ein Mittel, ein anderes ist der vollständige Entzug von Sozialleistungen. Die Möglichkeit dazu wurde unter der Ampel eingeführt, jetzt weitet die schwarz-rote Koalition sie aus.
»Ruanda-Modell« und »return hubs«
Offen ist, welche Bedeutung die neue Drittstaatenregelung in der Praxis haben wird. Sie erlaubt es, Asylanträge als unzulässig abzulehnen und Geflüchtete willkürlich in Staaten außerhalb der EU abzuschieben, damit sie dort ihr Verfahren durchlaufen (»Ruanda-Modell«). Sie werden dann in Europa nicht zu ihrer Fluchtgeschichte befragt. Stattdessen wird lediglich überprüft, ob es Gründe gibt, die gegen die Überstellung in den Drittstaat sprechen. Dabei muss nicht einmal nachgewiesen werden, dass die betroffenen Asylsuchenden eine individuelle Verbindung zu diesem Staat haben. Es reicht vielmehr aus, dass Deutschland oder die EU ein entsprechendes Abkommen mit ihm geschlossen haben.
Bisher sind vergleichbare Vorhaben, etwa in Italien oder Großbritannien, an den Gerichten gescheitert. Trotzdem halten die Bundesregierung und weitere EU-Staaten daran fest und suchen nach Ländern, die gegen Geldzahlungen zu einer solchen Zusammenarbeit bereit sind. Ein weiterer Plan sieht vor, abgelehnte Asylsuchende in sogenannte »return hubs« zu deportieren – mit der vagen Aussicht, sie von dort in ihre Herkunftsländer weiterzuschieben. Sowohl die Drittstaatenregelung als auch die »return hubs« schaffen das reale Risiko, dass Geflüchtete auf unbestimmte Zeit in menschenunwürdigen Lagern außerhalb Europas festgesetzt werden.
Die GEAS-Reform stellt keinen Bruch dar. Etliche Maßnahmen, die sie enthält, gibt es in ähnlicher Form bereits. Das macht sie aber nicht weniger schädlich. Sie wird das repressive europäische Asylsystem mit seinen Haftlagern, seiner brutalen Gewalt an den Grenzen und seinen Massenabschiebungen weiter verschärfen. Bezeichnend ist auch, woran das reformierte GEAS nichts ändern wird: an der Zusammenarbeit mit libyschen Milizen, die Geflüchtete aus afrikanischen Ländern in Folterlagern festhalten und auf Sklavenmärkten verkaufen; an der »Partnerschaft« mit Tunesien, dessen »Sicherheitskräfte« Menschen auf der Flucht abfangen und sie zum Sterben in der Wüste aussetzen; oder daran, dass das Mittelmeer ein Massengrab ist, in dem die europäischen Regierungen Flüchtende massenhaft und planvoll ertrinken lassen.
Grenzen des humanitären Ansatzes
Bei einer Diskussionsveranstaltung zu GEAS rief einer der Referenten kürzlich dazu auf, schon jetzt lokale Bündnisse zu bilden, die gemeinsam überlegen, wie Menschen auch in Zukunft rechtlich und praktisch im Asylverfahren unterstützt werden können. Das ist zweifelsohne sinnvoll, aber noch keine zufriedenstellende politische Antwort auf die größte Asylrechtsverschärfung seit den 1990er Jahren. Wie könnte diese aussehen?
In der bisherigen Diskussion über das GEAS geht es viel um »faire Verfahren«, »rechtsstaatliche Standards« und die (berechtigte) Sorge, dass selbst Kinder und andere vulnerable Gruppen in Haft landen. Das ist Ausdruck einer Tendenz, Flucht primär unter dem Aspekt von Menschenrechten und Humanitarismus zu behandeln – ein Ansatz, der auch vor linken Aktivist*innen nicht Halt macht. Angesichts einer immer grausameren Asylgesetzgebung ist der Fokus auf besondere Verletzlichkeit zunächst nachvollziehbar. Er kann jedoch dazu führen, dass Geflüchtete vor allem als schutz- und hilfsbedürftige »Sondergruppe« angesehen werden – und nicht als Menschen, die zwar durch Krieg, Armut oder autoritären Regime aus ihrer Heimat vertrieben wurden, aber im Grunde ähnliche Dinge wollen und brauchen wie alle anderen auch: Bezahlbare Wohnungen, Kita- und Schulplätze für ihre Kinder, ein funktionierendes Gesundheitssystem und Jobs mit möglichst guten Arbeitsbedingungen.
Dass diese geteilten Anliegen in antirassistischen Kämpfen der letzten Jahre keine große Rolle gespielt haben, hat auch eine materielle Grundlage. Diese besteht in den vielen Sondergesetzen, denen Geflüchtete unterliegen, und die mit der GEAS-Reform noch restriktiver werden. Die Isolation in Lagern, drohende Abschiebungen und die damit verbundene Notwendigkeit, einen existenziellen Kampf für das eigene Bleiberecht zu führen, lassen Geflüchtete mitunter tatsächlich wie eine besondere »Kategorie Mensch« erscheinen. Genau darauf zielt das Aufenthalts- und Staatsangehörigkeitsrecht ab: Es weist Menschen unterschiedliche Statuspositionen zu und setzt sie in Konkurrenz zueinander, wodurch es erschwert wird, gemeinsame Interessen zu erkennen. Es wäre jedoch ein Fehler, diese staatlich produzierte Spaltung als gegeben hinzunehmen und sie zum Ausgangspunkt der eigenen antirassistischen Arbeit zu machen. Stattdessen müsste ihr eine Perspektive internationaler (Klassen-)Solidarität entgegengesetzt werden. Eine Perspektive, die Rassismus und aufenthaltsrechtliche Prekarität nicht ignoriert, Geflüchtete aber zugleich als Klassengeschwister anspricht – und so eine Basis für gemeinsame Kämpfe schafft.