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|ak 724 | Alltag |Kolumne: Torten & Tabletten

Reform mit Einschränkung

Von Frédéric Valin

Die Zahl der Menschen mit Schwerbehinderung liegt in Deutschland seit Jahren stabil bei knapp unter acht Millionen Personen; das sind 9,3 Prozent der Gesamtbevölkerung. Über die Hälfte dieser Menschen sind 64 Jahre alt oder älter. Dass diese Quote über einen längeren Zeitraum stabil bleibt, ist zunächst überraschend. Insbesondere die Folgen der Pandemie, die die WHO als »mass-disabling event« einstuft, finden sich in dieser Zahl aktuell nicht wieder. (Dass die Pandemie nichtsdestotrotz ein »mass-disabling event« darstellt, beweist die massive Zunahme an chronischen Erkrankungen, die direkt auf eine Infektion zurückgeführt werden können.)

Für diese Menschen stehen jetzt erhebliche Änderungen an, denn der Gesetzgeber hat die Vergabe des Behinderungsgrades grundsätzlich reformiert. Es ist nachgerade ein Paradigmenwechsel, denn jetzt gelten nicht mehr reine Diagnosen, die dann summarisch zusammengefasst werden; bewertet wird ab sofort die Einschränkung, die mit einer Diagnose einhergeht. Es geht also darum, das ganze Regelwerk mehr am Gedanken der Inklusion auszurichten.

Die Idee hinter dieser Reform ist richtig. Um ein ganz banales Beispiel zu nehmen: Jemand mit einem Querschnitt wird erheblich stärkere persönliche Einschränkungen hinnehmen müssen, wenn er oder sie in einem Dorf in einem Mittelgebirge lebt, umgeben von Hügeln und ohne angepasste Infrastruktur. Eine Person mit gleicher Diagnose, die in einer ebenerdigen Einliegerwohnung am Eppendorfer Baum in Hamburg wohnt, wird mit anderen, wahrscheinlich auch mit deutlich weniger Einschränkungen leben können.

Es stellen sich nun aber einige Fragen daran, wie diese Reform umgesetzt werden kann. Wie gut die bürokratische Infrastruktur – die Versorgungsämter – auf diesen Paradigmenwechsel vorbereitet sind, darüber kann man nur spekulieren. Bisher schlug man dort, vereinfacht gesprochen, in einer Tabelle die Diagnosen nach und summierte sie. Jetzt wird man sich tatsächlich mit der Lebensrealität der Menschen auseinandersetzen müssen. Angesichts dessen, dass sich die Versorgungsämter nicht durch eine hohe Resilienz auszeichnen, stellt sich schon die Frage, wie das bewerkstelligt werden kann. Aktuell dauert die Bearbeitungszeit zwischen sechs Monaten und einem Jahr. Diese lange Bearbeitungszeit hängt aber nicht mit übergroßer Vorsicht zusammen: Tatsächlich hat beispielsweise in Baden-Württemberg ein Viertel der Widersprüche gegen behördliche Bescheide Erfolg.

Es bleibt auch eine andere Frage offen: Die neue Praxis wird einhergehen mit einem höheren Aufwand vonseiten der Antragsteller*innen, die jetzt in weit größerem Ausmaß ihre Lebenssituation darstellen müssen, auch die Einschränkungen, die ihnen auferlegt werden. Das ist gerade bei Mehrfacherkrankungen, bei psychischen Diagnosen und auch bei episodischen Erkrankungen ein Problem. Hier genau begreiflich zu machen, wie und wo man eingeschränkt wird, ist eine erhebliche Herausforderung.

Unglücklicherweise wird diese Reform medial fast gar nicht begleitet, obwohl sie einen erheblichen Teil der Bevölkerung betrifft. Auch das ist ein Problem, weil so Fehlentwicklungen und Schwierigkeiten erst spät erkannt werden. Es waren schlussendlich Gerichte, die immer wieder fehlerhafte Praxen in den Versorgungsämtern kritisiert und korrigiert haben, weil eine Kontrolle durch die Öffentlichkeit kaum stattfindet. Es ist auch dies ein Punkt, der skeptisch auf die Reform blicken lässt.

Frédéric Valin

ist Autor. In ak schreibt er die Kolumne »Torten & Tabletten«. Zuletzt erschien sein autobiografischer Roman »Ein Haus voller Wände« (Verbrecher-Verlag 2022) über seine Arbeit als Pfleger.

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