Richtungweisend negativ
Gewerkschaftliche Tarifpolitik ordnet sich dem Krisenmanagement der Regierung unter
"Nicht auf unserem Rücken" und "Wir zahlen nicht für eure Krise" - das waren und sind die Slogans, mit denen Gewerkschaften und Linke in die Auseinandersetzung um die Krise und die Verteilung ihrer Folgen gehen. Die Abschlüsse in der Metall verarbeitenden Industrie und im Öffentlichen Dienst (Bund und Kommunen) sind in dieser Hinsicht richtungweisend - wenn auch leider im negativen Sinne. (1) Zwar sind die Abschlüsse meilenweit entfernt von den Abstürzen, wie sie Gewerkschaften in der Weltwirtschaftskrise von 1929 hinnehmen mussten bzw. hingenommen haben. Dennoch ordnen sie sich bereitwillig dem Krisenmanagement von Regierung und Arbeitgeberseite unter.
Die Abschlüsse genau einzuordnen und zu vergleichen, ist schwer, weil sie viele nicht quantifizierbare Elemente enthalten (besonders der Metall-Abschluss), die rauf- oder runter gerechnet werden können. Aufs Jahr bezogenen geht es bei Bund und Kommunen um einen tabellenwirksamen Zuwachs von 1,06 Prozent zuzüglich der ungeliebten Leistungszulage (0,25 Prozent). (Siehe Kasten) Damit dürfte kaum der Inflationsausgleich gelungen sein.
In beiden Bereichen wurden die Abschlüsse ohne durchsetzungsorientierte Mobilisierungen getätigt. Zweifellos wäre im Metallbereich, wo viele Betriebe immer noch ums Überleben kämpfen und viele Arbeitsplätze auf dem Spiel stehen, die Entwicklung von Streikfähigkeit doch ungleich schwerer herstellbar gewesen als im Öffentlichen Dienst. Zwar hat sich auch in den Haushalten von Bund und den meisten Kommunen die Situation krisenbedingt zugespitzt. Aber ein vergleichbar unmittelbares Arbeitsplatzrisiko besteht für die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes nicht. Umso mehr hätte hier der Ansatzpunkt einer Tarifpolitik im Sinne des "Nicht auf unserem Rücken" liegen können und müssen.
Während des Warnstreiktags im öffentlichen Nahverkehr und in der Mehrzahl der KiTas blieben die sonst üblichen Proteste von BürgerInnen und Eltern fast völlig aus. Das kann als Indiz dafür gewertet werden, dass dem Öffentlichen Dienst durchaus eine Vorreiter- oder Stellvertreterrolle zugebilligt worden wäre, in der die ohnmächtige Frustration über die Ursachen und Folgen der Krise hätte zum Ausdruck gebracht werden können. Ganz nach dem Motto: Recht haben sie, sich zu wehren! Doch statt sich hiervon zu einer offensiven Tarifpolitik ermutigen zu lassen, ist ver.di ins diskursive Hintertreffen geraten. Ver.di hat es zugelassen, dass die relative Arbeitsplatzsicherheit in der öffentlichen Debatte auf die Einkommenssituation "angerechnet" wurde.
Während sich die IGM frühzeitig, offen und ehrlich für einen Kurs des Konsens' und der Anpassung entschieden hatte, war die Richtung bei ver.di anfangs noch unklar. Einerseits gab es auch hier von Anfang an das Bestreben einer schnellen und zurückhaltenden Tarifrunde - Frank Bsirske hatte im Herbst in der internen Tarifdiskussion eine Zielmarke von zwei bis drei Prozent signalisiert. Andererseits gab es in kampfstärkeren Bereichen und Regionen das Bemühen, die Tarifauseinandersetzung offensiv und mit dem Aufbau von Streikfähigkeit anzugehen.
Die schlussendliche Dreiviertel-Zustimmung (bei 24 Gegenstimmen) in der Bundestarifkommission am 24. Februar war keine Entscheidung mehr über eine offensive oder defensive Tarifrunde. Zu diesem Zeitpunkt gab es kaum noch eine Option für Streik und Mobilisierung, weil die ganze Tarifrunde von ihrer Anlage her auf eben einen solchen Abschluss im Krisenbewältigungsmainstream ausgerichtet war.
Für eine Politik in der Krise fehlt die Strategie
Die Gewerkschaften haben die Tarifrunde nicht in den Kontext Krise gestellt. Ein Offensivkonzept wäre nur auf der Basis des Selbstbewusstseins möglich gewesen, nicht für die Krise verantwortlich zu sein, sondern sie von denen zahlen zu lassen, die sie verursacht und zuvor von der Umverteilung nach oben maximal profitiert haben. Im Öffentlichen Dienst hätte die Haltung entstehen müssen: Die Haushaltsengpässe haben wir nicht zu verantworten, und sie sind daher nicht das Maß unserer Forderungen.
Eine solche selbstbewusste Haltung hätte sich entwickeln können, wenn die Gewerkschaften die Krisenproteste mit vollem Einsatz unterstützt hätten. Stattdessen mussten sie erst aufwendig gewonnen werden (für die Proteste Anfang 2009), und als die Krisenproteste zu schwächeln begannen, gehörten sie zu den ersten, die sich abmeldeten. Als für den März 2010 ein neuer Anlauf genommen werden sollte, der zeitlich gut mit der Tarifrunde zu kombinieren gewesen wäre, waren die Gewerkschaften zumindest auf überregionaler Ebene nicht mehr zu gewinnen.
Auch die Forderung, mit der ver.di in die Auseinandersetzung ging, war wenig geeignet, den Kontext zur Krise herzustellen und die Auseinandersetzung im Öffentlichen Dienst auch zu einer gesellschaftlichen Auseinandersetzung um die Frage zu machen, auf wessen Rücken die Krisenfolgen abgeladen werden. Dazu wäre die Forderung nach allgemeinen Arbeitszeitverkürzungen geeigneter gewesen, wie sie anfangs im Gesundheitsbereich, bei der ver.di-Jugend und räumlich vor allem im Südwesten aufgestellt wurde. Keine Frage: Bei Fragen kollektiver Arbeitszeitverkürzung tun sich die Gewerkschaften schwer, seit sie das Thema Anfang der 1990er Jahre de facto aufgegeben und den Arbeitgebern überlassen haben. Seitdem gibt es zwar immer wieder Appelle und Beschlüsse - aber Absagen und Ausweichmanöver, wo es konkret werden müsste.
Die erste große Tarifauseinandersetzung in einer durch die Krise zugespitzten Phase der Massenarbeitslosigkeit hätte die Gelegenheit geboten, Arbeitsumverteilung als gewerkschaftliche Gegenstrategie wieder aufzugreifen. So hätte die Tarifauseinandersetzung zu einer gesellschaftlichen Solidaritätsbewegung werden können. Doch spätestens bei den Diskussionen auf Bundesebene wurden diese Ansätze wieder auf eine im Kern einkommensorientierte Forderung eingedampft. Die Verbindung zu Krise und Arbeitslosigkeit wurde nur noch durch das Argument "Sozial ist, was Nachfrage schafft" hergestellt. Dies ist jedoch aus drei Gründen keine überzeugende Überschrift:
Erstens ist Wachstum allein - auch wenn es durch erhöhte Nachfrage zu Stande kommt - eine wenig glaubhafte, weil verkürzte Antwort auf die Arbeitslosigkeit. Denn die resultiert im Kapitalismus langfristig aus der gegenüber dem Wachstum tendenziell schnelleren Entwicklung der Produktivkräfte. Zweitens bleibt fragwürdig, ob und inwieweit die von den Gewerkschaften propagierte Nachfragesteigerung wirtschaftspolitisch überzeugt und als Begründung einer Lohnforderung der ArbeitnehmerInnen geeignet ist. Müsste diese nicht vielmehr unmittelbar an den Überlebensinteressen der Beschäftigten ansetzen? (2) Drittens mutet eine Forderung, die sich auf einen undifferenzierten Wachstumsbegriff bezieht, anachronistisch an. Immerhin ist die aktuelle Weltwirtschaftskrise im Verständnis von Gewerkschaften und von denen, mit denen wir zusammen gegen die Folgen der Krise kämpfen wollen, zugleich eine Ernährungs- und Klimakrise. Schließlich bietet das Sozial-ist-was-Nachfrage-schafft-Argument eine fragwürdige Krisenlösungsthese an. Sie führt damit weg von der Frage nach den Krisengründen und der Krisenverantwortung. Die Botschaft: Geschäftsgrundlage der Tarifrunde ist die Realität der Krise, und mit unserer Forderung bieten wir einen Ausweg an.
So angelegt ist eine offensive, auf gesellschaftliche Verbreiterung und Solidarisierung zielende Tarifauseinandersetzung nicht möglich. Dass es bis in die überraschend starke Warnstreikrunde hinein den Anschein hatte, ver.di könnte es doch noch drauf ankommen lassen, stand im Widerspruch zur Anlage und den eigentlichen Absichten. Das medial aufgebaute Bild vom braven IG Metall-Chef Huber und dem aufsässigen ver.di-Vorsitzenden Bsirske war von vornherein irreal. Doch ver.di ordnete sich alsbald in den politischen Mainstream der Krisenpolitik. Am Ende ernteten beide gleichermaßen das Lob der Medien und der Bundeskanzlerin.
Fragwürdige Methoden bei der Verhandlungsführung
Der Weg dorthin verlief bei ver.di jedoch deutlich holpriger: So wurde nach Bekanntgabe des Schlichterspruchs eine öffentliche Debatte über dessen Annahme oder Ablehnung unterbunden. Das Argument: Es dürfe keine Vorfestlegungen geben, die den Entscheidungsspielraum der Bundestarifkommission einschränke. Zwar blieb die offizielle Stellungnahme von ver.di auf die Aussage beschränkt, der Schlichterspruch sei ein "starkes Signal". Dennoch wurde umgehend und auf allen Kanälen berichtet, ver.di sei zufrieden mit dem Schlichtungsergebnis. Dies ist kaum anders als zu erklären als durch eine inoffizielle Ebene der ver.di-Pressearbeit.
Auch die Fragestellung bei der Mitgliederbefragung nach dem zustimmenden Votum der Bundestarifkommission war schaudemokratisch: Das Ergebnis, so der Tenor, dürfe nur kritisieren, wer (in dieser aussichtslosen Situation) bereit sei, noch einen Streik zu starten. Ein Novum war auch, dass der ver.di-Vorsitzende eine von der Bundestarifkommission beschlossene Forderung von insgesamt fünf Prozent auf 3,5 Prozent verkürzte, nachdem dies im Zuge der Verhandlungen ein Schritt im gegenseitigen Annäherungsprozess gewesen war. Das ist ein Verstoß gegen den ungeschriebenen Grundsatz, dass nach einem Scheitern der Verhandlungen wieder die Ausgangsforderung gilt.
Man kann diese Verletzungen der tarifdemokratischen Spielregeln als einen Versuch sehen, die Organisation möglichst unfallfrei von weitergehenden Erwartungen und Forderungen in den Mainstreamkanal hineinzubugsieren. Nur 1,06 Prozent Erhöhung (auf das Jahr 2010 bezogen) plus der verhassten Leistungszulage ist angesichts der ursprünglichen Fünf-Prozent-Forderung ein historisch niedriger Durchsetzungsquotient. Legt man als Bezugsgröße eine Forderung von 3,5 Prozent zugrunde, steht die Organisation schon in einem besseren Licht da.
Die Organisation kann sich dennoch nicht ganz zu Unrecht darauf berufen, im Grunde einen nicht beschlossenen Mehrheitswillen umzusetzen. Tatsächlich hat am Ende eine ausreichende Streikbereitschaft nicht bestanden. Tenor in den Betrieben: Unter den Bedingungen der öffentlichen Haushaltsmisere war nicht mehr drin. Irreführend wäre eine Kritik, die behaupten wollte, mit den genannten Regelverstößen sei eine Offensive abgewürgt worden. Die Organisation und ihre Führung ist vielmehr der Verantwortung nicht gerecht geworden, eine im Ansatz mobilisierungsorientierte Tarifrunde vorzubereiten. Da die bisherigen Auseinandersetzungen gemessen an den großen noch nicht verteilten Krisenlasten eher ein Vorgeplänkel sind, sind diese Abschlüsse auf gefährliche Weise richtungweisend.
Wer streikbereit ist, darf nicht benachteiligt werden
Eine weitere Hypothek für kommende Mobilisierungen: Immer wieder muss das Argument der selbst erklärten Streikunfähigkeit in vielen Regionen (nicht nur im Osten) für ein Ausbremsen der streikfähigen Bereiche herhalten. Zum wiederholten Mal haben sich z.B. ErzieherInnen und die KollegInnen im ÖPNV mit großem Einsatz an Warnstreiks beteiligt, hatten die Fähigkeit zum Erzwingungsstreik entwickelt (was keine Selbstverständlichkeit, sondern jedes Mal ein Kraftakt ist), um dann Mal für Mal mit Verweis auf die langsameren Schiffe im Geleitzug ausgebremst zu werden. Von den Abschlüssen werden sie im Detail womöglich noch weniger haben als andere.
Wenn ver.di nach diesem Fehlstart in der Auseinandersetzung um die Verteilung der Krisenfolgen noch einmal in die Vorhand kommen will, dann muss diese Tarifrunde kritisch aufgearbeitet werden. Dann dürfen künftig nicht die Lokomotiven verprellt, dann müssen die Rollwiderstände im Geleitzug überwunden werden. Dann müssen die, die mutig waren und mehr gekämpft haben, mehr, zumindest gleichviel bekommen. Dann müssen künftig Tarifrunden mit größerem Vorlauf, krisenbezogenen Forderungen und Argumentationen und in breiten gesellschaftlichen Bündnissen und damit offensiv angelegt werden.
Günter Busch, Bernd Riexinger, Werner Sauerborn
Anmerkungen:
1) Siehe auch Sybille Stamm/Günter Busch: Öffentlich ist wesentlich - über die Schwierigkeiten der Tarifrunde im Öffentlichen Dienst, Sozialismus 3/2010.
2) Werner Sauerborn: Mobilisierungsaversion - Zur Diskussion um Nationalkeynesianismus und gewerkschaftliche Gegenstrategien, express 1/2009.
Ergebnis der Tarifrunde Bund und Kommunen
Januar 2010: 1,2%
Januar 2011: 0,6%
August 2011: 0,5%
Laufzeit: 1.1.2010 bis 29.2.2012
Fazit: Lineare Erhöhung um 2,3% bei 26 Monaten Laufzeit sind pro Jahr 1,06%. Das deckt nicht die voraussichtliche Preissteigerungsrate. Die lange Laufzeit birgt Unsicherheiten, z.B. bei höheren Preissteigerungen 2011 und 2012.
Einmalzahlung Januar 2011: 240 Euro
Erhöhung des Leistungsentgelts von 1% auf 2% in vier Jahresstufen von je 0,25%, beginnend 2010 bis 2013
Fazit: Leistungsentgelterhöhung ist von fast niemandem erwünscht und stellt die "Kröte" dar, die ver.di geschluckt hat.
Übernahme der Auszubildenden nach BBiG bei Bedarf für 12 Monate
Fazit: Die Vereinbarung schreibt nur die gegenwärtige Praxis fest.
Altersteilzeit ab 60 für 2,5% der Belegschaften bei 70% Entgelt
Fazit: Die Altersteilzeit ist von der Entgeltabsicherung her so niedrig (70% gegenüber bisher 83%), dass sie nur von wenigen in Anspruch genommen werden kann.
Vereinbarung zu Verhandlungen über eine neue Entgeltordnung
Pauschale von einmalig 250 Euro für Neueingestellte bestimmter Entgeltgruppen, die durch den Wegfall von Aufstiegen im TVöD benachteiligt sind.
Fazit: Die einmaligen 250 Euro decken nicht im Ansatz die bei bis zu 200 Euro monatlich liegenden Benachteiligungen.
Besondere Regelungen gibt es für Krankenhäuser (Erhöhung der Bereitschaftdienstentgelte und Nachtzuschläge), Versorgung (u.a. lineare Erhöhung um insgesamt 3,7%) und Nahverkehr.
ak - analyse & kritik - zeitung für linke Debatte und Praxis
/ Nr. 548 / 19.3.2010
