Warum kann eine Kapitalrente nicht funktionieren?
Von Kai Eicker-Wolf und Patrick Schreiner
Grundsätzlich werden im Bereich der Sozialversicherung zwei Finanzierungsverfahren unterschieden: das Umlageverfahren und das Kapitaldeckungsverfahren. Bei Ersterem, das der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland zugrunde liegt, werden die Leistungen aus dem laufenden Beitragsaufkommen finanziert. Es werden also Gelder auf die Bezieher*innen der Sozialleistungen »umgelegt«. In der gesetzlichen Rentenversicherung wird dies auch als »Generationenvertrag« bezeichnet: Jede Rentner*innen-Generation wird von der jeweiligen Generation versorgt, die gerade berufstätig ist. Die abhängig Beschäftigten zahlen dafür Beiträge in die Rentenversicherung ein und erwerben damit selbst Ansprüche auf eine spätere Rente.
Im Gegensatz dazu werden Sozialbeiträge im sogenannten Kapitaldeckungsverfahren angespart. So soll ein Kapitalstock aufgebaut werden, zum Beispiel in Form von Immobilien und Wertpapieren. Er soll später für die Rentenzahlung zur Verfügung stehen.
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