analyse & kritik

Zeitung für linke Debatte & Praxis

|ak 671 | Deutschland

Amtliches Racial Profiling

Das Bremer Standesamt verweigert Schwarzen Kindern die Geburtsurkunde

Von Johannes Tesfai

Eine Statue der Bremer Stadtmusikanten vor einem Platz und alten Häusern
Das können auch die Bremer Stadtmusikanten nicht mehr wegsingen: Das örtliche Standesamt hat sich zum Akteur einer restriktiven Migrationspolitik aufgeschwungen. Foto: Ivana Ebel / Wikimedia Commons, CC BY 3.0

Es gibt in Deutschland anscheinend ein ungeschriebenes Gesetz: Behörden müssen mit Geflüchteten drakonisch umgehen und ihnen das höchste Maß an Misstrauen entgegenbringen. Alles andere, so offenbar der Konsens in der deutschen Öffentlichkeit, ist nicht vom Gesetz gedeckt, und an ihm haftet der Geruch der Illegalität. Am 20. April wurde das gerichtliche Verfahren gegen die Leiterin der Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beendet. Ihr wurde ab Sommer 2018 vorgeworfen, dass sie Antragsteller*innen von Asyl missbräuchlich anerkannt hätte. Bundesinnenministerium und Staatsanwaltschaft griffen den Fall öffentlich auf.

Nun wird gegen den Staatsanwalt ermittelt, da er private Gerüchte über die Leiterin verbreitet haben soll. Aber nicht nur der vermeintliche Skandal um das Bremer BAMF zeugt von eifrigen Staatsbediensteten, die sich die Abwehr von Geflüchteten auf die Fahne geschrieben haben.

Eine Behörde, die sonst wenig mit Migrationspolitik zu tun hat, tut sich damit ebenfalls hervor: das Standesamt. Es verweigert Schwarzen Kindern, die hier geboren sind, das Ausstellen einer Geburtsurkunde. Wie das geht? Das hat vor allem mit den Fallstricken der deutschen Bürokratie zu tun und einem Misstrauen gegenüber Geflüchteten, das auch als Rassismus bezeichnet werden könnte.

Rein rechtlich betrachtet, bescheinigt eine Geburtsurkunde die Registrierung einer Geburt, aus staatlicher Perspektive existieren Kinder also gar nicht, für die keine Geburtsurkunde ausgestellt wurde. Nach deutschem Recht ist beim Eintragen einer Vaterschaft erstmal der Ehemann automatisch der Vater. Wenn die Mutter nicht verheiratet ist, kann eine Person die Vaterschaft anerkennen: eine relativ unkomplizierte Prozedur auf dem Standesamt.

In Bremen unterstellt das Standesamt vor allem Frauen, die aus Ghana und Nigeria kommen, pauschal, dass sie eigentlich noch verheiratet sind. Mit dieser Begründung weigert sich das Standesamt, die Person als Vater einzutragen, die erklärt hat, dass sie der Vater ist. Damit zwingt die Behörde die Frauen zu einem fast unmöglichen Verfahren: Sie sollen beweisen, dass sie nicht verheiratet sind. Sonst könne keine korrekte Geburtsurkunde ausgestellt werden, so die Auffassung des Standesamtes.

Lücken im Netz

Gundula Oerter vom Flüchtlingsrat Bremen hat Kritik an diesem Vorgehen. »Es wird ohne jeden konkreten Anhaltspunkt ein Generalverdacht gegen die betroffenen Frauen erhoben – allein aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit. Das ist Racial Profiling«, wie sie im Gespräch mit ak feststellt.

Doch Racial Profiling ist nicht das einzige Problem. Durch die Verweigerung der Behörde werden noch mehr Hürden für die betroffenen Frauen produziert. 

Zum einen hat es verheerende Auswirkungen auf den Status der Frauen: Sie bekommen keinen Aufenthaltstitel. Die Kinder erhalten keine deutsche Staatsbürgerschaft, obwohl sie mit einem deutschen Vater ein Anrecht darauf hätten. Das hat weitere negative Folgen. Denn die Kinder fallen damit durch alle Sicherungsnetze. Die Frauen sind durch ihre Duldung über das Sozialamt versichert, das verweigert den Kindern aber die Versicherung, weil es eine gültige Vaterschaftsanerkennung gibt. Also sollen die Kinder über die Familienversicherung des Vaters versichert werden, so die Auffassung des Sozialamtes. Die Krankenversicherungen wollen dies aber nicht umsetzen, da keine Geburtsurkunden der Kinder existieren.

Den Ausweg sieht das Standesamt nur in der Prüfung der Vaterschaft, eigentlich keine gängige Praxis. Bis 2013 war eine behördliche Vaterschaftsanfechtung möglich, das Bundesverfassungsgericht kippte diese Möglichkeit jedoch. Der Gesetzgeber führte dafür einen neuen Paragrafen ins Bürgerliche Gesetzbuch ein. In diesem Teil des Gesetzes ist die sogenannte missbräuchliche Anerkennung der Vaterschaft geregelt. Auffällig ist, dass es fast nur um Fragen des Aufenthalts und der Einreise geht. Der Gesetzgeber hat Behörden damit eine Möglichkeit gegeben, Migrationspolitik zu betreiben, und zwar nicht im Sinne der Betroffenen. Oerter stellt das auch dezidiert für Bremen fest: »Das Bremer Standesamt betreibt damit im Endeffekt restriktive Migrationspolitik.«

Die Behörden wollen keine Schwarzen Frauen und deren Kinder in Bremen.

Die Behörde ist zu diesem Verfahren nicht verpflichtet, sie unterstellt den Betroffenen einfach, dass es Anhaltspunkte dafür gibt. In der Praxis bedeutet dieses Verfahren eine entwürdigende und teure Prozedur. Die deutsche Botschaft im Herkunftsland der Betroffenen wird mit einer Recherche beauftragt. Hierfür müssen die Mütter alle möglichen Kontaktdaten ihrer Angehörigen herausgeben. Die Kosten hierfür tragen die Frauen selbst, etwa 600 Euro. »Es liegt im Ermessen der Standesämter, den Eintrag in das Geburtsregister auf der Grundlage der von den Eltern vorgelegten Dokumente vorzunehmen«, so Oerter gegenüber ak.

Gewollt kompliziert

Für die Betroffene, die zusammen mit der Initiative Together We Are Bremen gegen die Maßnahmen der Behörde protestieren, ergeben sich vier Forderungen. Sandra*, eine der Betroffenen, fasst diese im Gespräch mit ak zusammen: Anerkennung der Vaterschaft, keine Gebühren für die Überprüfung, keine Diskriminierung der Kinder und Respekt gegenüber den Müttern, da nur sie wüssten, wer der Vater ihres Kindes sei. Sandra* sagt, sie kämpfe, weil sie wütend sei.

Die Betroffenen stecken zwischen Anträgen und deren Überprüfung fest. Die Botschaften brauchen extrem lange, um die angeordneten Prüfungen durchzuführen. Das ist wiederum typisch für das Migrationsrecht. Gesetze, die einen Anspruch erschweren sollen, sind meist sehr kompliziert geschrieben. Ähnliches ist aus dem Sozialrecht rund um ALG II bekannt.

Derweil hat die konservative Öffentlichkeit das Thema für sich entdeckt. In der FAZ vom 14. April sah der Autor Reinhard Bingener hinter den Ansprüchen der Mütter kriminelle Machenschaften. Sein Kronzeuge war ein unbekannter Mitarbeiter des Jobcenters, der eine stärkere Zusammenarbeit der Behörden fordert. Dass es diese Zusammenarbeit zum Nachteil der Frauen bereits gibt, wird nicht erwähnt. In dem Artikel ist es auch kein Skandal, dass in Bremen Kinder leben, die nach ihrer Geburt keine Geburtsurkunde erhalten. Das Standesamt ist mit seinem Kampf gegen Schwarze Frauen und deren Kinder also nicht allein. Oerter hierzu: »Die Bremer Behörden haben ein Problem: Sie wollen keine Schwarzen Frauen und deren Schwarze deutsche Kinder in Bremen. Das ist anti-Schwarzer Rassismus.«

Johannes Tesfai

ist Redakteur bei ak.

* Name geändert