Das letzte Refugium der Menschenwürde
Von Moritz Assall
2019 erschien im SPIEGEL ein Interview mit Alassa Mfouapon, in dem er seine Geschichte erzählt: Wie er 2014 nach Abschluss seines Studiums Kamerun verließ, welchen Misshandlungen er und seine Frau auf der Flucht ausgesetzt waren, wie die beiden mit ihrem zweijährigen Sohn über das Mittelmeer flohen, wie das Boot kenterte und das Kind vor ihren Augen ertrank. Bekannt geworden war Alassa Mfouapon nach einem Vorfall in der Landeserstaufnahme (LEA) Ellwangen, in der er auf seine Abschiebung aus Deutschland nach Italien wartete. In einer Nacht sollte ein Mensch abgeschoben werden, eine Gruppe Geflüchteter solidarisierte sich und verhinderte die Abschiebung. Alassa Mfouapon hatte sich im Anschluss öffentlich gegen die mediale Hetze nach diesem Vorfall gewandt, den Leser*innen der Bildzeitung wurde er deshalb auch bekannt als der »Skandal-Asylbewerber«. Alice Weidel bezichtigte ihn wahrheitswidrig der »Rädelsführerei«, was ihr später gerichtlich untersagt wurde. Der AfD-Politiker Thomas Seitz schrieb: »Für solche Fälle braucht es eine wirksame Abschreckung. Dafür darf eine Änderung von Art. 102 GG kein Tabu sein«. Artikel 102 des Grundgesetzes ist nicht sehr lang, nur ein kurzer Satz. Er lautet: Die Todesstrafe ist abgeschafft.
Im Mai 2018 wurden in der LEA Ellwangen als Reaktion auf die verhinderte Abschiebung die Zimmer aller Bewohner*innen durchsucht. Einige Wochen darauf wurde Alassa Mfouapon von der Polizei in der Nacht in seinem Zimmer aufgesucht und abgeschoben. Beides geschah ohne Gerichtsbeschluss. Mfouapon klagte, unterstützt von der Gesellschaft für Freiheitsrechte, denn im Grundgesetz steht, dass Durchsuchungen von Wohnraum grundsätzlich nur mit richterlichem Beschluss zulässig sind, sonst sind sie rechtswidrig. Eigentlich eine einfache Angelegenheit könnte man meinen.

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