Antifa unter Terrorverdacht
Eine Welle der Kriminalisierung bringt antifaschistische Arbeit in Europa in Bedrängnis. Ein Überblick
Von Bjarne Duckert und Lucy Perera Krawczyk
Die antifaschistische Bewegung steht unter Druck. Zuletzt machte der Fall von Maja T. Schlagzeilen: Nach einem Jahr und 17 Prozesstagen wurde Maja T. am 4. Februar in Budapest zu acht Jahren Gefängnis verurteilt. Auch Gabriele M. aus Italien und Anna M. aus Deutschland wurden – beide in Abwesenheit – schuldig gesprochen und zu sieben Jahren Gefängnis bzw. zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung legten Revision ein. Während Maja T. auf Freispruch plädiert, will die Staatsanwaltschaft ein deutlich härteres Urteil.
Anlass der Anklage ist die angebliche Beteiligung Majas und der beiden Mitangeklagten an Angriffen auf Rechtsextreme beim sogenannten »Tag der Ehre« 2023, einem Vernetzungstreffen der europäischen Neonaziszene. Der Richter am Budapester Stadtgericht schloss sich in seinem Urteil der Sicht der Staatsanwaltschaft an, dass sich die Angeklagten der schweren Körperverletzung und der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung schuldig gemacht hätten. Die Beweisgrundlage besteht dabei ausschließlich aus Indizien und unscharfen Kameraaufnahmen; es gibt keine Augenzeug*innen, keine DNA-Spuren und keine direkten Beweise.
Im Juni 2024 war Maja T. in einer Nacht-und-Nebel-Aktion nach Ungarn ausgeliefert worden. Das Bundesverfassungsgericht stufte die Auslieferung im Nachhinein als rechtswidrig ein. Anwalt Sven Richwin und auch Maja T.s Vater, Wolfram Jarosch, sprachen von einem politisch motivierten Urteil und einem Schauprozess – Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán persönlich hatte zuvor eine harte Bestrafung gefordert. Maja T. schwieg vor Gericht zu den Vorwürfen, bekannte sich aber zu antifaschistischen Prinzipien: »Antifaschismus ist die notwendige Selbstverteidigung demokratischer Gesellschaften gegen das Totalitäre, das Autoritäre, gegen Vernichtung und Verachtung.« Nach Abschluss der Revision soll eine Überstellung nach Deutschland erfolgen, um die Haftstrafe hier zu verbüßen. Da das gesamte Verfahren von massiven Rechtsverletzungen geprägt war, bleiben Zweifel, wie verlässlich die Zusicherung der ungarischen Behörden ist.
Anwalt Sven Richwin und Maja T.s Vater, Wolfram Jarosch, sprachen von einem politisch motivierten Urteil und einem Schauprozess.
Der Fall von Maja T. steht nicht allein. Im Rahmen des »Budapest-Komplexes« verurteilte das Oberlandesgericht München im September 2025 Hanna S. in erster Instanz zu fünf Jahren Haft. In Dresden und Düsseldorf sind weitere Antifaschist*innen im gleichen Zusammenhang angeklagt. (Siehe ak 721) Dem Verein Rote Hilfe werden auf Druck der USA Bankkonten gekündigt (ak 722), Innenminister Alexander Dobrindt will im Kampf gegen Linksextremismus »zurückschlagen«. Dazu kommen zahlreiche weitere Fälle der Kriminalisierung von Antifaschist*innen europaweit.
Paris, Graz, Berlin
Gino A. etwa, albanischer Staatsbürger und in Italien aufgewachsen, wird ebenfalls eine Beteiligung an den Aktionen in Budapest 2023 vorgeworfen. Bereits im Herbst 2024 hatte die französische Antiterrorpolizei Gino A. in Paris festgenommen, ihn aber kurz darauf ohne Auflagen freigelassen. Das zuständige Gericht in Paris entschied im Frühjahr 2025 gegen eine Auslieferung ins rechtsautoritäre Ungarn, ein faires Verfahren sei dort nicht zu erwarten. Am 16. Dezember 2025 wurde Gino A. erneut festgenommen, nachdem deutsche Behörden einen europäischen Haftbefehl erwirkt hatten. An Heiligabend wurde Gino A. vorläufig freigelassen; seit dem 28. Januar verhandelt ein Gericht in Paris über eine mögliche Auslieferung nach Deutschland.
Auch der syrische Staatsbürger Zaid A., in Deutschland aufgewachsen und ebenfalls Beschuldigter im »Budapest-Komplex«, floh vor den Verfolgungsbestrebungen deutscher und ungarischer Behörden nach Paris. Er war zunächst untergetaucht, hatte sich aber, wie einige andere Gesuchte, Anfang 2025 in Köln der Polizei gestellt. (Siehe Interview auf Seite 21) Anders als den Beschuldigten mit deutscher Staatsbürgerschaft droht ihm weiter die Auslieferung nach Ungarn. (ak 714) Nach einer Haftverschonung mit Meldeauflagen setzte Zaid A. sich nach Frankreich ab und stellte sich in Paris der Polizei – in der Hoffnung, dass dortige Gerichte eine Auslieferung nach Ungarn unterbinden. Er befindet sich auf freiem Fuß, eine abschließende gerichtliche Entscheidung über eine Auslieferung steht noch aus.
Auch abseits des Budapest-Komplexes stehen Antifaschist*innen vor Gericht. Anfang des Jahres startete in Graz der »Kapperl-Prozess« gegen sieben Aktivist*innen. Im Raum stehen die Vorwürfe des schweren Raubes und der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Für schweren Raub kann das Strafmaß bis zu 15 Jahre betragen. Die Beschuldigten sollen einem Burschenschaftler die Kappe gestohlen haben, wobei dieser sich die Rippen gebrochen habe. Sowohl in den Medien als auch von den Behörden werden die angeklagten Antifaschist*innen als Schwerverbrecher*innen gezeichnet. Die ersten beiden Prozesstage waren indes geprägt von fehlenden Beweisen sowie lückenhaften Ermittlungen. Die Verhandlung ist nun auf März vertagt.
Das Berliner Amtsgericht Tiergarten verurteilte im Januar Kolja B. und Konrad E. zu jeweils eineinhalb Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung. Sie sollen im April 2024 in Berlin-Pankow gemeinsam mit einer dritten Person den Neonazi Leander S., Mitglied der rechtsextremen Partei Dritter Weg in dessen Hausflur angegriffen haben. Die Antifaschisten schildern den Ablauf anders: »Wir wollten den bekannten Nazi Leander S. mit einer Ansage einschüchtern, damit er endlich aufhört, wieder und wieder Menschen anzugreifen, die nicht in sein rassistisches und queerfeindliches Weltbild passen. Dazu kam es aber nie, denn er griff uns sofort mit einem Messer an.«
Verteidiger Lukas Theune kritisiert die Ermittlungen scharf. Seine Mandanten sind durch Messerstiche in Brust und Oberschenkel lebensgefährlich verletzt worden; die Verletzungen des Neonazis waren geringfügig. Dennoch ging die Staatsanwaltschaft zunächst davon aus, die Antifaschisten hätten das Messer mitgebracht; doch gab Leander S. im Prozess selbst an, »aus Notwehr« zugestochen und »wild auf das Gegenüber eingewirkt« zu haben.
Europa rückt nach rechts
In den USA und Ungarn ist »die Antifa« inzwischen pauschal als terroristische Bedrohung eingestuft, auch die deutschen Polizeibehörden lassen einen großen Verfolgungseifer erkennen. Besonders der Fall von Maja T. zeigt die intensive Zusammenarbeit der staatlichen Behörden untereinander: Die Beweismittel im Prozess in Budapest bestanden zum großen Teil aus Dokumenten des LKA Sachsen; bei der rechtswidrigen Auslieferung kooperierten die deutsche, österreichische und ungarische Polizei trotz eines Eilantrags beim Bundesverfassungsgericht, die Auslieferung zu stoppen. Diese Entwicklung steht im Kontext eines europaweiten Rechtsrucks: In Deutschland liegt die AfD in Umfragen auf Platz eins oder zwei und könnte im Herbst in Sachsen-Anhalt erstmals einen Ministerpräsidenten stellen. Auch in Frankreich und Österreich führen rechtsextreme Parteien die Umfragen an. Rechte Gewalt nimmt stark zu.
Gewaltdelikte rechter Gruppen verfolgen Behörden nicht annähernd mit derselben Härte. Angriffe von Mitgliedern der rechten Gruppierung Elblandrevolte auf linke politische Gegner verhandeln lokale Gerichte wie das Amtsgericht Görlitz, die Strafen fallen deutlich geringer aus. Zaid A., der in Paris auf die Entscheidung über seine mögliche Auslieferung wartet, stellte im November im nd-Interview fest: »In Budapest laufen Neonazis in SS-Uniformen herum; der Tag der Ehre ist ein großes Treffen der europäischen Neonaziszene. (…) Am Rande dieses Events kommt es seit Jahren zu Angriffen auf Unbeteiligte. Wo ist da der Verfolgungswille?«
Gerade in Ostdeutschland wächst die Angst vor einer Rückkehr der Baseballschlägerjahre der 1990er. Diese endeten nur durch breite, auch militante antifaschistische Mobilisierung gegen gewalttätige Nazibanden. Auch die Angeklagten im Düsseldorfer Verfahren betonen in einer Pressemitteilung: »Auch wenn gewaltvoller Widerstand gegen Nazis heute von vielen moralisch abgelehnt wird, kann seine historische Bedeutung nicht geleugnet werden.« Heute stehe man erneut vor der Frage, »bis zu welchem Punkt man das staatliche Gewaltmonopol schwerer gewichtet als die Notwendigkeit, Faschismus zu bekämpfen«.
Eine frühere Fassung des Textes erschien am 27. Januar 2026 auf mosaik-online.at.