Reform mit Einschränkung
Von Frédéric Valin
Die Zahl der Menschen mit Schwerbehinderung liegt in Deutschland seit Jahren stabil bei knapp unter acht Millionen Personen; das sind 9,3 Prozent der Gesamtbevölkerung. Über die Hälfte dieser Menschen sind 64 Jahre alt oder älter. Dass diese Quote über einen längeren Zeitraum stabil bleibt, ist zunächst überraschend. Insbesondere die Folgen der Pandemie, die die WHO als »mass-disabling event« einstuft, finden sich in dieser Zahl aktuell nicht wieder. (Dass die Pandemie nichtsdestotrotz ein »mass-disabling event« darstellt, beweist die massive Zunahme an chronischen Erkrankungen, die direkt auf eine Infektion zurückgeführt werden können.)
Für diese Menschen stehen jetzt erhebliche Änderungen an, denn der Gesetzgeber hat die Vergabe des Behinderungsgrades grundsätzlich reformiert. Es ist nachgerade ein Paradigmenwechsel, denn jetzt gelten nicht mehr reine Diagnosen, die dann summarisch zusammengefasst werden; bewertet wird ab sofort die Einschränkung, die mit einer Diagnose einhergeht. Es geht also darum, das ganze Regelwerk mehr am Gedanken der Inklusion auszurichten.
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