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Abo| |ak 721 | Wirtschaft & Soziales |Reihe: FAQ. Noch Fragen?

Warum kann eine Kapitalrente nicht funktionieren?

Von Kai Eicker-Wolf und Patrick Schreiner

Ein großer Display, der Börsennotierungen anzeigt, davor Börsenhändler.
Die berufstätige Generation wird auch mit dem Kapitaldeckungsverfahren einen Teil des von ihr produzierten Wohlstands an die Rentner*innen-Generation abgeben müssen. Foto von Ruben Sukatendel auf Unsplash

Grundsätzlich werden im Bereich der Sozialversicherung zwei Finanzierungsverfahren unterschieden: das Umlageverfahren und das Kapitaldeckungsverfahren. Bei Ersterem, das der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland zugrunde liegt, werden die Leistungen aus dem laufenden Beitragsaufkommen finanziert. Es werden also Gelder auf die Bezieher*innen der Sozialleistungen »umgelegt«. In der gesetzlichen Rentenversicherung wird dies auch als »Generationenvertrag« bezeichnet: Jede Rentner*innen-Generation wird von der jeweiligen Generation versorgt, die gerade berufstätig ist. Die abhängig Beschäftigten zahlen dafür Beiträge in die Rentenversicherung ein und erwerben damit selbst Ansprüche auf eine spätere Rente.

Im Gegensatz dazu werden Sozialbeiträge im sogenannten Kapitaldeckungsverfahren angespart. So soll ein Kapitalstock aufgebaut werden, zum Beispiel in Form von Immobilien und Wertpapieren. Er soll später für die Rentenzahlung zur Verfügung stehen.

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