Deutsche Staatsräson
Dringende Warnung vor einem ebenso vagen wie gefährlichen Kampfbegriff
Von Jens Renner
Der Knaur, das fünfzehnbändige Universallexikon (München 1992), widmet dem Stichwort genau viereinhalb Zeilen: »Staatsräson, auf N. Machiavelli zurückgehende, im Absolutismus herrschende Lehre, dass dem staatlichen Interesse jedes andere unterzuordnen sei.« Nach Ansicht der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) gilt die dürre Definition auch heute noch: »Das Prinzip der Staatsräson hatte in früheren Jahrhunderten, als noch Könige und Fürsten über die Staaten herrschten, große Bedeutung. Es besagte, dass die Interessen des Staates über alle anderen Interessen gestellt wurden. Wenn die Staatsmacht der Ansicht war, dass es dem Interesse des Staates dienen würde, konnten Gesetze aufgehoben und sogar die Rechte der einzelnen Menschen missachtet werden. Der Staat stand über allem.«
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