analyse & kritik

Zeitung für linke Debatte & Praxis

0

|ak 725 | Deutschland

»Unsere Arbeit hat sich noch nicht erübrigt«

Azadî-Vorstandsmitglied Elmar Millich zum dreißigjährigen Bestehen des Rechtshilfefonds

Interview: Hêlîn Dirik

Demo gegen das PKK-Verbot vor dem Reichstag. Polizeibeamte stehen mit dem Rücken zur Kamera, in der Mitte hält eine Demonstrierende einen roten Stern hoch.
Die PKK hat sich letztes Jahr aufgelöst, Verfahren auf Grundlage des 1993 verhängten PKK-Betätigungsverbots gehen in Deutschland jedoch weiter. Foto: Montecruz Foto/Flickr, CC BY-SA 2.0

Der Rechtshilfefonds Azadî setzt sich seit 30 Jahren für Kurd*innen ein, die für ihre politische Arbeit in Deutschland kriminalisiert werden. Im Interview spricht Vorstandsmitglied Elmar Millich über die Geschichte des Vereins und darüber, was aktuelle politische Entwicklungen für ihre weitere Arbeit bedeuten könnten.

Azadî wurde im April 1996 ins Leben gerufen. Was war der politische Kontext der Gründung?

Elmar Millich: Die Gründung von Azadî (dt. Freiheit) als eigenständiger Verein fand nach einer längeren Vorbereitungs- und Diskussionsphase im April 1996 statt. Hintergrund war das im November 1993 erlassene PKK-Betätigungsverbot durch den damaligen Bundesinnenminister Manfred Kanther (CDU), auf das eine flächendeckende Kriminalisierung nahezu aller politischen Aktivitäten von Kurd*innen folgte: Vereins- und Medienverbote, Verhaftungen, Anklagen nach Paragraf 129a wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Haftstrafen, Verbote von Demonstrationen, Veranstaltungen und kurdischen Feier- oder Gedenktagen. Die Folgen dieser umfassenden Repressionen waren für die 1994 entstandenen kurdischen Solidaritätsstrukturen und insbesondere für die Rote Hilfe nicht mehr zu bewältigen. So kam der Gedanke zur Schaffung einer Antirepressionsorganisation bzw. eines Rechtshilfefonds. An der Umsetzung waren seinerzeit eine Reihe von unterschiedlichen Gruppen und Einzelpersonen beteiligt. In den Jahren nach der Gründung, die sich doch sehr von der heutigen Situation unterscheiden, war diese Arbeit eine echte Herausforderung.

Was waren diese Herausforderungen?

Alle Mitarbeitenden mussten sich damals erstmal mit vielen neuen Fragen, insbesondere juristischen, auseinandersetzen. Hinzu kommt, dass in der deutschen Mehrheitsgesellschaft kaum ein Wissen um die Situation in Kurdistan und die Geschichte der Region bestand. Viele Deutsche kannten den Begriff Kurdistan nur aus dem einschlägigen Buch von Karl May. Das offizielle Narrativ der PKK als Terrororganisation wurde von vielen nicht hinterfragt. Das galt auch für den größten Teil der Medien. Entsprechend wenig Kritik gab es an der jahrzehntelangen repressiven Praxis der deutschen Justiz und Behörden. Auch in der deutschen Linken war die PKK anfangs sehr umstritten wegen angeblicher stalinistischer Strukturen und eines Personenkults um den seit 1999 inhaftierten PKK-Vorsitzenden Abdullah Öcalan. Mit der Entwicklung der Philosophie des Demokratischen Konföderalismus kam es ab 2010 zu einem Umdenken. Vor allem nach der Revolution in Rojava stießen die Paradigmen und die Praxis der kurdischen Befreiungsbewegung auf ein zunehmendes Interesse.

Elmar Millich

ist im Vorstand des Rechtshilfefonds Azadî e.V.

Woraus besteht eure Arbeit konkret?

Wir unterstützen von Repression betroffene Kurd*innen und Menschen, die wegen ihres Engagements für die Belange von Kurd*innen in Deutschland rechtlich belangt werden. Das hat viele Aspekte. Im strafrechtlichen Bereich sind es vor allem die aufwendigen Verfahren nach Paragrafen 129a und später 129b. Wenn es zu Verhaftungen kommt, vermitteln wir den Betroffenen erstmal engagierte und kompetente Rechtsanwält*innen und rufen zu Solidarität und Prozessbeobachtungen auf. Sowohl in der Untersuchungs- als auch in Strafhaft überweisen wir den Gefangenen monatlich Beträge für Gefängniseinkäufe. Bei geringeren im Raum stehenden Strafverfahren – meist handelt es sich hier um Demonstrationsdelikte – übernehmen wir auf Antrag die Anwaltskosten. Das gilt auch, wenn Personen wegen ihres politischen Engagements ausländerrechtlichen Schikanen ausgesetzt sind. Darüber versuchen wir, die Öffentlichkeit über das Ausmaß der Repression zu informieren und einen breiten Solidaritätskreis zu schaffen.

Auf welche Erfolge in den 30 Jahren von Azadî blickt ihr zurück?

Wirkliche Erfolge waren und sind bei unserer Arbeit dünn gestreut. Das PKK-Verbot besteht immer noch, und es gibt auch weiter Verhaftungen, Verfahren und Verurteilungen von Kurd*innen nach Paragraf 129b als Mitglieder einer ausländischen terroristischen Vereinigung. Nach der Rettung der Êzîd*innen vor dem IS aus dem Shingal-Gebirge 2014 durch Einheiten der PKK und der Volks- und Frauenverteidigungseinheiten YPG und YPJ gab es zumindest teilweise ein Umdenken in Deutschland. Ein wirklicher Erfolg war das bis heute gültige, abschließende Urteil in Belgien von 2020, dass die PKK keine terroristische Vereinigung darstellt, sondern eine bewaffnete Gruppe in einem internen Konflikt nach dem Völkerrecht. An den Prozessvorbereitungen waren wir als Azadî beteiligt.

Letztes Jahr hat sich die PKK aufgelöst, es begannen Gespräche zwischen Öcalan und der türkischen Regierung. Habt ihr eine Einschätzung darüber, wie sich die Entwicklungen dort auf eure Arbeit hier auswirken könnten?

Nach dem Aufruf von Abdullah Öcalan im Februar 2025 begrüßte die Bundesregierung zwar prinzipiell den Friedensprozess, aber zu konkreten innenpolitischen Schritten oder außenpolitischen Initiativen, wie von kurdischen Strukturen in Deutschland gefordert, kam es bislang nicht. Positive Entwicklungen sehen wir eher im juristischen Bereich. Die Anwält*innen beziehen sich in den Paragraf 129b-Verfahren auf die aktuellen Entwicklungen in der Türkei, und auch die Gerichte gehen zum Teil darauf ein. Als Folge sehen wir, dass seit einem Jahr in solchen Gerichtsverfahren häufiger Bewährungsstrafen ausgesprochen werden. Aber das ist kein durchgehender Trend. Es gibt nach wie vor auch Verurteilungen zu hohen Freiheitsstrafen, und es werden auch neue Verfahren eröffnet. Zudem ist ziemlich unklar, ob und wie es mit dem Prozess in der Türkei weitergeht und wie sich das auf die Politik der Bundesregierung auswirkt. Dass die PKK sich aufgelöst hat, ändert erstmal nichts daran, dass Personen für frühere Tätigkeiten wegen PKK-Mitgliedschaft verurteilt werden können. Auch steht deshalb noch keine Aufhebung des PKK-Verbots im Raum. Darüber hinaus wirken sich auch die Situation in der gesamten Region, zum Beispiel in Iran oder Syrien, oder die verschärfte Migrationspolitik auf EU-Ebene und in Deutschland auf die Situation von Kurd*innen aus. Unsere Arbeit hat sich insofern also noch lange nicht erübrigt.

Hêlîn Dirik

ist Redakteurin bei ak.

Keine Abos, keine ak

Viele unserer Artikel kannst du auch ohne Abo lesen. Das ist Absicht. Aber: Wir können nicht ohne Abos überleben.

Linke Medien zu machen, kostet Geld. Wir haben keine reichen Financiers und keine großen Anzeigenkund*innen. ak arbeitet komplett unabhängig, und das soll auch so bleiben. Deshalb brauchen wir dich.

Was kannst du tun?

Linke Medien sind unverzichtbar. Dein Abo macht ak möglich.

Alles klar, ich bin dabei!