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Coole neue KI-Welt für Polizei und Dienste

Ein Überblick zu den jüngsten Entwicklungen im Überwachungsbereich

Von Penny Prinz

Zu sehen ist eine Kamera an einer Hausfassade.
Überwachung im öffentlichen Raum wird technisch aufgerüstet. Foto: gemeinfrei

Mit einer »Sicherheitsoffensive«, einer »Zeitenwende« oder gar »Deutschland 2.0« kündigt die CDU seit Regierungsantritt an, dass sie in puncto Überwachung einen neuen Kurs fahren will. Spätestens seit Anfang des Jahres ist deutlich, was sie damit meint: Deutsche Sicherheitsbehörden, Polizei wie Geheimdienste, sollen künftig auf dem KI-Hypetrain mitfahren dürfen. Konkret äußert sich das einerseits im »Sicherheitspaket«, das weitreichende neue Befugnisse für die Polizei umfasst, andererseits in einer Geheimdienstreform, die BND und Verfassungsschutz modernisieren soll. Beide Reformpakete sind im Stadium eines Regierungsentwurfs. Der Bundestag wird sie im kommenden Halbjahr beschließen. Aller Wahrscheinlichkeit nach werden beide Entwürfe ohne große Änderungen durchgewunken. Daneben werden auf Landesebene eifrig Polizeigesetze reformiert; im Bereich der Gefahrenabwehr bekommen somit auch die Landespolizeien coole neue KI-Befugnisse.

Biometrischer Abgleich mit Internetdaten

Die erste Befugnis betrifft den biometrischen Abgleich mit Daten aus dem Internet. Man kann sich das so vorstellen: Die Polizei hat ein Foto einer Verdächtigen, nehmen wir mal Daniela Klette, und will wissen, auf welchen Fotos sie noch zu sehen ist. Damit dieser Abgleich nicht manuell durch Polizeibeamt*innen betrieben wird, wird eine Software zurate gezogen, die einen Abgleich von Klettes biometrischen Daten mit einer Referenzdatenbank macht. Wichtig an dieser Stelle: Dieses Verfahren ist nicht komplett neu. Die Software, die beispielsweise das BKA für so einen Abgleich bis dato nutzt, heißt GES (Gesichts-Erkennungs-Software); die Referenzdatenbank, die zurate gezogen wird, war bislang eine Bilddatenbank aus dem INPOL (dem Polizeilichen Informationssystem). Das reicht der Polizei jetzt aber nicht mehr: Sie will nun Klettes Daten mit, so die Wunschvorstellung, dem gesamten Internet abgleichen. Ein solcher Abgleich spuckt dann möglicherweise ein Referenzfoto aus, etwa ein Foto Klettes in einem Kreuzberger Capoeiraverein – ein Anhaltspunkt für die weitere Fahndung.

Weil die Polizei so einen Abgleich aber selbst nicht kann, nimmt sie die Dienstleistung von Unternehmen in Anspruch, die sich darauf spezialisiert haben – Unternehmen wie PimEyes oder ClearviewAI. Auch solche Unternehmen können keinen Abgleich mit »dem ganzen Internet« machen, das ist technisch nicht möglich, denn für jeden Abgleich muss die Referenzdatei ebenfalls heruntergeladen werden: Man müsste also beständig alle Bilder, die irgendwo im Internet hochgeladen werden, herunterladen. Dazu reichen weder Speicherkapazitäten, noch wäre das legal. Was diese Unternehmen allerdings haben, sind große Bildbestände, die sie – gegen europäisches Recht verstoßend – in den letzten Jahren aus dem Internet gezogen haben: ClearviewAI stellt eine Datenbank mit circa 70 Milliarden Fotos, PimEyes ist mit seinen »nur« drei Milliarden Fotos etwas kleiner. Dagegen wirkt die INPOL-Datenbank mit ihren 7,6 Millionen Fotos recht bescheiden.

Dieser Abgleich mit einer externen Referenzdatenbank, gespeist mit Internetdaten, soll jetzt im Rahmen des »Sicherheitspakets« für BKA und Bundespolizei zur Verfolgung »besonders schwerer Straftaten« legalisiert werden; auch LKAs dürften einen solchen Abgleich zur Strafverfolgung nach einer leichten Anpassung ihrer Landespolizeigesetze vornehmen. Um den Abgleich nicht nur zur Strafverfolgung, sondern bereits zur Abwehr möglicher Taten vorzunehmen, haben zudem einige Bundesländer in den vergangenen Jahren ihre Polizeigesetze reformiert, so in Berlin und Sachsen; in Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz sind ähnliche Änderungen geplant. Auch die Geheimdienste sollen zukünftig mitmachen dürfen: Eine Datenerhebungs-Generalklausel im Gesetzesentwurf für die Geheimdienstreform würde den biometrischen Abgleich mit Internetdaten zukünftig für BND und Bundesverfassungsschutz legalisieren.

Der biometrische Abgleich mit Internetdaten lässt sich noch etwas invasiver gestalten, und zwar, wenn man ihn in Echtzeit betreibt. Das bedeutet, dass Kameras im öffentlichen Raum mit Software verbunden sind, die das aufgenommene Bildmaterial permanent mit Referenzdatenbanken abgleicht, und mögliche Treffer direkt ausspuckt. Man nehme an, Daniela Klette laufe aus einem Bahnhof, eine Kamera filmt sie, das Material wird in Sekundenschnelle abgeglichen, und direkt erscheint ein »Ping!« beim zuständigen Polizeiabschnitt; eine Verhaftung folgt sogleich. 

Genau das strebt die Regierung mit der Legalisierung von biometrischer Echtzeit-Fernidentifizierung für die Bundespolizei an Bahnhöfen an, diesmal nicht als Teil des »Sicherheitspakets«, sondern durch eine kurzfristige Anpassung der Bundespolizeigesetzreform. In Hessen ist entsprechende Technologie bereits seit 2025 im Frankfurter Bahnhofsviertel im Einsatz, auch das Polizeigesetz in Sachsen sieht eine solche Möglichkeit vor. In Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg werden entsprechende Befugnisse diskutiert; seit dem Anschlag auf den Berliner CSD ziehen weitere Bundesländer nach, unter anderem Brandenburg.

Automatisierte Datenanalyse

Die dritte neue Befugnis betrifft die automatisierte Datenanalyse – das, was hierzulande unter dem Schlagwort »Palantir« diskutiert wird. In diesem Fall soll eine KI dazu eingesetzt werden, automatisiert und systematisch Muster und Auffälligkeiten in großen Datenmengen zu finden. Dass die Debatte um automatisierte Datenanalyse sich in weiten Teilen um das Unternehmen Palantir dreht, schadet ihr eher: Es geht dann darum, wie gefährlich libertäre Tech-Bros und ihre rechten Ansichten für die Demokratie sind. Die propagierte Lösung: Nicht bei Palantir einkaufen! Dass aber automatisierte Datenanalyse an sich gefährlich ist, selbst wenn die Software Open Source, klimaneutral und europäisch wäre, kommt in einer solchen Erzählung zu kurz. Nichtsdestotrotz hilft die Eselsbrücke Palantir, um zu verstehen, was so eine Software kann: In Tolkiens »Herr der Ringe« funktionieren Palantiri als »sehende Steine«, mit denen die Bösewichte Saruman und Sauron gucken, was Held Frodo gerade treibt: wo er wohl ist, was er vorhat, mit wem er sich herumtreibt. 

KI-Verhaltensscanner sollen Auffälligkeiten im öffentlichen Raum automatisiert erkennen und melden. Alle Menschen, die sich an einem bestimmten Ort aufhalten, werden gefilmt, ihre Bewegungen in Echtzeit evaluiert.

Ähnliche Ergebnisse liefert die automatisierte Datenanalyse: Alle Polizeidaten, die jemals in Deutschland erhoben wurden, werden in einen Topf geworfen, harmonisiert (um einen Vergleich zu ermöglichen) und KI-basiert ausgewertet. Diesen Prozess bekommt der Polizist am Bildschirm nicht mit. Er tippt lediglich etwas in ein Suchfeld – beispielsweise den Namen eines Verdächtigen – und bekommt prompt eine KI-basierte Schätzung dazu, mit wem dieser Verdächtige Verbindungen hat, in welchem Umfeld er sich bewegt, was er bisher verbrochen hat, und eventuell auch, ob er eine Gefahr darstellt. Das Ganze bekommt er nicht als Excel-Liste, sondern in ansprechender Visualisierung nach »CSI: Miami«-Manier.

In Deutschland soll die automatisierte Datenanalyse »nur« Polizeidaten einbeziehen, in den USA nutzt sie bereits Daten aus dem Internet. Dieses »nur« umfasst allerdings eine große Menge Daten: Neben Daten aus allen Vorgängen und Fällen – also Daten zu Beschuldigten, Täter*innen, Opfern, Zeug*innen, Anzeige-Erstattenden – fließen Daten aus allen polizeilichen Informationssystemen mit ein, beispielsweise von allen Menschen, die jemals erkennungsdienstlich behandelt wurden, und allen, die in Deutschland Asyl beantragt haben. 

Dazu sind zusätzlich eingeschränkt nutzbar (falls »erforderlich« und »relevant«): Verkehrs- und Inhaltsdaten aus Strafverfahren, also beispielsweise Verbindungsdaten von Telefongesprächen und Daten aus Funkzellenabfragen, sowie alle Daten aus Asservaten, also personenbezogene Daten von beschlagnahmten oder sichergestellten Datenträgern. Natürlich ist das Szenario umso dystopischer, wenn auch noch das digitale Wohnungsgesuch, das Kleinanzeigen-Profil oder der Instagram-Account in die Auswertung miteinbezogen würden, aber es ist anzunehmen, dass ein Auswerten der vorhandenen Polizeidaten bereits jetzt recht präzise Ergebnisse liefern dürfte.

Zukünftig soll die automatisierte Datenanalyse als Teil des »Sicherheitspakets« der Polizei auf Bundes- und Länderebene erlaubt werden. Auch in diesem Fall gilt wieder, dass viele Länder ihre Polizeigesetze so erweitert haben, dass eine Anwendung zur Gefahrenprävention bereits erlaubt ist (aktuell in neun Bundesländern: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Sachsen); in weiteren Bundesländern ist eine Reform geplant. In Bayern ist Palantir-Software unter dem Namen VerA (Verfahrensübergreifendes Recherche- und Analysesystem) bereits im Einsatz, in Hessen läuft sie unter HessenDATA. Sowohl für die Polizeigesetze in Hessen als auch in Hamburg hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass die Nutzung in der jetzigen Ausgestaltung nicht verfassungskonform ist. Darüber hinaus soll die automatisierte Datenanalyse im Rahmen der Geheimdienstnovelle künftig auch für BND und Verfassungsschutz erlaubt werden. Während die Analyse bei der Polizei sich auf Daten begrenzt, die im Kontext von Verfahren erhoben wurden, und damit zumindest nachvollziehbar ist, welche Daten sie nutzt, ist völlig unklar, welche Daten die Dienste haben und auswerten. 

Verhaltensscanner

Ein weiteres neues Spielzeug im Sandkasten der Sicherheitsbehörden sind sogenannte KI-Verhaltensscanner. Diese sollen »Verhaltensauffälligkeiten« automatisiert erkennen und melden. Das Ganze funktioniert so: Eine Kamera filmt permanent im öffentlichen Raum, beispielsweise am Kottbusser Tor in Berlin. Eine mit der Kamera verknüpfte Software analysiert das gefilmte Material in Echtzeit auf Verhalten, das als »auffällig« angelegt ist, beispielsweise »langes Verharren vor sensiblen Objekten«, »schnelles, zielloses Rennen« oder »Herumliegen«. Alle Menschen, die sich am Kottbusser Tor aufhalten, werden also durchgehend gefilmt, ihre Bewegungen werden in Echtzeit evaluiert. Wird eine Auffälligkeit festgestellt, wird der zuständige Polizeiabschnitt benachrichtigt und werden Polizist*innen zum Ort des Geschehens entsandt. Dass so eine Software recht fehleranfällig ist, und oft »Umarmen« und »Abstechen« nicht zu unterscheiden weiß, zeigen Testprojekte in Mannheim und Hamburg. Selbst die polizei-eigene Evaluation zeigt, dass von 1.400 Meldungen nur elf Vorfälle als polizeilich relevant eingestuft, und lediglich ein strafrechtliches Verfahren eingeleitet wurde.

Dennoch will die Bundesregierung den Einsatz solcher Verhaltensscanner künftig für die Bundespolizei in ihrem Zuständigkeitsbereich, vor allem also an Grenzen und im Fernverkehr, erlauben. Da der Verhaltensscanner vor allem zur Gefahrenabwehr relevant ist – immerhin erkennt er ja (vielleicht) lungernde oder rennende Gefahren –, ist auch er bei Landespolizeien beliebt: In fünf Bundesländern (Baden-Württemberg, Berlin, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen) ist sein präventiver Gebrauch bereits legalisiert; das Beispiel vom Kottbusser Tor in Berlin ist ein Beispiel aus der Praxis. Seit letztem Monat bewerten dort Kameras der Adesso Group das Verhalten aller vorbeiziehenden Passant*innen. In drei weiteren Bundesländern (Thüringen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen) ist der Einsatz von Verhaltensscannern geplant. In Hamburg ist er gänzlich ohne Rechtsgrundlage im Einsatz.

Ein wenig mehr Bond

Die propagierte »Sicherheitsoffensive« beschränkt sich allerdings nicht auf KI-Befugnisse. Geplant ist eine beständig wachsende Liste an Gesetzesänderungen, bei der auch der/die aufmerksamste Beobachter*in Mühe hat, die Übersicht zu behalten. Ganz oben auf der Liste stehen die Geheimdienste. Hier strebt die Bundesregierung die Einführung operativer Befugnisse für BND und Bundesverfassungsschutz an – mehr James Bond, weniger Schreibtischhengst. Begründet wird das mit dem internationalen Ausnahmezustand, oder, wie Friedrich Merz es formuliert: »Wir sind nicht im Krieg, aber wir sind auch nicht mehr im Frieden.«

Zu diesen operativen Befugnissen gehört, dass beide Dienste zukünftig in IT-Systeme eindringen, und bei Cyberangriffen zurückhacken dürfen sollen. Damit wird die wegen der NS‑Vergangenheit in der Bundesrepublik historisch begründete Trennung von einer »eingreifenden« Polizei versus lediglich »überwachenden« Nachrichtendiensten verwässert. Neben der Befugnis des Zurückhackens soll der Verfassungsschutz künftig heimlich in Wohnungen einbrechen, und heimlich Gegenstände zerstören und manipulieren dürfen. Zudem soll der BND, anders als bislang üblich, auch beschränkt im Inland überwachen dürfen, eine Maßnahme, die die Trennung der Geheimdienste untereinander schwächt. Beide Geheimdienste sollen private und öffentliche Videoüberwachungssysteme mitnutzen dürfen – auch private Kameras in Autos, Drohnen oder Handys. Wie bei Maßnahmen der Dienste üblich, würden Betroffene davon nichts mitbekommen. Der 700 Seiten dicke Reformkoloss der Dienste umfasst neben den genannten viele weitere Maßnahmen, die aufzuzählen den Rahmen sprengt. Die Kurzfassung: mehr Befugnisse für die Dienste, weniger Schutz von Betroffenen, weniger unabhängige Kontrolle.

Good old Ausnahmezustand

Die Liste geht noch weiter: Als Teil des Sicherheitspakets möchte die Bundesregierung der Polizei zukünftig erlauben, ihre eigenen IT-Produkte mit personenbezogenen Daten, die sie gespeichert hat, zu testen und zu trainieren – und zwar ohne diese zu anonymisieren, falls dafür der Aufwand zu hoch wäre. Auch die Vorratsdatenspeicherung, also das massenhafte und anlasslose Speichern von bestimmten Metadaten durch Internetanbieter wie der Telekom, wurde aus der Schublade der untoten Gesetzesinitiativen gezogen. In einem dritten Anlauf – vorherige Anläufe wurden in den letzten zehn Jahren wiederholt durch Bundesverwaltungsgericht, Bundesverfassungsgericht, sowie den Europäischen Gerichtshof als rechtswidrig verworfen – plant die Bundesregierung eine dreimonatige Speicherung von IP-Adressen durch Internetanbieter.

Wie bei Exekutiverweiterungen üblich, werden vage Bedrohungen als Begründung für den Ausnahmezustand formuliert.

Eine weitere Gesetzesreform, die Neufassung des Bundespolizeigesetzes, wurde im Juli im Bundestag beschlossen, und wartet nun auf Bestätigung durch den Bundesrat. Neben den beschriebenen KI-Befugnissen für die Bundespolizei, künftig automatisiert Verhalten zu erkennen und biometrische Echtzeit-Identifizierung zu betreiben, umfasst die Reform weitere Befugnisse: So darf die Bundespolizei zukünftig unter anderem präventiv Quellen-Telekommunikationsüberwachung (sogenannte Quellen-TKÜ, also die Überwachung direkt auf einem Endgerät) betreiben, sie bekommt neue Befugnisse zur Erhebung von Bestands-, Nutzungs- und Verkehrsdaten sowie zum Einsatz von Drohnen.

Wie bei Exekutiverweiterungen üblich, werden vage Bedrohungen als Begründung für den Ausnahmezustand formuliert: Für Sicherheitspaket und Geheimdienstreform dienten wahlweise der (linke) Stromanschlag der Vulkangruppe in Berlin, die (islamistische) Messerattacke in Solingen, oder auch die erfolgreiche KI-Fahndung nach Daniela Klette (durch einige Journalisten des öffentlichen Rundfunks), zuletzt der Angriff auf den Berliner CSD als Vorwände. Dass Politiker*innen dabei die entsprechenden Reformpakete bereits vorher fertiggeschnürt in der Schublade haben, zeigt der Fall des Stromanschlags im Januar 2026: Nicht einmal eine Woche nach dem Anschlag verkündete Innenminister Alexander Dobrindt die anstehenden Geheimdienstreformen. 

Auch, wenn man Tat und Konsequenz nebeneinander hält, zeigt sich oft, dass solche Ereignisse als Vorwand instrumentalisiert werden: Der Fall des Solinger Attentats wurde beispielsweise genutzt, um eine Identifikation von Täter*innen mithilfe des biometrischen Internetabgleichs zu ermöglichen, dabei hatte der Täter in diesem Fall seinen Personalausweis in der Jackentasche dabei. Das spielt aber keine große Rolle, die Bedrohungen sind austauschbar. Sie dienen dem Aufrechterhalten der Bedrohungskulisse des Ausnahmezustands: Im Innern von Terrorist*innen und Extremist*innen bedroht, im Außen droht der Krieg. Die Antwort darauf ist Militarisierung, innen wie außen, dieses Mal mit KI.

Penny Prinz

engagiert sich im Netzwerk Sicherheit ohne Überwachung gegen die beschriebenen Befugniserweiterungen und forscht zu Überwachung und politischem Protest.

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