Historische Hebel
Die Geschichte zeigt, dass es immer wieder Steuern gab, die zur Umverteilung von oben nach unten genutzt wurden
Von Julia Elwing
Die Agenda für 2026 ist von der Merz-Regierung klar gesetzt. Arme Menschen werden erneut ins Visier genommen: Verschärfte Bürgergeldsanktionen, die Obdachlosigkeit nicht mehr nur als soziale Realität, sondern offen als Drohkulisse einsetzen, markieren einen politischen Kurs der Abschreckung. Immer wieder sprechen Politiker*innen, die einen Kürzungskurs fahren wollen, von einer unbezahlbaren Explosion der Sozialkosten. Doch die Sozialleistungsquote, die die Sozialausgaben im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt misst, ist nur leicht angestiegen und liegt in Deutschland im Vergleich zu anderen entwickelten OECD-Ländern im Mittelfeld.
Während bei den Schwächsten Streichungen drohen, wächst der Reichtum an der Spitze weiter. Die Zahl der Überreichen und Milliardär*innen nimmt seit Jahren deutlich zu. Das zentrale Versprechen der sozialen Marktwirtschaft – dass alle am wirtschaftlichen Wohlstand teilhaben können – wurde für das unterste Drittel der Gesellschaft in der Bundesrepublik nie eingelöst. Nun bröckelt es auch für die Mitte. Doch historisch verabschiedeten Regierungen hierzulande immer wieder Gesetze, die Reichtum umverteilen sollten.
Zentral für die Partizipation am Wohlstand ist zunächst die Primärverteilung zwischen Kapital und Arbeit. Erfolgreiche gewerkschaftliche Organisierung sorgt dafür, dass Gewinne nicht einseitig abgeschöpft werden, sondern bei jenen ankommen, die sie erarbeiten. Wo dies gelingt, werden Reiche langsamer reich, und breite Bevölkerungsschichten profitieren. Seit der neoliberalen Wende der 1970er und 1980er Jahre wachsen Löhne und Gehälter jedoch weit schwächer als die Produktivität und die Kapitaleinkommen.
Alle Menschen, die keiner regelmäßigen Erwerbsarbeit nachgehen (können), sind von dieser Form der Teilhabe ausgeschlossen: Für sie ist die Sekundärverteilung durch den Staat im gesamtgesellschaftlichen Interesse mittels Steuern, Abgaben und Transferleistungen nicht Ergänzung, sondern existenzielle Voraussetzung.
»Reichsnotopfer«
Im 19. Jahrhundert galt die progressive Besteuerung aller Einkommens- und Vermögensarten als konstituierendes Element des bürgerlichen Staates – ein Fortschritt gegenüber feudaler Willkür. Im preußischen Dreiklassenwahlrecht, einem Zensuswahlrecht, entschied die Höhe der Steuerzahlung über das Maß politischer Mitbestimmung. Heute hat sich die umgekehrt: Überreiche haben eine geringere Steuer- und Abgabenlast als breite Mittelschichten, während ihre Möglichkeiten politischer Einflussnahme über Lobbystrukturen, mediale und wirtschaftliche Macht wesentlich größer sind.
Große Schübe der Vermögensbesteuerung erfolgten in Deutschland in den Konsolidierungsphasen der demokratischen Systeme nach den Weltkriegen. In der Weimarer Republik vereinheitlichten die Erzbergerschen Steuerreformen von 1919/20 das Steuerwesen. Mit dem »Reichsnotopfer« wurden hohe Vermögen zu einer einmaligen, aber gestundeten Abgabe herangezogen, obwohl die Umsetzung noch nicht ideal war und die gestundeten Abgaben durch Inflation entwertet wurden. Ab 1923 folgte eine reguläre Vermögenssteuer. Der Zentrumspolitiker Matthias Erzberger war deshalb massiven Hetzkampagnen von Hochvermögenden und Rechten ausgesetzt.
Beim Lastenausgleich von 1952 mussten Wohlhabende in der frühen Bundesrepublik bis zur Hälfte ihres Vermögens abgeben. Real führte dies durch die mögliche Streckung über Jahrzehnte und den wirtschaftlichen Aufschwung kaum zu erheblichen Vermögensverlusten, finanzierte jedoch den Wiederaufbau und Starthilfen für Kriegsopfer und Vertriebene. In der sowjetischen Zone und der DDR erfolgte dieser Ausgleich faktisch über die Vergesellschaftung großer Betriebe. Obwohl Bundeskanzler Merz im Sommer Gegenteiliges behauptete, sind laut Grundgesetz, Artikel 106, sowohl regelmäßige Vermögenssteuern als auch einmalige Abgaben, wie beim Lastenausgleich, möglich.
Einmalige Vermögensabgaben stehen dem Bund zu. Zweckgebundene Steuern sind zwar in der Bundesrepublik rechtlich nicht vorgesehen, aber politische Willenserklärungen sind üblich, wie etwa bei der Verwendung des Solidaritätszuschlags. So wurde eine Vermögensabgabe zur Bewältigung der Kosten der Corona-Pandemie verstärkt diskutiert, im Augenblick ist es darum leiser geworden.
Regelmäßig erhobene Vermögens- und Erbschaftssteuern stehen dagegen laut Grundgesetz den Bundesländern zu. Das ist kein Mangel, sondern eine Chance: Länder finanzieren Bildung, Inklusion, Kultur, öffentlichen Nahverkehr und sind auch eng mit den klammen Kommunen verbunden, die ihre zahlreichen zentralen Aufgaben der Daseinsvorsorge kaum noch erfüllen können. Mit einer hohen Vermögenssteuer würde sich die Finanzsituation der Länder erheblich verbessern, und zahlreiche Angebote vom kostenlosen Schulessen und Kitas bis zum Neun-Euro-Ticket könnten das Leben der Menschen konkret erleichtern. Notwendig ist dabei, den Finanzausgleich auf Länderebene aufrechtzuerhalten, da die Überreichen sehr ungleich über die Bundesländer verteilt sind.
Große Schübe der Vermögensbesteuerung erfolgten in Deutschland nach den Weltkriegen.
Da Einkommen von Überreichen kaum aus Arbeit entstehen, würden diese auch durch höhere Unternehmenssteuern verstärkt zur Finanzierung des Gemeinwesens herangezogen, wie etwa durch die Körperschaftssteuer, die Bund und Ländern zusteht.
Auch der Wohnungsbau zeigt, was möglich ist. Ab 1924 setzte in der Weimarer Republik ein massiver kommunaler Wohnungsbau ein – ermöglicht auch durch die Hauszinssteuer, offiziell »Geldentwertungsausgleichssteuer«. Vermieter*innen, die von der Inflation profitiert hatten, wurden herangezogen, auch wenn sie die Belastung teilweise informell an ihre Mieter*innen weitergaben.
Auch heute kann die Grundsteuer der Miete zugeschlagen werden. Viele Verbände und Initiativen fordern schon lange die Abschaffung dieser rechtlich höchst fragwürdigen Umlage. Auch ist die Grundsteuer, die den Kommunen zusteht, viel zu niedrig, wie ein Blick in die Nachbarländer zeigt. Eine politische Absichtserklärung, erhöhte Steuereinnahmen für den sozialen Wohnungsbau zu verwenden, könnte Widerstände dagegen entkräften.
Überreichtum abschmelzen
Ein zentraler Faktor für die soziale Sicherheit sind die Sozialversicherungen, in die Unternehmen und Arbeitende Abgaben in zweckgebundene Systeme einzahlen. Sie wurden seit dem 19. Jahrhundert schrittweise eingeführt im Zusammenspiel zwischen sozialer Not, Organisierung der Arbeitenden, dem Regelungsbedürfnis des Staates und der Angst vor dem Gespenst des Kommunismus. Heute stehen sie unter zunehmendem Druck, werden als »Lohnnebenkosten« negativ geframet und als unbezahlbar gebrandmarkt. Doch die Steuerzuschüsse bei Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung sind vor allem wegen versicherungsfremder Leistungen wie Familienmitversicherung oder Mütterrente notwendig.
Ein Ansatz, wie ihn etwa der Sozialverband VDK vorschlägt, wäre eine klare Trennung: Der Staat finanziert versicherungsfremde Leistungen, die ja gesamtgesellschaftliche Aufgaben sind, vollständig aus Steuern, die auch Vermögen und Kapitaleinkommen einbeziehen. Die Sozialversicherungen würden als eigenständige Systeme stabilisiert, die Lebensrisiken der Erwerbstätigen individuell absichern.
Alternativ könnte die Finanzierungsgrundlage und damit auch das Leistungsspektrum der Sozialversicherungen ausgebaut werden: Weitere Einkommensarten wie Kapitalerträge könnten in die Finanzierung der Sozialsysteme einbezogen werden, etwa über eine Bürgerversicherung oder eine Wertschöpfungsabgabe, bei der die Abgabensumme nicht mehr an der Lohnsumme der Beschäftigten, sondern an der gesamten finanziellen Situation eines Unternehmens bemessen würde.
Dazwischen liegen zahlreiche Varianten: höhere Beitragsbemessungsgrenzen oder deren komplette Abschaffung, um höhere Einkommen stärker zu belasten, oder eine Wiederherstellung der Parität bei den Beiträgen zwischen sogenannten Arbeitgebenden und -nehmenden.
Es gibt also zahlreiche fiskalpolitische Möglichkeiten, um Überreichtum abzuschmelzen und auch die Reichen angemessen an der Finanzierung der Gesellschaft und des Sozialstaats zu beteiligen. Welche Lösung gewählt wird, ist letztlich zweitrangig. Entscheidend ist die Erkenntnis: Es ist eine Verteilungsfrage.