Streiken gegen den Tod
Die Islamische Republik Iran hat 2025 so häufig die Todesstrafe verhängt wie seit Jahrzehnten nicht mehr – dagegen wächst der Widerstand
Von Sanaz Azimipour und Mihan Rousta
Seit Beginn dieses Jahres sind zahlreiche Menschen in Iran zum Tode verurteilt worden, derzeit wird von circa 1.500 vollzogenen Exekutionen ausgegangen. Viele Menschen werden wegen Vorwürfen wie Schmuggel, Drogenhandel oder ähnlicher sogenannter Großkriminalitat hingerichtet. Seit dem Krieg zwischen Israel und Iran werden Menschen auch vermehrt für angebliche Kollaboration mit Israel verurteilt. Am stärksten betroffen sind bestimmte gesellschaftliche Gruppen: arme Menschen, illegalisierte Arbeiter*innen in den Grenzregionen – insbesondere Kolbars und Sookhtbars –, sowie rassifizierte Gruppen wie Kurd*innen und Belutsch*innen.
Die Hinrichtung ist vermutlich die stärkste Manifestation staatlicher Macht. Die Nekropolitik, wie der Philosoph Achille Mbembe sie beschreibt, ist eine Politik der Regulierung von Sterblichkeit und damit auch des Lebens selbst. Nekropolitik besteht aus politischen, sozialen und staatlichen Strukturen, die bestimmen, wer leben darf, wer sterben muss und unter welchen Bedingungen Menschen sterblich werden. Hinrichtungen stellen den Höhepunkt nekropolitischer Praxis dar: Durch sie wird die Gesellschaft über die Produktion und Verteilung von Sterblichkeit geformt, gelehrt und reguliert.
Hinrichtungen sind eine Erweiterung des gesamten Polizei- und Strafsystems. Die Aufrechterhaltung der herrschenden Ordnung und die Sanktionierung des Ungehorsams dagegen werden bis zum Tod durchgesetzt. Das bedeutet, dass Hinrichtungen nicht nur der Bestrafung dienen, sondern auch der Disziplinierung durch Angst und Terror. Hinrichtungen sind daher niemals ausschließlich auf die Tötung einer einzelnen Person gerichtet – sie sind immer auch eine öffentliche Demonstration staatlicher Souveränität.
Tradition der Todesstrafe
Bereits während der iranischen Monarchie war die Todesstrafe ein weit verbreitetes Instrument, insbesondere gegen linke und andere politische Oppositionelle. In öffentlichen Schauprozessen, die zum Teil auch im Fernsehen übertragen wurden, wurden Menschen zum Tode verurteilt. Zu den bekanntesten Beispielen gehören die Hinrichtungen von Khosrow Golesorkhi, Qazi Muhammad oder Bijan Jazani. Nach der Revolution von 1979 setzte sich diese Praxis fort – in noch drastischerer Form. Bereits wenige Monate nach dem Sturz der Monarchie entstanden sogenannte revolutionäre Gerichte, die Hinrichtungen in großem Umfang anordneten. Bei diesen Hinrichtungen wurden zahlreiche Angehörige des alten Regimes ohne faire Verfahren exekutiert. Viele – darunter auch Teile der Linken – betrachteten diese Hinrichtungen als historisch notwendig, da ein großer Teil der Bevölkerung diese Exekutionen als Ausdruck »revolutionärer Gerechtigkeit« verstand.
Die allgemeine Euphorie während und kurz nach der Revolution 1979 ließ nur wenig Raum für Kritik oder Widerspruch, stattdessen dominierten Zustimmung oder Schweigen das gesellschaftliche Klima. Diese stille oder offene Akzeptanz erleichterte es dem neuen Regime, Todesurteile durchzusetzen – ein Prozess, der die rasche Entwicklung hin zu einem autoritären Staat begünstigte, in dem der Bevölkerung innerhalb kürzester Zeit nahezu alle individuellen, sozialen, politischen und bürgerlichen Rechte und Freiheiten genommen wurden. Es folgten die Massenhinrichtungen der 1980er Jahre, die einen weiteren Höhepunkt staatlicher Gewalt darstellten. Der Vorwurf, konterrevolutionär zu sein, betraf immer neue Gruppen.
Die zentrale Forderung der Streikenden ist die Abschaffung der Todesstrafe für alle.
Diese repressiven Maßnahmen gipfelten im Sommer 1988 in der massenhaften Hinrichtung politischer Gefangener. Die Exekutionen begannen am 29. Juli 1988 auf direkte Anordnung von Ayatollah Khomeini. Die genaue Zahl der Opfer ist bis heute ungeklärt; Menschenrechtsorganisationen geben 5.000 bis 10.000 Ermordete an, die UN-Generalversammlung spricht sogar von 33.000 politischen Gefangenen, die hingerichtet wurden. Die Mehrheit der Opfer waren Mitglieder der Volksmudschahedin, einer damals muslimisch-marxistischen Gruppe.
Die Familien der Gefangenen wurden in vielen Fällen weder über die Hinrichtung ihrer Angehörigen informiert noch in irgendeiner Weise in die offiziellen Verfahren einbezogen. Den Gefangenen selbst wurde systematisch das Recht auf eine angemessene Verteidigung verweigert. Die Verfahren fanden in der Regel vor Revolutionsgerichten statt, in denen staatliche und religiöse Akteure über Schuld und Strafe entschieden.
Die Hinrichtungen von politischen Gegner*innen sollten nicht nur als Machdemonstration des Regimes abgetan werden. Das Regime nutzte seine Macht über die Gefängnisse, um Gefangene durch physische und psychische Folter zu Reueerklärungen zu zwingen, in welchen sie ihre Gegnerschaft zum Regime öffentlich aufgaben. Eine Praxis, die auch während der Jin-Jiyan-Azadî-Proteste erneut beobachtet werden konnte.
Wöchentlicher Protest
Die Ablehnung der Todesstrafe wird heute jedoch deutlich breiter thematisiert. Dazu trägt vor allem die Kampagne »Dienstags gegen die Todesstrafe« bei, die mittlerweile in 54 Gefängnissen aktiv ist, bereits über 93 Wochen andauert und von den Gefangenen selbst initiert und organisiert wird.
Seit dem Beginn der Kampagne treten Gefangene jeden Dienstag in den Hungerstreik – am Dienstag, weil Hinrichtungen in der Regel mittwochs im Morgengrauen stattfinden. Die zentrale Forderung der Streikenden ist die Abschaffung der Todesstrafe für alle – sie setzen sich also nicht nur für politische Gefangene ein, sondern auch für andere Betroffene, etwa Schmuggler und Vergewaltiger.
In einer Erklärung der Gefangenen vom 7. Oktober 2025 heißt es: »Wir in der Kampagne Dienstage gegen die Todesstrafe betonen, dass die Todesstrafe weder Gerechtigkeit bringt noch weitere Verbrechen verhindert, sondern lediglich Gewalt institutionalisiert. Deshalb rufen wir alle mit wachem Gewissen, zivilgesellschaftliche Aktivist*innen, Schriftsteller*innen, Künstler*innen, Lehrer*innen, Rentner*innen und Arbeiter*innen dazu auf, ihre Stimme noch lauter gegen die Todesstrafe zu erheben, damit diesem Hinrichtungsregime sein wesentlichstes Instrument der Unterdrückung und des Schweigens entzogen wird. Erst damit wird der Weg für die Verwirklichung von Gerechtigkeit und Freiheit geebnet.«
Die Forderung nach einer bedingungslosen Abschaffung der Todesstrafe hat sich über die Gefängnisse hinaus ausgedehnt. Sie ist in Demonstrationen verschiedener gesellschaftlicher Gruppen – etwa bei Protesten von Rentner*innen – zu einer zentralen politischen Forderung geworden.
Die Familien derjenigen, die zur Todesstrafe verurteilt wurden, führen außerhalb der Gefängnisse die Proteste an. Sie versammeln sich gemeinsam mit anderen Unterstützer*innen vor den Gefängnissen, tragen Fotos ihrer Angehörigen und rufen Parolen wie »Nein zur Hinrichtung«. Das Leid dieser Familien kann dadurch nicht gestoppt werden – doch im Gegensatz zu den 1980er Jahren sind sie dieses Mal nicht allein. Sie teilen den Schmerz über die verlorene Würde ihrer Liebsten, damit die Geschichte der Hinrichtungen im Iran mit einem eindeutigen und organisierten »Nein« neu geschrieben werden kann.