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Abo| |ak 695 | Alltag |Kolumne: Jawoll, euer Ehren

Nudelfrischeilegegegacker

Von Moritz Assall

Ein großer Holzhammer fällt auf ein ein in einem Eierbecher
Wird ein Frischei in einer Werbung assoziiert oder nicht? Muss auch mal ein Gericht feststellen. Foto: Stevepb / Pixabay

Was wirklich sehr seltsam ist im Kapitalismus, ist die Bedeutung menschlicher Bedürfnisse. Einerseits ist es ein Wirtschaftssystem, das gerade nicht unmittelbar an der Erfüllung von Bedürfnissen ausgerichtet ist, sondern an der Realisierung von Profit. Tauschwert geht über Gebrauchswert, Kapitalverwertung schlägt Bedürfnis. Andererseits sind alle über Marktverhältnisse miteinander verwoben, also zumindest mittelbar doch darauf angewiesen, echte oder vermeintliche Bedürfnisse der anderen zu erfüllen, damit es zum Austauschverhältnis kommt. Schon Marx stellte fest, dass es dabei letztlich nicht nur um das Stillen, sondern vor allem auch um das Wecken von Bedürfnissen geht: »Jedes Produkt ist ein Köder, womit man das Wesen des andern, sein Geld, an sich locken will, jedes wirkliche oder mögliche Bedürfnis ist eine Schwachheit, die die Fliege an die Leimstange heranführen wird.«

Darum ist unsere Welt voller Reklame und es wird mit allen Mitteln geworben – manchmal auch über die Grenzen des juristisch Erlaubten hinweg. So geschehen im schon etwas älteren, aber irgendwie zeitlosen »Gackerurteil« des Bundesgerichtshofs. Anfang der 1960er Jahre hatte ein Nudelhersteller im Radio Werbung für Nudeln geschaltet. Ein Konkurrent brachte ihn daraufhin vor Gericht, weil durch das in der Werbung »verwendete Hühnergegacker der unzutreffende Eindruck erweckt werde, die angepriesenen gewöhnlichen Eierteigwaren seien aus Frischei hergestellt«. Tatsächlich war in den Nudeln aber nur das billigere Trockenei.

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