Unverminderte Repression
Die Arbeiterpartei Kurdistans hat sich aufgelöst – hierzulande aber geht die Verfolgung kurdischer Aktivist*innen weiter
Von Elmar Millich
In der Türkei gibt es einen neuen Friedensprozess. Wesentlicher Ausgangspunkt dafür war ein Aufruf des weiterhin inhaftierten Vorsitzenden der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) Abdullah Öcalan vom 27. Februar für Frieden und Demokratie. Im Mai beschloss die PKK dann ihre Auflösung, kurze Zeit später erfolgte eine symbolische Waffenvernichtung von 30 Guerilla-Kämpfer*innen im Nordirak.
Die deutsche Bundesregierung begrüßte diese Entwicklungen zwar in allgemeinen Worten, aber die verantwortlichen Behörden – Bundesinnenministerium und Bundesanwaltschaft – ließen keinen Zweifel daran, dass sich an der Kriminalisierung der kurdischen Befreiungsbewegung in Deutschland nichts ändern werde.
Um da ein klares Signal zu senden, wurde am 20. Mai der populäre kurdische Politiker Yüksel Koç in seiner Bremer Wohnung festgenommen und in Untersuchungshaft verbracht. Koç war lange Jahre Vorstandsmitglied verschiedener kurdischer Föderationen und Dachverbände, unter anderem Vorsitzender des europäischen kurdischen Dachverbandes KCDK-E. Im Oktober 2012 sprach er sich vor dem Petitionsausschuss des Bundestags für kurdische Belange aus. Vorgeworfen wird ihm seitens der Bundesanwaltschaft nun im Wesentlichen, er habe im Rahmen seiner legalen politischen Tätigkeit für den KCDK-E »Propaganda für die PKK« betrieben. Mediale Aufmerksamkeit erhielt die Verhaftung auch deshalb, weil er auf der Todesliste des für den türkischen Geheimdienst MIT in Deutschland arbeitenden Mehmet Fatih S. gestanden hatte, der sich dafür 2017 vor dem Oberlandesgericht Hamburg verantworten musste. Aufgrund seiner gefestigten Aufenthaltssituation konnte Koçs Anwältin Anfang August eine Entlassung aus der Untersuchungshaft unter Auflagen erreichen. Das Verfahren wird jedoch weitergeführt.
Drei Prozesse in drei Tagen
Doch auch in weniger bekannten Fällen kommt es weiter zu Verhaftungen, Anklagen und Verurteilungen politisch aktiver Kurd*innen wegen angeblicher Mitgliedschaft einer ausländischen terroristischen Vereinigung nach §§ 129a, 129b StGB. So begannen allein in der zweiten Septemberwoche drei Strafverfahren gegen kurdische Aktivisten vor unterschiedlichen Kammer- und Oberlandesgerichten unter dem Vorwurf der Tätigkeit für die PKK.
Am 8. September startete vor dem Berliner Kammergericht der Prozess gegen den kurdischen Aktivisten Mehmet Karaca. Die Bundesanwaltschaft wirft dem 50-Jährigen vor, sich von 2014 bis zu seiner Festnahme im vergangenen Jahr als Mitglied der PKK betätigt und unter anderem verschiedene »PKK-Sektoren« in Deutschland geleitet zu haben. Inhaltlich geht die Anklage gegen Karaca jedoch nur auf zwei Zeiträume in 2014/2015 sowie 2024 ein; was er in der Zwischenzeit gemacht haben soll, bleibt offen. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Arbeit sei der Bundesanwaltschaft zufolge die Überwachung von vermeintlichen Spendengeldern für die PKK gewesen. Zudem habe Karaca »Propagandaveranstaltungen und Versammlungen« organisiert. Karaca war Ende November in Berlin festgenommen worden und sitzt seitdem in Untersuchungshaft in der JVA Moabit. Der Prozessauftakt wurde von zahlreichen Zuschauer*innen verfolgt. Das Verfahren wird von der Solidaritätsgruppe Free Mehmet Karaca beobachtet, die angekündigt hat, regelmäßige Berichte über die Verhandlungstage zu veröffentlichen. (1)
Zu lieb geworden ist den deutschen Strafverfolgungsbehörden das Feindbild der PKK als Terrororganisation, mit dem Kurd*innen unter Generalverdacht gestellt werden können.
Auch vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg stehen seit dem 10. September zwei kurdische Aktivisten vor Gericht. Nihat Asut und einem weiteren Kurden wird von der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg nach §§ 129a, 129b StGB vorgeworfen, sich ab 2020 bzw. 2021 bis zu Durchsuchungen und der Festnahme Asuts am 12. März dieses Jahres als PKK-Mitglieder betätigt zu haben. Nach seiner Festnahme befand sich Asut in der Untersuchungshaftanstalt Hamburg, während der weitere Angeklagte nicht inhaftiert wurde; Mitte Oktober wurde Asut aus der U-Haft entlassen. Auch hier wurde der Prozessauftakt von vielen Besucher*innen verfolgt. Im Vorfeld der Prozesseröffnung veranstaltete der AK Freiheit für Nihat vor dem Gerichtsgebäude eine Kundgebung in Solidarität mit den Angeklagten und wird auch weiter die Öffentlichkeit über den Prozess informieren. (2)
Ebenfalls am 10. September wurde am Oberlandesgericht Stuttgart der Prozess gegen Welat Çetinkaya wegen Mitgliedschaft in der PKK eröffnet. Ihm wirft die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart vor, von September 2020 bis Mai 2021 den Raum Stuttgart-Zentrum für die PKK geleitet zu haben. Çetinkaya war am 26. November 2024 aufgrund eines von Deutschland ausgestellten europäischen Haftbefehls in Italien festgenommen und am 24. April 2025 an die BRD überstellt worden. Seitdem befindet er sich in der JVA Stuttgart-Stammheim in Untersuchungshaft.
Der Fall Mehmet Çakas
Wurden als Mitglieder der PKK in Deutschland verurteilte Kurd*innen bislang nach ihrer Entlassung regelmäßig mit behördlichen Auflagen bis zu fünf Jahren hauptsächlich in ihrer Freizügigkeit eingeschränkt, versuchten die Ausländerbehörden im Fall des kurdischen Aktivisten Mehmet Çakas erstmalig eine direkte Abschiebung aus der Strafhaft in die Türkei zu erwirken. Dort – so die Kritik von vielen solidarischen Organisationen – wären die Menschenrechte des Aktivisten nicht garantiert. Im Gegenteil drohe ihm politische Verfolgung und Folter aufgrund seiner Verurteilung in Deutschland. Çakas war im Dezember 2022 auf Betreiben deutscher Behörden in Italien in Auslieferungshaft genommen und im März 2023 nach Deutschland überstellt worden. Im April 2024 wurde er vom Oberlandesgericht Celle wegen Mitgliedschaft in der PKK nach §§ 129a, 129b StGB zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Nur einen Tag vor dem für den 28. August angesetzten Abschiebetermin untersagte das Verwaltungsgericht Lüneburg die Maßnahme. Der für ein erneutes Asylverfahren angesetzte mündliche Verhandlungstermin am 8. September wurde mittlerweile auf den 24. November verschoben. Çakas wurde am 2. Oktober regulär aus der Haft entlassen. Der weitere Verlauf des Asyl- und Ausweisungsverfahren bleibt abzuwarten, eine Abschiebung in die Türkei droht weiterhin.
Eingeschränkt Positives lässt sich in der Sache Kenan Ayaz berichten. Er war im März 2023 auf Betreiben deutscher Behörden in Larnaka auf Zypern festgenommen und drei Monate später an Deutschland ausgeliefert worden. Im September 2024 verurteilte ihn das Oberlandesgericht Hamburg wegen angeblicher Mitgliedschaft in der PKK zu vier Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe. Sein Verfahren wurde in Hamburg und darüber hinaus mit viel Aufmerksamkeit und Solidarität verfolgt (ak700). Am 9. September wurde er gemäß der Vereinbarungen zwischen Zypern und Deutschland nach Nikosia ausgeflogen und sitzt dort nun unter angenehmeren Bedingungen in Haft als in Deutschland. Auch sein Haftende ist mit dem 19. Juni 2026 von den zypriotischen Behörden deutlich früher terminiert als die Verurteilung des OLG Hamburgs festgesetzt hatte. Es bleibt die Frage, wem es etwas gebracht hat, Ayaz per europäischem Haftbefehl nach Deutschland zu holen, um ihn dann wieder nach Zypern zu verbringen.
Die aufgelisteten Beispiele zeigen, dass sich die deutsche Justiz und Strafverfolgungsbehörden wenig an der innenpolitischen Entwicklung in der Türkei ausrichten, sondern eine Politik des Weiter-so betreiben. Zu lieb geworden ist ihnen das Feindbild der PKK als Terrororganisation, mit dem politisch in Deutschland agierende Kurd*innen unter Generalverdacht gestellt werden können. Die neue Qualität der versuchten Abschiebung von Mehmet Çakas deckt sich mit der Intention des Bundesinnenministers Alexander Dobrindt, bei Abschiebungen noch weniger Rücksicht auf die menschenrechtlichen Zustände in den Zielländern zu nehmen, sei es Afghanistan, Syrien oder eben die Türkei. Erfreulich ist allein das gestiegene Interesse großer Teile auch der deutschen Linken, das sich unter anderem in den oben erwähnten Prozessbeobachtungen äußert.