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Die Bundesregierung glaubt an Vergesellschaftung

… und wir sollten es auch tun! Was der Vorstoß von Merz und Co. für ein gesetzliches Verbot von Vergesellschaftung bedeutet 

Von Tobias Becker und Andrea Dieck

Man sieht im Licht von hinten zwei Personen mit Westen von Deutsche Wohnen und Co enteignen.
Seit fünf Jahren wird die Umsetzung des Volksentscheides verschleppt. Aber vom Tisch ist das Thema noch lange nicht. Foto: DWE

Die Vergesellschaftung in Berlin kann gelingen! Die Bundesregierung hält ihre Umsetzung offenbar mittlerweile für so wahrscheinlich, dass sie nun im Koalitionsausschuss beschlossen hat, »die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene« mithilfe eines Bundesgesetzes verhindern zu wollen. 

Der Beschluss des Koalitionsausschusses zeigt dabei dreierlei: ein fragwürdiges Demokratieverständnis, ein fragwürdiges Rechtsverständnis und ein fragwürdiges Selbstverständnis der Bundesregierung.

Mehr als eine Million Wähler*innen haben 2021 in Berlin beim Volksentscheid für die Vergesellschaftung von Wohnungen großer Immobilienkonzerne gestimmt – mehr als für jede einzelne Partei bei der zeitgleich abgehaltenen Abgeordnetenhauswahl. Dass der Berliner Senat diesen klaren Auftrag nicht längst umgesetzt hat, war bereits ein demokratiepolitischer Skandal. Dass die Bundesregierung nun zudem verhindern möchte, dass ein neuer, womöglich linksgeführter Senat seine Arbeit macht oder die Zivilgesellschaft ihren Willen durchsetzt, indem sie das Gesetz selbst schreibt und erneut zur Abstimmung stellt, ist eine Frechheit. Statt den demokratisch artikulierten Willen ernst zu nehmen, soll offenbar bereits der Versuch einer Umsetzung unterbunden werden.

Auch rechtlich ist die Angelegenheit deutlich komplizierter, als es der Beschluss des Koalitionsausschusses vermuten lässt. Bereits die Wortwahl ist entlarvend: Vergesellschaftung zielt gerade nicht auf eine klassische Verstaatlichung, sondern auf die Überführung bestimmter Wirtschaftsbereiche in Gemeineigentum oder andere Formen gemeinwirtschaftlicher Organisation, wie sie Artikel 15 des Grundgesetzes ausdrücklich vorsieht. Der Beschluss der Koalition vermischt beide Begriffe und unterschlägt damit den verfassungsrechtlichen Unterschied.

Der Koalitionsbeschluss ist ein Manöver aus Angst vor einer möglichen Koalition unter linker Führung in Berlin zu werten, die das Vergesellschaftungsgesetz von DWE umsetzen könnte.

Selbstverständlich kann eine Bundesregierung nicht einfach beschließen, dass Teile des Grundgesetzes nicht mehr gelten. Remo Klinger, Anwalt und einer der Urheber des Vergesellschaftungsgesetzes der Berliner Initiative Deutsche Wohnen & Co Enteignen (DWE) hält diesen Versuch für eine »lustige Idee«, wie er dem Berliner Tagesspiegel sagte. Ihm zufolge kann ein Bundesgesetz die Gesetzgebung auf Landesebene nicht einfach unterbinden – dafür wäre eine Änderung des Grundgesetzes notwendig. Sollte die Bundesregierung ein Gesetz erlassen, das die Handlungsspielräume bei der Vergesellschaftung auf Landesebene lediglich beschränkt, wäre das rechtswidrig und es würde spätestens bei der verfassungsgerichtlichen Prüfung des Gesetzesvolksentscheids in Berlin gekippt werden. Ein konkurrierendes Bundesgesetz könnte die Gesetzgebungskompetenz des Landes nur dann aushebeln, wenn die Koalition ein eigenes Gesetz zur Umsetzung der Vergesellschaftung erlassen würde.

Ein Gesetz, das bundesweit Immobilienkonzerne vergesellschaftet, wäre durchaus begrüßenswert. Doch da Merz und Konsorten das kaum als Ziel verfolgen dürften, ist der Koalitionsbeschluss wohl in erster Linie als Wahlkampfmanöver aus Angst vor einer möglichen Koalition unter linker Führung in Berlin zu werten, die das Vergesellschaftungsgesetz von DWE umsetzen könnte. 

Dank des Grundgesetzes dürfte sich der Beschluss von Schwarz-Rot für die hiesigen Vergesellschaftungspläne nur als geringfügig relevant herausstellen. Im Gegenteil stärkt er sogar die Gewissheit, dass die Vergesellschaftung als schwerwiegender Angriff auf das Immobilienkapital und damit gegen die Spekulation mit Wohnraum gewertet werden kann. Mit ihrem Vorstoß senden CDU und SPD somit vor allem ein klares Signal an Wähler*innen, welche Interessen sie verteidigen und wie weit sie bereit sind, dafür zu gehen: Nicht einmal das ihnen angeblich so heilige Grundgesetz schert sie, wenn es um die Durchsetzung von Investoreninteressen gegen Mieter*innen geht. Für Berlin bedeutet das: Nicht beirren lassen und weitermachen! Offensichtlich sind die Hauptstädter*innen auf einem Weg, der den Konzernen und ihrer Koalition auch auf Bundesebene Angst macht. Und das ist vor allem eine positive Nachricht. 

Tobias Becker und Andrea Dieck

sind mietenpolitisch aktiv bei der Initiative Deutsche Wohnen und Co Enteignen und beim Berliner Mieterverein.

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