Priorität »Stadtverträglichkeit«
Was die Säuberung des Hamburger Hauptbahnhofs über aktuelle Armutspolitik aussagt
Von Dirk Hauer
Fast 40.000 Menschen, nahezu zwei Prozent der Bevölkerung, sind aktuell in Hamburg wohnungslos. Damit ist Hamburg in Relation zur Einwohner*innenzahl seit Jahren in Deutschland die »Hauptstadt der Wohnungslosen«. Die Zahl derjenigen von ihnen, die offen obdachlos auf der Straße leben, hat sich von ca. 1.000 im Jahr 2008 auf heute 4.000 dramatisch erhöht. Die Zahl (sozial-)rechtloser oder entrechteter Migrant*innen hat sich ebenfalls deutlich erhöht. Der Anteil von Migrant*innen an den Obdachlosen in Hamburg liegt zurzeit bei etwa 50 Prozent. Gleichzeitig hat sich der gesundheitliche Zustand obdachloser Menschen dramatisch verschlechtert. Die Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilfe verzeichnen eine deutliche Zunahme von psychischen Erkrankungen, erheblichen körperlichen Einschränkungen (oft aufgrund von unterlassenen oder zu spät erfolgten Behandlungen), Pflegebedürftigkeit, sowie Alkohol- und Drogenkrankheit. Zugleich wächst die Zahl der Drogenkonsument*innen, die obdachlos sind und sich folglich länger im öffentlichen Raum aufhalten.
Während also die Wohnungsnotfallhilfe vor dem Kollaps steht, fokussiert sich die öffentliche politische Debatte seit dem Sommer/Herbst 2023 auf obdachlose, bettelnde und drogenkonsumierende Menschen rund um den Hamburger Hauptbahnhof. Einmal mehr sei eine der städtischen »Visitenkarten« bedroht. Entsprechend formuliert der Koalitionsvertrag von SPD und Grünen vom April 2025 in ungewöhnlich deutlicher Form den Schulterschluss zwischen Ordnungs- und Sozialpolitik: Sowohl im sozialpolitischen als auch im sicherheitspolitischen Teil des Vertrages werden Träger und Einrichtungen der Straßensozialarbeit und der Wohnungsnotfall- und Suchtkrankenhilfe ausdrücklich zur verbindlichen Zusammenarbeit u.a. auch mit bezirklichen Ordnungsdiensten, der Polizei oder der Ausländerbehörde verpflichtet. Gleichzeitig haben sozialpolitische Maßnahmen in erster Linie der »Stadtverträglichkeit« zu dienen. Die verpflichtende und verbindliche Zusammenarbeit mit ordnungspolitischen Institutionen, findet sich entsprechend in der »Neukonzeptionierung« der Straßensozialarbeit und in der neuen Förderrichtlinie Straßensozialarbeit wieder und wird somit zur Voraussetzung der entsprechenden Zuwendungen durch die öffentliche Hand. Dabei wird insbesondere erwartet, dass Sozialarbeiter*innen Platten, die Schlafplätze von Obdachlosen, melden und obdachlose EU-Bürger*innen »rückkehrorientiert« ansprechen.
Dauerbrenner Repression
Dieser explizit ordnungspolitische Zungenschlag ist keineswegs ein Paradigmenwechsel oder etwas völlig Neues. Aus der Perspektive der Armutsverwaltung lagen und liegen »abweichendes/auffälliges Verhalten« und Delinquenz schon immer nah beieinander. Insbesondere Obdachlose, bettelnde Menschen oder Alkohol- und Drogenkonsument*innen geraten dabei immer wieder ins Fadenkreuz, erst recht, wenn es um die Vertreibung und Ausgrenzung von Armutsbevölkerung aus dem öffentlichen Raum geht. Dafür steht in Hamburg insbesondere der berüchtigte Drucksachenentwurf »Maßnahmen gegen die drohende Unwirtlichkeit der Stadt« von 1996 mit seinem sozialhygienischem Vokabular und seiner Indienstnahme der Sozialpolitik als sozialem Räumdienst gegen »innenstadtuntypische Personen.« (ak 398 und 401)
Kampagnen gegen bettelnde Menschen haben in Hamburg eine ebenso unrühmliche Tradition wie repressive Maßnahmen gegen Obdachlose.
Regelmäßige Kampagnen gegen bettelnde Menschen haben in Hamburg eine ebenso unrühmliche Tradition wie repressive Maßnahmen gegen Obdachlose. Immer wieder wurden und werden Bettelverbote gefordert (und etwa im Hamburger Verkehrsverbund/HVV oder am Hauptbahnhof auch ausgesprochen) und Platten geräumt, zuletzt sehr massiv während der Fußballeuropameisterschaft 2024. Obdachlose EU-Bürger*innen werden nicht nur konsequent vom Sozialleistungsanspruch ausgeschlossen, sondern phasenweise auch aus dem regulären Winternotprogramm gedrängt. Seit 2017 ist Hamburg als erste Stadt in Deutschland systematisch dazu übergegangen, die Arbeitnehmerfreizügigkeit obdachloser EU-Bürger*innen durch die Ausländerbehörde zu überprüfen und ggf. die Menschen abzuschieben.
In der aktuellen »Hauptbahnhofskampagne« ging es dem Hamburger Senat zum einen darum, ein potenzielles Wahlkampfthema abzuräumen und sich keine ordnungspolitische Blöße zu geben. Der seit April 2024 umgesetzte sozialpolitische Maßnahmenkatalog zielt zunächst auf eine öffentlich präsente und sichtbare »verhaltensändernde Ansprache der Klientel«. Neben der bereits involvierten Straßensozialarbeit sollen uniformierte »Sozialraumläufer« obdachlose und suchtkranke Menschen zur Einhaltung von »Benimmregeln« im öffentlichen Raum anhalten. Ein ebenfalls uniformiertes sechsköpfiges Team aus Sozialarbeiter*innen, Gesundheitsarbeiter*innen und Sprachmittler*innen soll die Straßensozialarbeit ergänzen, und ein deutlich sichtbares »Streetmobil« rundet die »Ansprachepalette« ab. All diese Maßnahmen stoßen auf massive fachliche Kritik. Obdachlose und suchtkranke Menschen werden auf den Ansprache-Overkill und die zunehmende Ununterscheidbarkeit von Straßensozialarbeiter*innen und Ordnungskräften mit Misstrauen und Rückzug reagieren. Sie weichen in andere Quartiere aus oder verstecken sich und verelenden noch mehr.
Lagebilder erstellen, Daten sammeln
Aber die Armutsverwaltung begnügt sich nicht mit bloßer Symbolpolitik. Ihr geht es darüber hinaus um ein grundsätzlich anderes Verhältnis zwischen öffentlicher Verwaltung und der autonomen frei-gemeinnützigen Trägerlandschaft, die die konkrete Straßensozialarbeit betreibt. Die Maßnahmen rund um die »Befriedung« des Hauptbahnhofs sind eng verzahnt mit einer generellen Neuausrichtung der Straßensozialarbeit. Diese und insbesondere die parteiische und öffentliche Kritik von Straßensozialarbeiter*innen sind seit Längerem Triebfeder für eine stärkere »operative Steuerung« durch die Behörde. Zum einen soll jetzt eine »Soziale Koordinierungsstelle Hauptbahnhof« im Auftrag der Stadt die Arbeit unterschiedlicher Träger (Drogen- und Suchthilfe, Wohnungsnotfallhilfe, Straßensozialarbeit) sowie staatlicher Stellen abstimmen und koordinieren. Sie soll zudem Lagebilder erstellen und in diesem Zusammenhang Daten der beteiligten Träger sammeln, sichten und in Zusammenarbeit mit der Sozialbehörde auswerten.
Zum anderen ist die Soziale Koordinierungsstelle explizit eine der Institutionen, mit der die Straßensozialarbeiter*innen zukünftig »verbindlich« zusammenarbeiten müssen. In der Gesamtschau geht es der Sozialbehörde auch darum, die Deutungshoheit über offene Straßenszenen zu haben. Sie zentralisiert die Daten zu den Lagebildern, und letztlich kontrolliert sie auch die Veröffentlichungen und öffentlichen Stellungnahmen zum Thema. Die Neukonzeption der Straßensozialarbeit und die Soziale Koordinierungsstelle greifen so in einem erheblichen Maße nicht nur in das professionelle Selbstverständnis von Straßensozialarbeiter*innen ein, sondern auch in die Autonomie freier Träger.
»Lebenslagenveränderung« ist eine der neuen Lieblingsvokabeln der Armutsverwaltung. Straßensozialarbeit habe bisher die Lebenssituation obdachloser oder suchtkranker Menschen höchstens stabilisiert, aber eben nicht verändert. Dieser Vorwurf ist in hohem Maße perfide. Gerade im Bereich Wohnungsnotfall- und Suchtkrankenhilfe betreibt die Behörde lediglich Elendsverwaltung, auf strukturelle/systemische Veränderungen wird seit Jahren verzichtet: Zusätzliche Räume für einen sicheren und kontrollierten Drogenkonsum gibt es genauso wenig wie verbesserte Zugänge zu Entgiftung, Therapie oder Gesundheitsversorgung allgemein. Obdachlose Menschen werden nicht nur am Wohnungsmarkt ausgegrenzt, sondern zunehmend auch in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung. Ausreichende Angebote für pflegebedürftige oder psychisch kranke Obdachlose gibt es nicht. Es ist dieses nicht vorhandene strukturelle »Hinterland«, an dem »Lebenslagenveränderung« immer wieder scheitert.
Gleichzeitig steht abweichendes, den gängigen populistischen Normalitätsfantasien nicht entsprechendes Verhalten verstärkt unter ideologischem Beschuss. Seit Jahren findet eine mal schleichende, mal galoppierende Verabschiedung von den sozialpolitischen Liberalisierungstendenzen der 1970er Jahre statt. Dieser Abschied von den »68er-Verirrungen« wurde bzw. wird zwar von Schillpartei und AfD explizit propagiert, findet aber inzwischen bis weit in die »bürgerliche Mitte« Akzeptanz. Die Reste einer emanzipatorischen Sozialpolitik sowie eine engagierte und parteiische Soziale Arbeit geraten somit von zwei Seiten unter Druck: einmal durch den Rückzug der Politik aus einer strukturellen Armutsbekämpfung, und zum anderen dadurch, dass sukzessive rechtspopulistische Normalitätsvorstellungen zum direkten oder indirekten Orientierungspunkt für Politik werden. »Lebenslagenveränderung« wird so zum Synonym für verstärkte Kontrolle und eine repressive »Politik der Lebensführung«.