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In Erwartung eines unfairen Urteils

Der Prozess gegen Maja T. in Budapest geht zu Ende – dem*der Antifaschist*in drohen 24 Jahre Haft 

Von John Malamatinas und Jan Theurich

Man sieht eine Person in einem lila Pullover, die mit gefesselten Händen auf einer Gerichtsbank sitzt.
Maja T. an einem der Verhandlungstage in Budapest vor Gericht. Foto: Jan Theurich

Der Name Maja T. steht inzwischen für viel mehr als eine Person, die rechtswidrig nach Ungarn ausgeliefert wurde. Er steht für die repressive Neuausrichtung des staatlichen Umgangs mit Antifaschismus, die Konsequenzen einer Zusammenarbeit deutscher und ungarischer Behörden und ein politisch aufgeladenes Strafverfahren.

Am 4. Februar wird nun der Urteilsspruch gegen Maja T. erwartet. Dem*der nicht-binären Antifaschist*in drohen bis zu 24 Jahre Haft. T. befindet sich seit über zwei Jahren in Untersuchungshaft, davon fast 19 Monate in Ungarn unter menschenunwürdigen Bedingungen. Vorwurf: Gefährliche Körperverletzung als Teil einer kriminellen Vereinigung.

Maja T. wurde in Deutschland auf Grundlage eines europäischen Haftbefehls festgenommen. Hintergrund sind Ermittlungen ungarischer Behörden im Zusammenhang mit Auseinandersetzungen rund um den sogenannten »Tag der Ehre« in Budapest im Februar 2023. Die jährlich stattfindende Veranstaltung fungiert als internationales Vernetzungstreffen der extremen Rechten und Neonaziszene, bei dem unter dem Deckmantel geschichtlicher Bildungsarbeit sogenannte Gedenkwanderungen stattfinden und zahlreiche Teilnehmer*innen Wehrmachts- und SS-Uniformen zur Schau stellen.

Infolge der vermeintlichen antifaschistischen Angriffe begann eine europaweite Repressionswelle: europäische Haftbefehle gegen mehr als ein Dutzend Antifaschist*innen, Verhaftungen in Deutschland, Finnland, Italien und Frankreich, Auslieferungsentscheidungen und erste Verurteilungen sowie Mammutprozesse in Budapest, Dresden und Düsseldorf (siehe Kasten).

Trotz Kritik an Ungarns Justiz- und Strafsystem durch die EU und Menschenrechtsorganisationen, entschied das Berliner Kammergericht im Juni 2024, dem Antrag auf T.s Auslieferung stattzugeben. Die deutschen Behörden begründeten die daraufhin nachts erfolgte überhastete Überstellung nach Ungarn mit einem angeblichen Gefahrenpotenzial durch Unterstützer*innen T.s, denen unterstellt wurde, die Auslieferung verhindern zu wollen. Entsprechende Nachweise liegen bis heute nicht vor. Im Nachgang stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass die Auslieferung rechtswidrig war: Die deutschen Behörden hatten die Haftbedingungen in Ungarn nicht ausreichend geprüft. Auch eine Rückführung T.s wurde angeordnet, jedoch nie umgesetzt.

Framing und Vorverurteilung

Der Besuch eines Verhandlungstages in Budapest vermittelt einen Eindruck des Verfahrens. T. wird an Händen und Füßen gefesselt an einer Leine in den Gerichtssaal geführt, umringt von schwer bewaffneten, vermummten Polizisten. Diese martialische Bildsprache ist Teil einer Inszenierung, die T. als gemeingefährliche Terrorist*in framen soll. »Maja T. ist ein perfekter Sündenbock für Orbán«, sagt der ungarische Journalist Benjamin Lázár Fazekas, der für die linke, unabhängige Zeitung Mérce den Prozess verfolgt, gegenüber ak. »Maja T. gibt dem vorher gesichtslosen Feindbild, das in den letzten Jahren aufgebaut wurde, ein Gesicht: queer, antifaschistisch und aus dem Ausland.«

Im April 2025 änderte Ungarn seine Verfassung: Offiziell gibt es seitdem nur noch zwei Geschlechter. Maja T. als non-binäre Person existiert in Ungarn nicht mehr. Ende September folgte dann die Listung »der Antifa« als terroristische Organisation. Kurz nach dieser Einstufung war der Gerichtssaal voller Kameras regierungsnaher Medien, um den Beschluss der ungarischen Regierung auch entsprechend medial in Szene zu setzen. Es wurden Videos von Angriffen gezeigt, die nichts mit den Taten zu tun haben, die Maja T. vorgeworfen werden.

Der Umgang mit dem Verfahren ist kein Betriebsunfall, sondern Ausdruck einer politischen Entscheidung, Antifaschismus zu kriminalisieren und autoritären Regimen den Rücken zu stärken.

Der Anwalt von Maja T., Sven Richwin, erklärt gegenüber ak, dass das Gefühl entstehe, dass »der Prozess vom Ergebnis her geführt wird«. Der Richter nehme »in der Regel das belastende Beweisergebnis vorweg«. Dabei werde »lediglich die Akte vorgelesen, insbesondere Berichte deutscher Ermittlungsbehörden«.

Menschenunwürdige Haftbedingungen

»Ich kann die Haftbedingungen in Ungarn nicht weiter ertragen«, schreibt Maja T. in der Hungerstreikerklärung von Juni 2025. »Meine Zelle war über drei Monate rund um die Uhr videoüberwacht. Ich musste über sieben Monate außerhalb meiner Zelle immer Handschellen tragen, teilweise auch in meiner Zelle, egal ob beim Einkaufen, bei Skype-Telefonaten oder bei Besuchen. Die Beamten führen stündlich eine Sichtkontrolle in meiner Zelle durch, auch nachts, und dabei schalten sie immer das Licht an.« Auch Intimkontrollen müsse T. immer wieder über sich ergehen lassen.

»Die baulichen Gegebenheiten verhindern, dass ich genügend Tageslicht sehe. Der winzige Hof besteht aus Beton und ist von einem Gitter überspannt.« Überdies seien auch die hygienischen Zustände katastrophal. »Meine Zelle ist dauerhaft von Bettwanzen und Kakerlaken befallen. (…) Ich befinde mich außerdem in Langzeit-Einzelhaft. Fast sechs Monate war gar kein Kontakt mit anderen Gefangenen möglich. Bis heute sehe oder höre ich weniger als eine Stunde am Tag andere Menschen.«

Es folgte ein 40-tägiger Hungerstreik, ausgelöst durch die Verweigerung des Hausarrests, der in Ungarn im Gegensatz zu Deutschland eine vergleichsweise übliche Alternative zur Unterbringung in Haftanstalten ist. Durch den Hungerstreik hatte T. nach Angaben von T.s Vater Wolfram Jarosch 14 Kilo abgenommen. Herzstillstand und dauerhafte Organschäden konnten nicht mehr ausgeschlossen werden. Ohne nennenswerte Verbesserungen zu erzielen, musste T. den Hungerstreik schließlich abbrechen.

Das Auswärtige Amt reagierte auf all das nur zurückhaltend. Man sei »in Kontakt mit den ungarischen Behörden«, verfolge den Fall »mit Aufmerksamkeit« und setze sich »im Rahmen der konsularischen Möglichkeiten« ein. Dabei hätte die Bundesregierung durchaus Möglichkeiten: diplomatische Interventionen, öffentliche Kritik, juristische Schritte auf europäischer Ebene.

Der Umgang mit dem Verfahren ist kein Betriebsunfall, sondern Ausdruck einer politischen Entscheidung, Antifaschismus zu kriminalisieren und autoritären Regimen den Rücken zu stärken. Die illegale Auslieferung von Maja T. muss als ein direkter Angriff der Exekutive auf die Judikative und damit auf die Gewaltenteilung verstanden werden. Sollte sich eine solche Praxis durchsetzen, wird es auch in Deutschland eine Orbánisierung der Verhältnisse geben.

Ausblick

Laut Richwin »ist leider ein Urteil zwischen 14 und 24 Jahren« zu erwarten, »kurz vor den Wahlen in Ungarn soll offenbar noch einmal ein Exempel statuiert werden«. Der Richter habe bereits deutlich gemacht, »dass die Urteile des deutschen Bundesverfassungsgerichts oder der obersten Gerichte in Mailand und Paris, die ein rechtsstaatliches Verfahren und eine richterliche Unabhängigkeit in Ungarn teilweise deutlich in Zweifel zogen, für ihn keinen Belang hätten«, so der Anwalt. Vielmehr sei »eine Abgrenzung zum ›liberalen Europa‹ zu erwarten, von dem ›man sich nichts sagen lasse.‹«

Ob ein Berufungsverfahren rechtsstaatlicher ablaufen würde, ist laut Richwin nicht zu sagen. Ungarn habe wohl eine Haftverbüßung in Deutschland versichert, »ein übliches Verfahren bei der Überstellung deutscher Staatsbürger*innen ins Ausland«. Andere Zusagen in diesem Verfahren wurden aber bisher nicht eingehalten, betont er. »Die Belastbarkeit der Rückführungszusage« sei damit nicht sehr groß.

Für eine »sofortige Rückkehr« Maja T.s protestierten am 15. Januar international Antifaschist*innen von Berlin bis Sardinien, und von Paris bis Erfurt. Parallel entwickeln sich Solidaritätsfahrten nach Budapest zu einem weiteren Abenteuer. Anmeldeversuche einer Kundgebung vor dem Gericht am 14. Januar wurden untersagt: »Bis vor das oberste Gericht hat sich die Mär von einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch ausländische Terrorist*innen gehalten«, erklärt Sophie Neumann, die Pressesprecherin des Solidaritätskomitees für Maja T.

Prozessauftakt in Düsseldorf

Unter massiven Sicherheitsvorkehrungen und begleitet von dem Protest etwa 140 solidarischer Menschen hat am 13. Januar am Oberlandesgericht Düsseldorf ein weiterer Prozess im sogenannten Budapest-Komplex begonnen. Den sechs Beschuldigten wird, wie auch Maja T., u.a. vorgeworfen, im Februar 2023 in Budapest als Teil einer kriminellen Vereinigung an Angriffen auf Teilnehmende des rechtsextremen »Tags der Ehre« beteiligt gewesen zu sein.
Am ersten Verhandlungstag folgten nach der etwa einstündigen Verlesung der Anklage die Eröffnungsstatements der Verteidigung. Die Verteidigung von Paula P. kritisierte zunächst die Behauptung, die Angeklagten hätten im »Untergrund« gelebt. Die Staatsanwaltschaften seien von Beginn an darüber informiert gewesen, dass die Angeklagten eine Auslieferung nach Ungarn befürchteten, sich jedoch im Falle einer Zusicherung der Nichtauslieferung jederzeit gestellt hätten. Anfragen der Verteidigung seien ignoriert und in der Anklage unterschlagen worden: »Dieser hiesige Prozess hätte längst abgeschlossen sein können, wenn unsere Anfragen erhört worden wären.«
Die Verteidigung von Clara W. konzentrierte sich insbesondere auf den Vorwurf des versuchten Mordes, der eine »eindeutig politische Dimension« habe. Bereits im Verfahren gegen die Mitbeschuldigte Hanna S. sei versuchter Mord angeklagt worden – ein Vorwurf, den das Oberlandesgericht München nach sechsmonatiger Beweisaufnahme mit überzeugenden Gründen zurückgewiesen habe. Vor diesem Hintergrund erscheine die erneute Erhebung des Mordvorwurfs in Düsseldorf weniger juristisch zwingend als vielmehr taktisch motiviert.

Die Kriminalisierung des Antifaschismus hat längst eine globale Dimension erreicht: Trump und seine Regierung veranlassten die Einstufung der »Antifa Ost« als ausländische terroristische Vereinigung und setzten eine Belohnung von zehn Millionen Dollar für Informationen aus, die zum Austrocknen der Finanzierung der »Organisation« führen sollen. Die Konsequenzen dieser Einstufung sind noch nicht absehbar, vermutlich stehen jedoch die Kündigung der Konten der Roten Hilfe sowie das Löschen von Social-Media-Accounts wie etwa »Antifa-Ost-Komplex« damit in Zusammenhang.

Auch in den Niederlanden versuchte der rechtsnationale Politiker Geert Wilders, ein Gesetz gegen »die Antifa« durchzubringen, bislang ohne Erfolg. In Tschechien dürfen ab dem 1. Januar 2026 weder kommunistische Symbole gezeigt noch die »Internationale« gesungen werden. Insgesamt entsteht momentan eine Atmosphäre, in der Linke als Feindbild markiert und entsprechend bekämpft werden müssen. Aus Sicht der Trumps und Orbáns sowie ihrer Anhänger*innen und Nachahmer*innen ist dies nur konsequent. Auch die AfD lernt aus diesen Prozessen.

John Malamatinas

ist freier Journalist in Berlin, Brüssel und Thessaloniki.

Jan Theurich

ist freier Journalist und aktiv beim Dunya Medienkollektiv. Er berichtet u.a. über soziale Kämpfe und Repression gegen Antifaschist*innen.

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