Reißt euch halt zusammen
Die Honorare für Psychotherapeut*innen wurden gekürzt – weitere Kürzungen in der Versorgung psychisch Erkrankter dürften folgen
Von Bilke Schnibbe
Am 11. März fand die Sitzung des sogenannten Erweiterten Bewertungsausschusses statt, in dem eine Honorarkürzung von 4,5 Prozent für psychotherapeutische Leistungen beschlossen wurde. Der Ausschuss ist ein Schiedsgremium, das eingeschaltet wird, wenn sich die Behandler*innenseite (vertreten durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung, kurz KBV) und die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) bei Honorarverhandlungen nicht einig werden.
Psychotherapeut*innen sind empört über diese de-facto-Lohnkürzung in Zeiten von Inflation einerseits und wachsendem Bedarf an psychotherapeutischer Behandlung andererseits. Die GKV hatte vor dem Termin im März bereits ordentlich mit den Säbeln gerasselt und eine Kürzung von zehn Prozent verlangt. Vor dem Hintergrund, dass bei den Krankenkassen ein milliardenschweres Finanzloch klafft, ist das nicht verwunderlich; für 2027 ist mit einer Lücke von 15 Milliarden Euro zu rechnen.
Ab dem 1. April 2026 verdienen Psychotherapeut*innen also 4,5 Prozent weniger Honorar für Leistungen, die sie für gesetzlich Versicherte erbringen; für die Versicherten stellt das eine Kürzung der psychotherapeutischen Leistungen durch die Hintertür dar. Die KBV hat gegen den Beschluss Ende März Klage eingereicht. Das Bundesgesundheitsministerium könnte noch bis Mitte Mai 2026 ein Veto gegen die Entscheidung einlegen.
Und dann noch ein Kostendeckel?
Ob das geschieht, ist allerdings mehr als fraglich. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat momentan ganz andere Sorgen, als eine bereits beschlossene Kürzung ohne Not zurückzunehmen. Denn das bereits erwähnte Finanzloch bei den GKVen muss die Ministerin zeitnah angehen, damit die Krankenkassenbeiträge ab 2027 nicht noch weiter steigen.
Eine von Warken einberufene Finanzkommission legte dementsprechend Ende März ein Papier mit 66 Vorschlägen vor, wie das Loch bei den gesetzlichen Krankenkassen gestopft werden könnte. Darunter sind Vorschläge zur Besteuerung von Zucker und einer höheren Besteuerung von Tabak und Alkohol oder die Abschaffung der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartner*innen. Die Honorare für Ärzt*innen stehen ebenfalls im Fokus.
Aus linker Perspektive ist bedenklich, dass die Debatte um die Finanzierung der Psychotherapie von der Frage ablenkt, warum so viele Personen überhaupt eine Behandlung brauchen.
Und auch die Psychotherapeut*innen tauchen in diesem Papier wieder auf. Zusätzlich zu den bereits beschlossenen Kürzungen schlägt die Finanzkommission weitere Einsparungen in der Versorgung psychisch Erkrankter vor. So könnten psychotherapeutische Leistungen wieder in die sogenannte morbiditätsbedingte Gesamtvergütung aufgenommen werden. Das würde eine Deckelung der Honorare bedeuten, wie gesetzlich Versicherte sie bereits bei vielen anderen Fachärzt*innen kennen.
Die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung ist ein Budget, das einer Facharztgruppe in einer Region zur Verfügung steht, um Patient*innen zu behandeln. Ist der Topf leer, werden bestimmte Leistungen weniger oder auch gar nicht mehr vergütet, bis das neue Quartal anfängt. Das heißt, einzelne Untersuchungen bringen weniger Geld, sobald Ärzt*innen in dem Quartal »zu viele« Untersuchungen durchgeführt haben. Die Budgetierung ist ein Kostendeckel und soll verhindern, dass sich die Ausgabenentwicklung verselbstständigt.
Die meisten psychotherapeutischen Leistungen sind momentan dagegen »extrabudgetär«. Das heißt, psychotherapeutische Leistungen werden nicht durch ein solches Budget gedeckelt. Eine Psychotherapeutin kann in einem Quartal Leistungen abrechnen, ohne dass diese am Ende in der Abrechnung gekürzt werden. Da Psychotherapeut*innen ihre Patient*innen regelmäßig in langen Sitzungen sehen und dementsprechend wenig »unkontrollierten« Publikumsdurchlauf haben, erscheint eine Budgetierung sowieso nicht als sinnvolles Mittel, eine vermeintliche Ausgabenexplosion wegen »Überbehandlungen« zu verhindern.
Ähnlich wie bei anderen Facharztgruppen sind auch bei Psychotherapeut*innen jetzt schon kaum Termine zu bekommen. Sollten die psychotherapeutischen Leistungen wieder in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung aufgenommen werden, ist davon auszugehen, dass Psychotherapeut*innen weitere Behandlungsplätze für privat Versicherte und Selbstzahlende freihalten. Therapieplätze dürften also noch knapper, Wartezeiten noch länger werden. Schon jetzt warten Patient*innen etwa 26 Wochen auf einen Therapieplatz.
Mehr Patient*innen – weniger Geld
Die GKV führt in ihrer Begründung der geplanten Kürzungen an, dass sich die Versorgung psychisch Erkrankter durch finanzielle Anreize kaum gebessert habe. Das verwundert indes nicht: Die horrenden Wartezeiten sind weniger auf den Unwillen der Therapeut*innen zurückzuführen, als vielmehr auf eine Begrenzung der sogenannten »Kassensitze« – also der Erlaubnis, mit der GKV abzurechnen.
Es gibt seit Jahren zu wenig Therapeut*innen, die mit der GKV abrechnen dürfen, weil sich die Bedarfsplanung im Großen und Ganzen an Zahlen von 1990 (!) orientiert. Da die Zahl an psychischen Erkrankungen seitdem deutlich zugenommen hat, finden gesetzlich Versicherte natürlich keinen Therapieplatz – egal, was die Psychotherapeut*innen in ihrer jeweiligen Praxis tun. Das betrifft insbesondere Kinder und Jugendliche, Erkrankte im ländlichen Raum, Menschen mit komplexen Erkrankungen und rassifizierte und queere Personen.
Die Zahl der Menschen, die psychotherapeutische Behandlung aufsuchen, nimmt also zu. Das liegt auch daran, dass es normaler wird, sich bei psychischen Problemen Hilfe zu suchen. Ein Großteil der Behandlungen findet ambulant in psychotherapeutischen Praxen statt. Das ist sowohl gesamtgesellschaftlich als auch für die GKV wünschenswert, weil es weniger Kosten verursacht als Krankenhaus- und Rehaaufenthalte. Lange Krankschreibungen und Frühberentung können so vermieden werden.
Wieso steigt der Bedarf?
Psychotherapeut*innen werden wegen der Kürzungen nicht aufstocken müssen, das ist klar. Sie sind eine gut verdienende Berufsgruppe. Dass die GKV hier nun den Rotstift ansetzt, ist trotzdem bedenklich, da die ambulante Versorgung Menschen auffängt, bevor die Symptome eskalieren.
Aus linker Perspektive ist bedenklich, dass die Debatte um die Finanzierung der Psychotherapie von der Frage ablenkt, warum so viele Personen überhaupt eine Behandlung brauchen. Viele der Umstände, die zu psychischen Erkrankungen beitragen, hängen mit kapitalistischer Produktionsweise und gesellschaftlichen Machtverhältnissen zusammen. Arbeitsverdichtung, prekäre Beschäftigung, Care-Arbeit und unsichere Wohnverhältnisse spielen eine Rolle. Ein weiterer großer Faktor, der Menschen in die Psychotherapie führt, sind Gewalterfahrungen, die mit gesellschaftlichen Machtverhältnissen zu tun haben und momentan eher zu- als abnehmen – wie zum Beispiel rassistische und queerfeindliche Übergriffe oder häusliche und sexualisierte Gewalt.
Die Krankenkassen haben ein reales Finanzierungsproblem. Hinsichtlich psychischer Erkrankungen wäre es neben dem Ausbau von Therapiemöglichkeiten sinnvoll, auf eine Entlastung der Menschen im Alltag hinzuwirken. In Anbetracht der aktuellen sozialpolitischen Kürzungswelle, ist damit aber wohl erst mal nicht zu rechnen.