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|ak 721 | Wirtschaft & Soziales |Reihe: FAQ. Noch Fragen?

Warum kann eine Kapitalrente nicht funktionieren?

Von Kai Eicker-Wolf und Patrick Schreiner

Ein großer Display, der Börsennotierungen anzeigt, davor Börsenhändler.
Die berufstätige Generation wird auch mit dem Kapitaldeckungsverfahren einen Teil des von ihr produzierten Wohlstands an die Rentner*innen-Generation abgeben müssen. Foto von Ruben Sukatendel auf Unsplash

Grundsätzlich werden im Bereich der Sozialversicherung zwei Finanzierungsverfahren unterschieden: das Umlageverfahren und das Kapitaldeckungsverfahren. Bei Ersterem, das der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland zugrunde liegt, werden die Leistungen aus dem laufenden Beitragsaufkommen finanziert. Es werden also Gelder auf die Bezieher*innen der Sozialleistungen »umgelegt«. In der gesetzlichen Rentenversicherung wird dies auch als »Generationenvertrag« bezeichnet: Jede Rentner*innen-Generation wird von der jeweiligen Generation versorgt, die gerade berufstätig ist. Die abhängig Beschäftigten zahlen dafür Beiträge in die Rentenversicherung ein und erwerben damit selbst Ansprüche auf eine spätere Rente.

Im Gegensatz dazu werden Sozialbeiträge im sogenannten Kapitaldeckungsverfahren angespart. So soll ein Kapitalstock aufgebaut werden, zum Beispiel in Form von Immobilien und Wertpapieren. Er soll später für die Rentenzahlung zur Verfügung stehen.

Das Kapitaldeckungsverfahren mag aus einer individuellen Perspektive sinnvoll und praktikabel erscheinen. Volkswirtschaftlich funktioniert es aber nicht, denn Konsum lässt sich nicht durch Sparen in die Zukunft verschieben. Schließlich können in ferner Zukunft benötigte Güter und Dienstleistungen nur konsumiert werden, wenn sie dann auch produziert werden. Oder anders formuliert: Sozialleistungen werden volkswirtschaftlich immer aus dem aktuellen Volkseinkommen finanziert, so der Sozialökonom Gerhard Mackenroth (1903–1955). Die berufstätige Generation wird auch mit dem Kapitaldeckungsverfahren einen Teil des von ihr produzierten Wohlstands an die Rentner*innen-Generation abgeben müssen. Eine andere Quelle für Güter und Dienstleistungen als ihre Arbeit gibt es nicht. Mit dieser richtigen Feststellung nahm Mackenroth in den 1950er Jahren Einfluss auf Konrad Adenauers Rentenreform 1957.

Dem demografischen Wandel, der gerne gegen das Umlageverfahren ins Feld geführt wird, lässt sich mit dem Kapitaldeckungsverfahren jedenfalls kein Schnippchen schlagen.

Das Kapitaldeckungsverfahren könnte zwar funktionieren, wenn höhere Ersparnisse der privaten Haushalte zu mehr Unternehmensinvestitionen und damit einer größeren Produktion in der Zukunft führen würden. Dies ist aber nicht zu erwarten, ganz im Gegenteil: Ein verstärktes Sparen der privaten Haushalte verringert die gesamtwirtschaftliche Nachfrage und damit die Gewinnaussichten der Unternehmen. Das drückt die Investitionen. Dann aber werden in Zukunft nicht mehr, sondern sogar weniger Güter und Dienstleistungen produziert und weniger Einkommen erwirtschaftet. Dem demografischen Wandel, der gerne gegen das Umlageverfahren ins Feld geführt wird, lässt sich mit dem Kapitaldeckungsverfahren jedenfalls kein Schnippchen schlagen.

Hinzu kommt, dass das Kapitaldeckungsverfahren mit größeren Risiken verbunden ist: Hier muss das Geld – teils im Ausland – über Jahrzehnte sicher, inflationsgeschützt und mit ordentlicher Rendite angelegt werden. (…) Grund zur Panik in Sachen demografischem Wandel besteht ohnehin nicht. Zu bedenken ist zunächst, dass dieser nicht neu ist. Schon seit dem 19. Jahrhundert erwirtschaften immer weniger erwerbstätige Menschen die Renten für eine steigende Zahl von Rentner*innen. So kamen 1871 in Deutschland auf eine Person ab 65 Jahren noch mehr als elf Menschen im erwerbsfähigen Alter zwischen 20 und 65 Jahren. 1960 waren es nur noch etwa fünf und 2020 weniger als drei. Trotz dieser Entwicklung ist der Lebensstandard kontinuierlich gestiegen.

Der Grund, warum steigende Rentenbeiträge in der Vergangenheit kein Problem waren und es auch in Zukunft nicht sein müssen, ist die im Trend steigende Produktion pro Kopf bzw. pro Arbeitsstunde – die Arbeitsproduktivität. Deren Steigerungen beruhen vor allem auf Investitionen in eine bessere Infrastruktur, in bessere Technologien (allen voran Maschinen, Roboter, Computer, künstliche Intelligenz) sowie in Bildung und Forschung. Außerdem verbessert sich im Laufe der Zeit die Organisation von Produktionsprozessen. Eine Gesellschaft wird auf diese Weise produktiver; sie stellt pro Zeiteinheit mehr bzw. höherwertige Güter und Dienstleistungen her. Damit stehen höhere Einkommen bzw. mehr Güter und Dienstleistungen für den Konsum zur Verfügung.

So stieg in Deutschland das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf der Bevölkerung zwischen 1960 und 2014 preisbereinigt auf das 2,5-fache des Ursprungswertes. Und das, obwohl pro Kopf 2014 weniger gearbeitet wurde als 1960. Hinter der Frage nach der Entwicklung von Rentenbeitrag und Rentenzahlung steht also eigentlich die Frage, wie der jährlich erzeugte (und bei guter Wirtschaftspolitik pro Kopf wachsende) materielle Wohlstand verteilt wird. Nimmt die Arbeitsproduktivität entsprechend zu, sind sowohl steigende Erwerbseinkommen als auch steigende Renten und Pflegeausgaben finanzierbar.

Kai Eicker-Wolf

ist Ökonom und arbeitet als Gewerkschafter in Frankfurt/Main.

Patrick Schreiner

ist Politikwissenschaftler und arbeitet als Gewerkschafter in Berlin; von ihm und Kai Eicker-Wolf ist soeben das Buch »Sozialstaat« in der Basiswissen-Reihe des Kölner PapyRossa-Verlags erschienen (127 Seiten, 12 Euro).

Der Text stammt aus dem soeben erschienenen Buch »Sozialstaat« in der Basiswissen-Texte des Kölner PapyRossa-Verlags (127 Seiten, 12 Euro).

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