Der Kampf um die Rente
Die Details der Reformdiskussion verdecken, worum es wirklich geht: um die Interessen der Finanzindustrie
Von Kalle Kunkel
Aktuell wird darüber diskutiert, mehr über die Sozialversicherungen umzuverteilen. Dabei geht es vor allem um die Krankenkassen und die Rentenversicherung. In der Diskussion ist unter anderem, die Beitragsbemessungsgrenzen anzuheben. Das würde dazu führen, dass Gutverdienende mehr zahlen müssten. Außerdem sollen mehr Statusgruppen und Einkommensarten einzahlen, also Selbstständige, Beamt*innen, Abgeordnete, Dividenden etc.
In der Diskussion werden immer wieder Dinge miteinander vermischt, was es Konservativen und Liberalen teils sehr einfach macht, an sich sinnvolle Forderungen abzuräumen.
Sortieren wir ein bisschen: Für die Krankenkassen hätte die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze tatsächlich einen umverteilenden Effekt. Das liegt daran, dass diese im strengen Sinne keine Versicherungen sind, sondern eben Kassen. Die Leistung ist nicht daran gebunden, was ich einzahle. Egal, wie viel ich einzahle, ich habe immer den Anspruch auf die gleichen Leistungen, vom Krankengeld mal abgesehen. Obwohl die Krankenkasse einen einheitlichen Beitragssatz hat, ist sie dadurch tatsächlich ein Solidarsystem, in dem bis zu einem gewissen Grad Umverteilung stattfinden kann.
Das ist bei der Rentenkasse schon komplizierter. Hier nimmt mit der Höhe der Einzahlungen auch die Höhe der Ansprüche zu. Die Beitragsbemessungsgrenze – der Höchstbetrag, bis zu dem für Arbeitseinkommen Rentenversicherungspflicht besteht; seit diesem Jahr 8.450 Euro im Monat – ist hier ein doppelter Deckel. Sie deckelt, was ich maximal einbezahlen muss. Sie deckelt darüber aber auch, was ich am Ende herausbekomme. Wird der Deckel angehoben, zahle ich zwar mehr ein, sammele aber auch mehr Ansprüche. Das ließe sich nur ändern, wenn man das Äquivalenzprinzip aufweichen würde – ich also für mein eingezahltes Geld eine relativ geringere Rente bekäme (wie es etwa in der Schweiz der Fall ist). Zwar gilt das Äquivalenzprinzip in der deutschen Rentenversicherung nicht durchgängig. So können Ansprüche erworben werden, ohne dass Geld eingezahlt worden ist (z.B. Mütterrente, Pflege- und Erziehungszeiten). Aber die Gleichwertigkeit der Rentenpunkte ist in dem System fest verankert. Sinnvoller wäre es da, den Spitzensteuersatz hochzusetzen, Vermögens- und Erbschaftssteuer scharfzustellen und das Geld dann in die Rentenkasse einzuzahlen. Dann wäre klar, dass es hier um Umverteilung geht.
Das eigentliche Problem in der Rentendebatte ist kein technisches, sondern der Umstand, dass die Finanzindustrie endlich an das Rentensystem als Spekulationsobjekt ran will.
Komplexer wird es bei der Einbeziehung anderer Einkommensarten. Hier gilt erst mal das gleiche Prinzip. Würden etwa Beamt*innen in die Rentenkassen einzahlen, würden sie damit auch Ansprüche erwerben. Das käme den Staat teuer zu stehen. Er müsste weiterhin die Pensionen der heutigen pensionierten Beamt*innen zahlen und gleichzeitig als Arbeitgeber laufende Rentenbeiträge für die aktiven Beamt*innen aufbringen. Hier ließe sich perspektivisch nur sparen, wenn mit der Einbeziehung in die normale Rentenversicherung auch die Ansprüche abgesenkt würden. Das wird aber zumindest von den Politiker*innen, die das gerade in die Debatte einbringen, selten offen ausgesprochen. Um sich von solchen Rücksichtsnahmen frei zu machen, hat die Regierung die Rentenkommission eingesetzt. In den jetzt bekannt gewordenen Vorschlägen liegt der Schwerpunkt in dieser Frage auf der Absenkung der Altersversorgung für Beamt*innen.
Anders wäre das z.B. bei Selbstständigen oder Dividendenbezieher*innen. Bei denen würde zwar ebenfalls gelten, dass sie das, was sie jetzt einzahlen, auch später als Anspruch herausbekommen. Aber trotzdem könnte das helfen, das Rentenproblem zu lösen. Dafür muss man genauer eingrenzen, was das Renten-»Problem« eigentlich ist.
Weil die Menschen während der Nachkriegsprosperität erst mal mehr Kinder bekommen haben und dann mit Emanzipation und Pille ein deutlicher Geburtenknick entstanden ist, schiebt die deutsche Gesellschaft einen demografischen Dromedar-Höcker vor sich her. Wenn jetzt die geburtenstarken Jahrgänge in Rente gehen, verschlechtert sich statistisch für ca. zwei Jahrzehnte das Verhältnis von Erwerbstätigen und Renter*innen deutlich. (Das »Problem« ist im Übrigen deshalb nicht so groß wie gezeichnet, weil es gleichzeitig auch weniger Kinder zu versorgen gibt und damit der Transfer von der Arbeitsbevölkerung zu den noch nicht Arbeitenden geringer wird.)
Der Dromedar-Höcker ist also ein temporäres Problem. Würde man jetzt zusätzliche Gruppen in die Rente einzahlen lassen, würden die in einem Umlagesystem zunächst mal die Ansprüche der jetzigen Renter*innen finanzieren. Ihre eigenen Ansprüche würden dann von den späteren Generationen finanziert werden, wenn der Dromedar-Höcker abgeflacht ist.
Warum wird diese Auseinandersetzung dann trotzdem so erbittert geführt? Weil es dabei nicht nur um die Finanzierung der bestehenden Rentenversicherung geht. Gleichzeitig wird die Privatisierung der gesetzlichen Rente vorangetrieben. (ak 722) Begründet wird das mit höheren Renditen, die an den Kapitalmärkten winken, und einer vermeintlich geringeren Abhängigkeit von der Demografie. Doch kapitalgedeckte Renten nutzen vorwiegend Banken, Fonds und Versicherungen. Und schon der Sozialökonom Gerhard Mackenroth wusste, dass die berufstätige Generation auch mit dem Kapitaldeckungsverfahren stets einen Teil des von ihr produzierten Wohlstands an die Rentner*innen-Generation abgeben muss. Denn es gibt keine andere Quelle für Güter und Dienstleistungen als ihre Arbeit. (Siehe ak 721)
Daher ist das eigentliche Problem in der Rentendebatte kein technisches, sondern der Umstand, dass die Finanzindustrie endlich an das Rentensystem als Spekulationsobjekt ran will. Deshalb wird systematisch eine sachliche Diskussion über dieses Thema verhindert.