Entpolitisierte Geschichte
Das Gedenken an den Kolonialismus will die Bundesregierung nicht groß fördern, passend zum rechten Zeitgeist
Von Manuela Bauche
Ja, der deutsche Kolonialismus gehört weiter aufgearbeitet. Ja, er bekommt nicht diesen, aber einen eigenen Platz in unserer Geschichtspolitik.« Mit diesen Worten bekräftigte der parteilose Kulturstaatsminister, Wolfram Weimer, Anfang Dezember 2025 im Bundestag, was bereits bekannt war: Wenige Wochen zuvor hatte das Bundeskabinett die aktualisierte Gedenkstättenkonzeption des Bundes beschlossen. Wie zuvor fokussiert sie auf die Förderung von Erinnerungsorten zur Geschichte des Nationalsozialismus und zu den durch die SED begangenen Verbrechen. Maßnahmen zur Förderung der Auseinandersetzung mit Deutschlands kolonialer Vergangenheit wurden nicht aufgenommen.
Was ist die Gedenkstättenkonzeption des Bundes? Die 1999 erstmals verabschiedete Konzeption regelt, in welchen Fällen und in welchem Umfang sich der Bund finanziell an Gedenkstätten, aber auch an Dokumentationszentren, Bildungsstätten, Museen, Denkmälern und anderen Einrichtungen beteiligt. Denn Kultur, und damit auch Gedenken, ist eigentlich Ländersache.
Begonnene Aufarbeitung
Die erste Gedenkstättenkonzeption wurde im deutschen Einigungsprozess erarbeitet: Anfang der 1990er Jahre hatte der Bund erklärt, sich finanziell an der Schaffung von Stätten zur Auseinandersetzung mit SED-Unrecht zu beteiligen. Mit der Gedenkstättenkonzeption sollte auch sichergestellt werden, dass Stätten zur Auseinandersetzung mit NS-Unrecht eine vergleichbare Unterstützung erfahren würden.
In den letzten Jahren wagte Claudia Roth (Bündnis 90/Die Grünen), Weimers Vorgängerin im Amt, eine thematische Erweiterung. Anfang 2024 legte Roths Behörde den Entwurf für ein »Rahmenkonzept Erinnerungskultur« vor. Darin identifizierte sie neben der Auseinandersetzung mit der NS-Herrschaft und dem SED-Unrecht drei neue relevante Felder der Erinnerungskultur: »Kolonialismus«, »Erinnerungskultur und Einwanderungsgesellschaft« und »Kultur der Demokratie«.
Roth erntete dafür vehemente Kritik. Leiter*innen von NS- und SED-Gedenkstätten betonten in einer schriftlichen Stellungnahme einerseits, dass »die Auseinandersetzung mit den Verbrechen des Kolonialismus« »als dritte Säule« »in ein erneuertes Konzept« aufgenommen werden sollte, da es sich hierbei, wie bei den NS- und SED-Verbrechen, um »staatlich organisierte Verbrechen« handele. Sie kritisierten andererseits, dass das Aufnehmen der Felder »Erinnerungskultur und Einwanderungsgesellschaft« und »Kultur der Demokratie« die besondere Verantwortung des deutschen Staates für die Auseinandersetzung mit staatlichem Unrecht verwässern würde. Zugleich klagten die Gedenkstättenleitungen insgesamt scharf an, Roths Papier »verabschiede sich von dem langjährigen Konsens, dass die nationalsozialistischen Verbrechen nicht relativiert und das SED-Unrecht nicht bagatellisiert werden dürfen«, und warfen ihm vor, es könne »als geschichts-revisionistisch im Sinne der Verharmlosung der NS-Verbrechen verstanden werden«. Die Gedenkstättenleitungen legten der Kulturstaatsbehörde nahe, den Entwurf nicht weiterzuverfolgen.
Kolonialismus-Erinnerung befand sich auf dem Weg in den Mainstream.
Claudia Roth ruderte zurück, kündigte an, sich fortan für die Aktualisierung der Gedenkstättenkonzeption ausschließlich auf NS- und SED-Unrecht zu konzentrieren. Der Entwurf, den Roth Ende 2024 vorlegte, betonte allerdings auch die Notwendigkeit, zeitig Fördermaßnahmen zur Kolonialismus-Erinnerung zu schaffen, und legte nahe, dass hierzu auf die Förderkriterien für Erinnerungsorte zu NS- und SED-Unrecht zurückgegriffen werden könnte. Aber das Ende der Ampel-Regierung Ende 2024 verhinderte die Verabschiedung dieses Aufschlags.
Nach seiner Berufung als Kulturstaatsminister der schwarz-roten Regierung kündigte Weimer an, Roths Entwurf umzuschreiben – hin zu einer »vollkommen klaren Haltung«. Zu dieser klaren Haltung gehört, dass der Begriff »kolonial« genau einmal in der nun verabschiedeten Gedenkstättenkonzeption vorkommt – lediglich in rein deskriptiver Funktion. Dass mit Weimers Umschreiben eine erinnerungspolitische Schließung einhergeht, lässt sich auch am neuen Titel der bisher schlicht Gedenkstättenkonzeption genannten Vereinbarung ablesen: »Konzeption des Bundes für die Gedenkstätten zur Aufarbeitung der NS-Terrorherrschaft und der SED-Diktatur«. Anderes soll hier nicht rein.
Fortschritt kassiert
Die Nichtaufnahme von Kolonialismus in die aktualisierte Gedenkstättenkonzeption bedeutet einen drastischen und bemerkenswerten erinnerungspolitischen Rückschritt. Spätestens seit dem Jahr 2004, als anlässlich des 100. Jahrestages des Beginns des Krieges gegen OvaHerero und Nama im deutsch kolonisierten Namibia in Deutschland zahlreiche Veranstaltungen stattfanden, Entwicklungshilfe-Ministerin Heidemarie Wieczoreck-Zeul in Windhoek um Vergebung bat und das deutsche Feuilleton das Thema für sich entdeckte, geriet die öffentliche Beschäftigung mit diesem Unrecht in Aufschwung. Auch in der historischen Forschung boomten Anfang der 2000er Jahre Forschungen zu kolonial- und globalhistorischen Themen. Die damalige Staatsministerin für Kultur, Monika Grütters (CDU), richtete in ihrer Behörde 2019 das Referat »Aufarbeitung des Kolonialismus« ein.
Als ständiges Grundrauschen wurden diese Ereignisse begleitet von der Kritik am Vorhaben, in der Mitte Berlins das preußische Stadtschloss wiederaufzubauen und dabei die Verbindungen von Preußen und Kaiserreich zu Versklavungshandel und Kolonialherrschaft zu übergehen. Museen in Köln, Berlin, Freiburg, Hannover, Dresden und zahlreichen anderen Städten widmeten sich ihrer lokalen Kolonialismusgeschichte. Seit Mitte der 2010er Jahre haben die Bundesregierungen und mehrere Landesregierungen die Notwendigkeit einer Erinnerung an den Kolonialismus in ihren Koalitionsvereinbarungen verankert. In Berlin, Stuttgart, Hamburg, Hannover, Rostock und anderenorts wurden kommunal bzw. landesgeförderte Stellen eingerichtet, die Programme gestalten, die auch Kolonialismus als Unrechtsgeschichte mitberücksichtigen. Kurzum: Wer wie Kulturstaatsminister Weimer behauptet, es habe in Deutschland noch keine gesellschaftliche Debatte zu Kolonialismus gegeben, hat gepennt. Kolonialismus-Erinnerung befand sich auf dem Weg in den Mainstream. Ihre Aufnahme in die Gedenkstättenkonzeption wäre der nächste, logische Schritt gewesen.
Dass dieser Schritt scheiterte, hat mit der entzündlichen Kulturkampf-Stimmung der 2020er Jahre zu tun, in die die Stellungnahme der Gedenkstättenleitungen 2024 hineinplatzte. Eine Stimmung, in der alle noch so disparaten Phänomene, die sich mit dem Wortteil »kolon« assoziieren ließen, als zusammenhängendes Kollektiv »die Postkolonialen« konstruiert wurden, das »zumindest nah am Antisemitismus gebaut« hätte – wie Welt-Autor Thomas Schmid 2022 behauptete. Eine Stimmung, in der Kulturstaatsministerin Roth durch die Kritik an ihrem Handeln im Streit um die documenta fifteen und auf der Berlinale 2024 ebenfalls unter Beobachtung stand. Wer Antennen für die Wirkungen von Antisemitismusvorwürfen hatte, konnte leicht vorhersehen, dass eine Kulturstaatsministerin, die nicht in der Lage ist, zu verteidigen, dass sie bei einer Filmpreisverleihung applaudiert, nicht die Haltung aufbringen würde, dem Relativierungsvorwurf gegenüber ihrer Erweiterung deutscher Erinnerungskultur standzuhalten.
Damit wurde die Chance vertan, öffentlich deutlich zu machen, dass sich mit Kolonialismus nicht vereinzelte Verbrechen verbinden. Vielmehr war er ein Herrschaftssystem, das auf systematischer Entrechtung basierte und auf exzessiver wie auch auf ganz alltäglicher Gewalt beruhte. Kolonialismus prägte deutsche Kulturproduktionen, Konsumkultur, Wissenschaft und Politik und wirkt bis heute in globaler ökonomischer Ungleichheit und Rassismen nach. Wie später im Falle des Nationalsozialismus stand das gesellschaftliche Selbstverständnis als zivilisiert nicht im Widerspruch zum Ausüben von Massengewalt.
Einen drastischen Rückschritt bedeutet Weimers Kurs nicht allein für das Feld Kolonialismus-Erinnerung, sondern für all diejenigen Akteure, die einer gegenwartsorientierten Auseinandersetzung mit historischem Unrecht verpflichtet sind. Denn diese gehört nicht zur erinnerungspolitischen Agenda der aktuellen Bundesregierung. Wenn Weimer die »Scham über den Zivilisationsbruch der Schoah« als »Garant unserer moralischen Integrität« beschwört, geht es ihm nicht um eine radikale Aufarbeitung, die nach gesellschaftlichen Strukturen und ihren Nachwirkungen fragt. Diese Perspektive fragt eben nicht danach, wie Personen zu Kollektiven konstruiert und entmenschlicht werden, wie Verschwörungstheorien funktionieren, wo autoritäres Regieren beginnt, wie wir einem »Nie wieder« nahekommen können. Der Tendenz zur Normalisierung einer entpolitisierten Erinnerungsagenda müssen all diejenigen entschieden entgegentreten, die Erinnerungsarbeit auch als Engagement gegen Rassismus, Antisemitismus, Ableismus und Faschisierung in der Gegenwart verstehen.